Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 24.02.2009 - 12 K 249/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,20771
FG Niedersachsen, 24.02.2009 - 12 K 249/08 (https://dejure.org/2009,20771)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.02.2009 - 12 K 249/08 (https://dejure.org/2009,20771)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. Februar 2009 - 12 K 249/08 (https://dejure.org/2009,20771)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,20771) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Gesonderte Festsetzung eines Verspätungszuschlags zur Einkommensteuer

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Festsetzung eines Verspätungszuschlags zur Einkommensteuer gesondert von der Steuerfestsetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 152; AO § 153
    Festsetzung eines Verspätungszuschlags kann gesondert von der Steuerfestsetzung erfolgen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Festsetzung eines Verspätungszuschlags kann gesondert von der Steuerfestsetzung erfolgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Verspätungszuschlag: Wie lange darf das Finanzamt mit der Festsetzung warten?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 1001
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 16.10.2008 - III B 160/07

    Bemessung eines Verspätungszuschlags

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.02.2009 - 12 K 249/08
    Ausnahmsweise kann nach den Umständen des Einzelfalles ein Merkmal letztlich auch ganz ohne Auswirkung auf die Bemessung des Verspätungszuschlags bleiben (vgl. BFH-Beschlüsse vom 16. Oktober 2008 III B 160/07, BFH/NV 2009, 116 sowie vom 23. Juni 2008 IV B 106/07, BFH/NV 2008, 1642 jeweils m.w.N.).

    Es entspricht der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. etwa BFH-Beschluss vom 16. Oktober 2008 III B 160/07, BFH/NV 2009, 116 unter II. 2. der Entscheidungsgründe sowie BFH-Beschluss vom 23. Juni 2008 IV B 106/07, BFH/NV 2008, 1642 unter 1.a der Gründe), dass die Finanzbehörde das Verhalten des Steuerpflichtigen in den Vorjahren bei ihrer nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffenden Entscheidung, in welcher Höhe ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden soll, berücksichtigen darf.

  • BFH, 23.06.2008 - IV B 106/07

    Rechtmäßige Festsetzung eines Verspätungszuschlags

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.02.2009 - 12 K 249/08
    Ausnahmsweise kann nach den Umständen des Einzelfalles ein Merkmal letztlich auch ganz ohne Auswirkung auf die Bemessung des Verspätungszuschlags bleiben (vgl. BFH-Beschlüsse vom 16. Oktober 2008 III B 160/07, BFH/NV 2009, 116 sowie vom 23. Juni 2008 IV B 106/07, BFH/NV 2008, 1642 jeweils m.w.N.).

    Es entspricht der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. etwa BFH-Beschluss vom 16. Oktober 2008 III B 160/07, BFH/NV 2009, 116 unter II. 2. der Entscheidungsgründe sowie BFH-Beschluss vom 23. Juni 2008 IV B 106/07, BFH/NV 2008, 1642 unter 1.a der Gründe), dass die Finanzbehörde das Verhalten des Steuerpflichtigen in den Vorjahren bei ihrer nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffenden Entscheidung, in welcher Höhe ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden soll, berücksichtigen darf.

  • BFH, 14.06.2000 - X R 56/98

    Festsetzung und Bemessung eines Verspätungszuschlags

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.02.2009 - 12 K 249/08
    Diesen Teil der Entscheidung darf das FG gemäß § 102 der Finanzgerichtsordnung (FGO) nur eingeschränkt daraufhin überprüfen, ob die Behörde den entscheidungserheblichen Sachverhalt einwandfrei und erschöpfend ermittelt, die gesetzlichen Grenzen des Ermessens eingehalten oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung entsprechender Weise Gebrauch gemacht hat (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 14. Juni 2000 X R 56/98, BFHE 192, 213, BStBl II 2001, 60, unter II. 2. a., m.w.N.).

    Es handelt sich dabei um Kriterien, an denen sich das FA beim Ausüben des Ermessens zu orientieren hat (vgl. eingehend dazu BFH-Urteil in BFHE 192, 213, BStBl II 2001, 60, m.w.N.) und die für die Bemessung des Verspätungszuschlages grundsätzlich gleichwertig sind.

  • BFH, 10.10.2001 - XI R 41/00

    Festsetzung eines Verspätungszuschlags

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.02.2009 - 12 K 249/08
    Für eine auch nur konkludente Verzichtserklärung liegen keine Anhaltspunkte vor(vgl. BFH-Urteil vom 10. Oktober 2001 XI R 41/00, BStBl. II 2002, 124 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht