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   FG Niedersachsen, 23.08.2022 - 13 K 18/21   

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https://dejure.org/2022,25048
FG Niedersachsen, 23.08.2022 - 13 K 18/21 (https://dejure.org/2022,25048)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.08.2022 - 13 K 18/21 (https://dejure.org/2022,25048)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. August 2022 - 13 K 18/21 (https://dejure.org/2022,25048)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Erlass eines Duldungsbescheids aufgrund einer Zwangssicherungshypothek

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vollstreckung der Finanzverwaltung aus einer Zwangssicherungshypothek nach Restschuldbefreiung

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Duldungsbescheid gemäß §§ 191, 323 AO bei einer durch Zwangssicherungshypothek besicherten Steuerforderung, die durch Erteilung der Restschuldbefreiung undurchsetzbar geworden ist

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wirksamkeit einer Zwangssicherungshypothek nach der Restschuldbefreiung (IVR 2022, 148)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • FG München, 20.06.2017 - 2 K 1716/15

    Rechtmäßigkeit eines gegenüber dem Kläger erlassenen Duldungsbescheids

    Auszug aus FG Niedersachsen, 23.08.2022 - 13 K 18/21
    (b) Man mag dies schon darauf stützen, dass die Restschuldbefreiung des Vollstreckungsschuldners nur zu seinen Gunsten wirkt und sich ein Dritter hierauf nicht berufen können soll (vgl. FG München, Urteil v. 20. Juni 2017, 2 K 1716/15, EFG 2018 915 f.).

    Entsprechend betrifft die vom FG München (Urteil v. 20. Juni 2017, 2 K 1716/15, a.a.O.) bezüglich der Streitfrage in Bezug genommenen Entscheidung des BFH (Urteil v. 10. November 2020, VII R 8/19, BFH/NV 2021, 1091, Rz. 65 bei juris) die Konstellation, in der der Duldungsbescheid bereits vor Erteilung der Restschuldbefreiung erlassen wurde.

  • BGH, 22.03.2018 - IX ZR 163/17

    Gläubigeranfechtung bei einer dem Schuldner erteilten Restschuldbefreiung i.R.d.

    Auszug aus FG Niedersachsen, 23.08.2022 - 13 K 18/21
    Weiter stehe - wie auch der Bundesgerichtshof - BGH - in seinem Urteil vom 22. März 2018, IX ZR 163/17 hinsichtlich einer Anfechtung nach dem Anfechtungsgesetz (AnfG) ausführe - eine dem Schuldner erteilte Restschuldbefreiung der Gläubigeranfechtung auch dann nicht entgegen, wenn der Gläubiger die Anfechtung(sklage), die Rechtshandlungen vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens betreffe, erst nach Aufhebung des Verfahrens erhebe.

    Der BFH hat diese Entscheidung indes, worauf der Beklagte zutreffend hinweist, mit Urteil vom 22. März 2018 (IX ZR 163/17) ergänzt und führt aus, dass eine dem Schuldner erteilte Restschuldbefreiung der Gläubigeranfechtung auch dann nicht entgegensteht, wenn der Gläubiger die Anfechtungsklage, die Rechtshandlungen vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens betrifft, erst nach der Aufhebung des Insolvenzverfahrens erhebt.

  • BGH, 19.11.1987 - IX ZR 251/86

    Ausschluß auf vollstreckungsbefangenem Gegenstand wegen Nichtbestehens des

    Auszug aus FG Niedersachsen, 23.08.2022 - 13 K 18/21
    Deshalb muss der Gläubiger einer Sicherungshypothek, der aus dem dinglichen Recht die Duldung der Zwangsvollstreckung in das belastete Grundstück begehrt (§ 1147 BGB), das Bestehen des persönlichen Anspruchs darlegen und gegebenenfalls beweisen (vgl. BGH, Urteil v. 19. November 1987, IX ZR 251/86, NJW-RR 1988, 459, Tz. 10 bei juris).

    Ein Gläubiger, der aufgrund einer durch rechtskräftiges Urteil oder rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid zuerkannten Geldforderung die Eintragung einer Zwangshypothek auf dem Grundstück seines Vollstreckungsschuldners erwirkt hat und von diesem die Duldung der Zwangsvollstreckung in dessen Grundstück begehrt, ist des Nachweises wiederum enthoben (vgl. BGH, Urteil v. 19. November 1987, IX ZR 251/86, NJW-RR 1988, 459, Tz. 10 bei juris).

  • BGH, 10.12.2020 - IX ZR 24/20

    Begründen eines Anspruchs auf Erteilung einer Löschungsbewilligung hinsichtlich

    Auszug aus FG Niedersachsen, 23.08.2022 - 13 K 18/21
    Dies hat zum einen zur Folge, dass eine Hypothek, auch eine Zwangssicherungshypothek (BGH, Urteil v. 10. Dezember 2020, IX ZR 24/20, NJW-RR 2021, 303), die eine Insolvenzforderung sichert, durch die Erteilung der Restschuldbefreiung nicht gemäß § 1163 Abs. 1 S. 2 BGB auf den Eigentümer übergeht.
  • BGH, 12.11.2015 - IX ZR 301/14

    Anfechtung außerhalb des Insolvenzverfahrens: Auswirkungen einer dem Schuldner

    Auszug aus FG Niedersachsen, 23.08.2022 - 13 K 18/21
    Soweit das FG München daneben auf den BGH verweist (Urteil v. 12. November 2015, IX ZR 301/14, BGHZ 2018, 1) gilt zunächst das Gleiche.
  • BFH, 10.11.2020 - VII R 8/19

