Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 24.01.2007 - 3 K 314/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Härteausgleich gem. § 19 Abs. 3 ErbStG bei Vorliegen einer Schlusserbschaft
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG; § 6 Abs. 2 ErbStG; § 15 Abs. 3 ErbStG; § 19 Abs. 3 ErbStG; § 2269 BGB
Anwendung des Härteausgleichs nach § 19 Abs. 3 Erbschaftsteuergesetz und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) auf den Gesamterwerb; Getrennte Behandlung der Vermögensanfälle bei Übergang von eigenem Vermögen des Erstverstorbenen auf den Schlusserben; Anwendung der Härteklausel ... - Judicialis
ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 1; ; ErbStG § 6 Abs. 2; ; ErbStG § 15 Abs. 3; ; ErbStG § 19 Abs. 3; ; BGB § 2269
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Härteausgleich auf Erbschaftssteuer erst abschließend auf Grundlage des Gesamterwerbs des Schlusserben - Erbschaftsteuer; Härteausgleich; Schlusserbschaft; Vermögensanfall
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Härteausgleich auf Erbschaftssteuer erst abschließend auf Grundlage des Gesamterwerbs des Schlusserben
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anwendung des Härteausgleichs nach § 19 Abs. 3 Erbschaftsteuergesetz und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) auf den Gesamterwerb; Getrennte Behandlung der Vermögensanfälle bei Übergang von eigenem Vermögen des Erstverstorbenen auf den Schlusserben; Anwendung der Härteklausel ...
Verfahrensgang
- BFH - II B 16/07
- FG Niedersachsen, 24.01.2007 - 3 K 314/06
- BFH, 09.07.2009 - II R 42/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 16.06.1999 - II R 57/96
Steuerklasse beim Berliner Testament
Auszug aus FG Niedersachsen, 24.01.2007 - 3 K 314/06
Zudem ist gem. § 6 Abs. 2 S. 4 ErbStG auch nur ein Freibetrag zu gewähren ( Urteil des BFH vom 2. Dezember 1998 II R 43/97, BStBl II 1999, 235; Urteil des Hess. Finanzgerichts vom 19. September 2006 1 K 3743/05, juris; Urteil des BFH vom 16. Juni 1999 II R 57/96, BStBl II 1999, 789). - BFH, 02.12.1998 - II R 43/97
Freibetrag bei Nacherbfolge und Erwerb vom Vorerben
Auszug aus FG Niedersachsen, 24.01.2007 - 3 K 314/06
Zudem ist gem. § 6 Abs. 2 S. 4 ErbStG auch nur ein Freibetrag zu gewähren ( Urteil des BFH vom 2. Dezember 1998 II R 43/97, BStBl II 1999, 235; Urteil des Hess. Finanzgerichts vom 19. September 2006 1 K 3743/05, juris; Urteil des BFH vom 16. Juni 1999 II R 57/96, BStBl II 1999, 789). - FG Hessen, 19.09.2006 - 1 K 3743/05
Gemäß §§ 6 Abs. 2, 15 Abs. 1 u. 3, 16 Abs. 1 ErbStG maßgebliche Steuerklasse und …
Auszug aus FG Niedersachsen, 24.01.2007 - 3 K 314/06
Zudem ist gem. § 6 Abs. 2 S. 4 ErbStG auch nur ein Freibetrag zu gewähren ( Urteil des BFH vom 2. Dezember 1998 II R 43/97, BStBl II 1999, 235; Urteil des Hess. Finanzgerichts vom 19. September 2006 1 K 3743/05, juris; Urteil des BFH vom 16. Juni 1999 II R 57/96, BStBl II 1999, 789). - Drs-Bund, 04.05.1972 - BT-Drs VI/3418
Auszug aus FG Niedersachsen, 24.01.2007 - 3 K 314/06
Aus der Gesetzesbegründung (BTDrs. VI/3418, S. 63) geht hervor, dass die Aufgliederung des Gesamterwerbs in zwei Vermögensteile für den Nach- (bzw. Schluss)erben keinen Progressionsvorteil zur Folge haben soll, weshalb bestimmt wurde, dass die Steuer für jeden Vermögensteil nach dem Steuersatz zu erheben ist, der für den gesamten Erwerb gelten würde.