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   FG Niedersachsen, 23.06.2015 - 6 K 253/14   

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https://dejure.org/2015,29315
FG Niedersachsen, 23.06.2015 - 6 K 253/14 (https://dejure.org/2015,29315)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.06.2015 - 6 K 253/14 (https://dejure.org/2015,29315)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. Juni 2015 - 6 K 253/14 (https://dejure.org/2015,29315)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 8 Abs. 3 S. 2 KStG; § 8 Abs. 7 S. 1 Nr. 2 KStG
    Einkommenserhöhende Ansetzung von Zuschusszahlungen einer Organgesellschaft an einen Trägerverein als verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) bei der Körperschaftsteuer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG § 8 Abs. 3 S. 2; KStG § 8 Abs. 7 S. 1 Nr. 2
    Einkommenserhöhende Ansetzung von Zuschusszahlungen einer Organgesellschaft an einen Trägerverein als verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) bei der Körperschaftsteuer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Körperschaftsteuer: Verdeckte Gewinnausschüttung und Dauerverlustgeschäfte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verpachtung eines dauerdefizitären Betriebs - und die verdeckte Gewinnausschüttung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einkommenserhöhende Ansetzung von Zuschusszahlungen einer Organgesellschaft an einen Trägerverein als verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) bei der Körperschaftsteuer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2016, 2690
  • EFG 2016, 224
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 22.08.2007 - I R 32/06

    Zustimmung zur Kapitalerhöhung einer Gesellschaft als verdeckte

    Auszug aus FG Niedersachsen, 23.06.2015 - 6 K 253/14
    Der BFH habe mit Urteil vom 22.08.2007 (I R 32/06 BStBl II 2007, 961) entschieden, dass die Übernahme einer dauerdefizitären Tätigkeit durch eine Eigengesellschaft einer juristischen Person des öffentlichen Rechts ohne schuldrechtlichen Verlustausgleich zumindest i.H. der laufenden Betriebsverluste zu einer vGA an die juristische Person des öffentlichen Rechts führe.

    Nach der Rechtsprechung des BFH kann eine vGA auch dann vorliegen, wenn eine Eigengesellschaft einer juristischen Person des öffentlichen Rechts dauerhaft strukturell verlustbringend einen Bäderbetrieb unterhält, bei dem Abhilfe nur ein monetärer Verlustausgleich durch die Gemeinde als Alleingesellschafter bringen würde (so grundlegend BFH vom 22.08.2007 I R 32/06, BStBl II 2007, 961).

    Dabei geht der BFH in dem von ihm entschiedenen Fall (I R 32/06) davon aus, dass die Gemeinde freiwillige Aufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge (die Unterhaltung eines Bäderbetriebes) auf ihre Eigengesellschaft übertragen hat und deren Übernahme geeignet ist, einen Vorteil im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG beim Gesellschafter auszulösen (BFH vom 22.08.2007, a.a.O., Rz 21, 22).

  • BFH, 19.03.2014 - XI B 126/13

    Durchführung der Straßenbeleuchtung als Dauerverlustgeschäft; keine neue Beihilfe

    Auszug aus FG Niedersachsen, 23.06.2015 - 6 K 253/14
    Dementsprechend geht auch der BFH bei den Entscheidungen zur Umsatzsteuer davon aus, dass Pachtzahlungen und Zuschüsse nicht zu saldieren sind (vgl. z.B. BFH vom 19.03.2014 XI B 126/13, veröffentlicht bei juris).
  • FG Sachsen, 15.12.2010 - 4 K 635/08

    Dauerverluste kommunaler Eigenbetriebe sind steuerpflichtig

    Auszug aus FG Niedersachsen, 23.06.2015 - 6 K 253/14
    Bei der Auslegung der in § 8 Abs. 7 Satz 2 KStG genannten Gemeinwohlgründe sei großzügig zu verfahren, um den Bedürfnissen der öffentlichen Hand bei der Wahrnehmung der ihr übertragenen Aufgaben gerecht zu werden (FG Sachsen, Urteil vom 15.12.2010 4 K 635/08).
  • BFH, 03.05.2006 - I R 124/04

    Irische Körperschaftsteuer als Steuer i.S. von § 3 Abs. 1 AO 1977 und als

    Auszug aus FG Niedersachsen, 23.06.2015 - 6 K 253/14
    Eine vGA i.S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG setzt bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung (verhinderte Vermögensmehrung) voraus, die durch das Gesellschaftsverhältnis (mit-)veranlasst ist, nicht auf einer offenen Gewinnausschüttung beruht und sich auf den Unterschiedsbetrag i.S. des § 4 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (i.V.m. § 8 Abs. 1 KStG) auswirkt; dabei muss diese Unterschiedsbetragsminderung die objektive Eignung haben, beim Gesellschafter einen sonstigen Bezug i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG auszulösen (z.B. Urteile des BFH vom 07.08.2002 I R 2/02, BFHE 200, 197, BStBl II 2004, 131; vom 06.04.2005 I R 15/04, BFHE 210, 14, BStBl II 2006, 196; vom 03.05.2006 I R 124/04, BFHE 214, 80).
  • BFH, 09.11.2016 - I R 56/15

    Juristische Person des öffentlichen Rechts als Unternehmer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 23.06.2015 - 6 K 253/14
    Revision eingelegt - BFH-Az.: I R 56/15.
  • BFH, 16.03.1967 - I 261/63

    Verdeckte Gewinnausschüttungen an eine nahestehende Person des Gesellschafters

    Auszug aus FG Niedersachsen, 23.06.2015 - 6 K 253/14
    Für den größten Teil der entschiedenen Fälle hat der BFH eine Veranlassung der Vermögensminderung durch das Gesellschaftsverhältnis angenommen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter oder einer diesem nahe stehenden Person einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (Urteil vom 16.03.1967 I 261/63, BFHE 89, 208, BStBl III 1967, 626).
  • BFH, 06.12.1967 - I 98/65

    Zur verdeckten Gewinnausschüttung zwischen Schwestergesellschaften

    Auszug aus FG Niedersachsen, 23.06.2015 - 6 K 253/14
    Es kann sich dabei um eine natürliche Person (z.B. Angehörige im Sinne des § 15 Abgabenordnung -AO-), eine Personengesellschaft (BFH-Urteile vom 01.10.1986, I R 54/83, BStBl II 1987, 459), eine Kapitalgesellschaft (BFH-Urteil vom 18.07.1985, IV R 135/82, BStBl II 1985, 635) oder einen Verein (BFH-Urteil vom 06.12.1967, I 98/65, BStBl II 1968, 322) handeln.
  • BFH, 18.07.1985 - IV R 135/82

    Konzessionsabgabe einer Versorgungs-GmbH

    Auszug aus FG Niedersachsen, 23.06.2015 - 6 K 253/14
    Es kann sich dabei um eine natürliche Person (z.B. Angehörige im Sinne des § 15 Abgabenordnung -AO-), eine Personengesellschaft (BFH-Urteile vom 01.10.1986, I R 54/83, BStBl II 1987, 459), eine Kapitalgesellschaft (BFH-Urteil vom 18.07.1985, IV R 135/82, BStBl II 1985, 635) oder einen Verein (BFH-Urteil vom 06.12.1967, I 98/65, BStBl II 1968, 322) handeln.
  • BFH, 06.04.2005 - I R 15/04

    1. Zu den Voraussetzungen einer verdeckten Gewinnausschüttung - 2. Keine

    Auszug aus FG Niedersachsen, 23.06.2015 - 6 K 253/14
    Eine vGA i.S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG setzt bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung (verhinderte Vermögensmehrung) voraus, die durch das Gesellschaftsverhältnis (mit-)veranlasst ist, nicht auf einer offenen Gewinnausschüttung beruht und sich auf den Unterschiedsbetrag i.S. des § 4 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (i.V.m. § 8 Abs. 1 KStG) auswirkt; dabei muss diese Unterschiedsbetragsminderung die objektive Eignung haben, beim Gesellschafter einen sonstigen Bezug i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG auszulösen (z.B. Urteile des BFH vom 07.08.2002 I R 2/02, BFHE 200, 197, BStBl II 2004, 131; vom 06.04.2005 I R 15/04, BFHE 210, 14, BStBl II 2006, 196; vom 03.05.2006 I R 124/04, BFHE 214, 80).
  • BFH, 22.02.1989 - I R 9/85

    Leistungen einer Kapitalgesellschaft an eine dem beherrschenden Gesellschafter

    Auszug aus FG Niedersachsen, 23.06.2015 - 6 K 253/14
    Die Vorteilsgewährung der Kapitalgesellschaft muss einem Gesellschafter zugute kommen; dabei kann auch die Leistung an einen Dritten, eine dem Gesellschafter nahestehende Person, einen Vermögensvorteil des Gesellschafters darstellen (BFH-Urteil vom 22.02.1989, I R 9/85, a.a.O.) Nicht erforderlich ist in diesem Fall, dass dem Gesellschafter ein unmittelbarer Vermögensvorteil zufließt.
  • BFH, 01.10.1986 - I R 54/83

    VGA: Rückdeckung einer Pensionszusage

  • BFH, 07.08.2002 - I R 2/02
  • BFH, 09.11.2016 - I R 56/15

    Dauerdefizitärer Betrieb eines Freibades

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 23. Juni 2015  6 K 253/14 aufgehoben.

    Seines Erachtens setzt die genannte Vorschrift nicht voraus, dass die Klägerin als Eigengesellschaft der Stadt A das Dauerverlustgeschäft selbst ausübt (Urteil vom 23. Juni 2015  6 K 253/14, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2016, 224).

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2016 - 3 K 199/13

    Zur rückwirkenden Anwendung des § 8 Abs. 7 KStG i.d.F. vom 19.12.2008 - Zur

    Demgegenüber hat das FG Niedersachsen entschieden, das § 8 Abs. 7 S. 1 Nr. 2 KStG auch bei Verpachtung eines Dauerverlustbetriebes an eine andere Gesellschaft Anwendung findet (Urteil v. 23.06.2015 6 K 253/14, EFG 2016, 224).
  • FG Sachsen, 10.01.2017 - 3 K 1652/15

    Verpachtung eines Badesees mit Freibad durch eine Gemeinde an eine

    Der Betrieb des Schwimmbades ist nachhaltig und dient der Erzielung von Einnahmen und hebt sich von der übrigen Tätigkeit der Klägerin in ausreichendem Maße ab (vgl. zu einer Bädergesellschaft in anderem Zusammenhang - § 8 Abs. 7 KStG - Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 23. Juni 2015 6 K 253/14, Rev. I R 56/15).
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