    Leistungsklage nach Verfahrensaufnahme durch den Insolvenzverwalter aufgrund

    Auszug aus FG Niedersachsen, 23.08.2022 - 13 K 18/21
    Entsprechend betrifft die vom FG München (Urteil v. 20. Juni 2017, 2 K 1716/15, a.a.O.) bezüglich der Streitfrage in Bezug genommenen Entscheidung des BFH (Urteil v. 10. November 2020, VII R 8/19, BFH/NV 2021, 1091, Rz. 65 bei juris) die Konstellation, in der der Duldungsbescheid bereits vor Erteilung der Restschuldbefreiung erlassen wurde.
  • BFH, 26.10.2005 - II R 9/01

    Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 8 AO

    Auszug aus FG Niedersachsen, 23.08.2022 - 13 K 18/21
    Verwirkung setzt regelmäßig voraus, dass ein Anspruchsberechtigter durch sein Verhalten beim Verpflichteten einen Vertrauenstatbestand dergestalt geschaffen hat, dass nach Ablauf einer gewissen Zeit die Geltendmachung des Anspruchs als illoyale Rechtsausübung empfunden werden muss, wobei Zeitablauf allein noch nicht zur Verwirkung führt (BFH II R 9/01, BFH/NV 2006, 478 mwN).
  • BFH, 16.04.1986 - I R 32/84

    Fortsetzungsfeststellungsantrag - Hilfsweiser Antrag - Vorlage von Bilanzen und

    Auszug aus FG Niedersachsen, 23.08.2022 - 13 K 18/21
    An seiner entgegenstehenden Rechtsprechung (Urteil v. 25. Juni 1975, I R 78/73, BStBl II 1976, 42) hat der BFH nicht weiter festgehalten (vgl. Urteil v. 16. April 1986, I R 32/84, BStBl II 1986, 736).
  • BFH, 23.10.2018 - VII R 21/18

    Duldungsbescheid wegen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehender

    Auszug aus FG Niedersachsen, 23.08.2022 - 13 K 18/21
    Denn dem von der Rechtsprechung aufgestellten Erfordernis, dass die der Anfechtung zugrundeliegenden Forderungen im Einzelnen aufgeführt sein müssen und dass der Gesamtbetrag, bis zu welchem der Anfechtungsgegner die Vollstreckung in das Erlangte zu dulden hat, ausgewiesen wird (vgl. BFH-Urteil vom 23. Oktober 2018 VII R 21/18, BStBl II 2019, 299, Rz. 11 bei juris), ist im Duldungsbescheid vom 27. Juli 2020 durch Beifügung der Anlage mit einer Einzelaufstellung der Forderungen Genüge getan worden.
  • FG Baden-Württemberg, 10.02.1995 - 9 K 173/91

    Duldungsbescheid zur Zwangsversteigerung bei Sicherungshypothek; Ermessensfehler

    Auszug aus FG Niedersachsen, 23.08.2022 - 13 K 18/21
    Und dieser obliegt insoweit die Beweislast, soweit sie geltend machen will, der Anspruch, für den die Sicherungshypothek eingetragen ist, sei ganz oder teilweise gem. § 47 AO erloschen (FG Baden-Württemberg, Urteil v. 10. Februar 1995, 9 K 173/91, EFG 1995, 701).
  • BFH, 25.06.1975 - I R 78/73

    Bindungswirkung - Zurückverweisendes Urteil - Urteilsgründe - Implizite Bejahung

  • BFH, 15.05.2013 - VII R 2/12

    Haftungsinanspruchnahme des Alleingesellschafters nach Zustimmung des FA zum

  • BFH, 23.09.2015 - V B 159/14

    Unterbrechung eines finanzgerichtlichen Verfahrens - Erledigung der Hauptsache -

  • BFH, 26.09.2007 - I R 43/06

    Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage - Berechtigtes Interesse an der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2019 - 9 B 618/19

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Antrag auf Einstellung der

  • VG Schleswig, 15.11.2023 - 4 A 1/22

    Duldungsbescheid; Restschuldbefreiung; Voreigentümer; Verwirkung

    Weiter setzt der Duldungsanspruch gegen den Erwerber eines Grundstücks voraus, dass der Steueranspruch gegenüber dem Voreigentümer festgesetzt wurde, dass der Steueranspruch fällig, vollstreckbar und nicht durch Verjährung oder auf sonstige Weise erloschen ist (BVerwG, Urteil vom 13. Februar 1987 - 8 C 25.85 - juris Rn. 22; Niedersächsisches FG, Urteil vom 23. August 2022 - 13 K 18/21 - juris Rn. 63; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 25. Juli 2000 - 2 M 24/00 - n.v).

    Denn § 301 Abs. 2 Satz 1 InsO durchbricht den Grundsatz der Undurchsetzbarkeit der Forderung (vgl. Niedersächsisches FG, Urteil vom 23. August 2022 - 13 K 18/21 - juris Rn. 73).

    Diese Ausführungen erreichen den Grad zur Ermessensfehlerhaftigkeit nicht (vgl. hierzu auch Niedersächsisches FG, Urteil vom 23. August 2022 - 13 K 18/21 Rn. 83, welches es ebenfalls als ausreichend erachtet, wenn die Behörde ausführt, dass die Vollstreckung nicht möglich sei).

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