Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 24.02.2012 - 3 K 468/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
"Kurze Zeit" i.S.d. § 11 Abs. 1 Satz 2 und 2 Satz 2 EStG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 11; UStG § 18 Abs. 1 Satz 3
"Kurze Zeit" i.S.d. § 11 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2 EStG - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
"Kurze Zeit" i.S.d. § 11 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2 EStG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Berücksichtigung einer gezahlten Umsatzsteuervorauszahlung als Betriebsausgabe bei den Einkünften aus selbstständiger Arbeit; "Kurze Zeit" i.S.d. § 11 Abs. 1 S. 2 und 2 S. 2 EStG
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Umsatzsteuervorauszahlung als regelmäßig wiederkehrende Ausgabe
- deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)
Keine Verlängerung der kurzen Zeit bei Umsatzsteuer-Vorauszahlungen
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 24.02.2012 - 3 K 468/11
- BFH, 11.11.2014 - VIII R 34/12
- BFH - VIII B 47/12 (anhängig)
Papierfundstellen
- EFG 2012, 2113
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 11.11.2014 - VIII R 34/12
Umsatzsteuervorauszahlung IV. Quartal, keine Verlängerung des Zeitraums "kurze …
Die dagegen nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobene Klage wies das Finanzgericht (FG) mit in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2012, 2113 veröffentlichtem Urteil vom 24. Februar 2012 3 K 468/11 als unbegründet ab.Die Kläger beantragen sinngemäß, das Urteil des Niedersächsischen FG vom 24. Februar 2012 3 K 468/11 aufzuheben und die Einkommensteuer 2009 unter Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2009 in der Fassung des Einspruchsbescheides vom 10. November 2011 so weit herabzusetzen, wie sie sich bei Berücksichtigung der Umsatzsteuervorauszahlung des Klägers für das 4. Quartal 2009 in Höhe von 3.357,69 EUR als Betriebsausgabe bei den Einkünften des Klägers aus selbständiger Arbeit ergibt.
- FG Düsseldorf, 28.04.2015 - 11 K 397/15
Abflusszeitpunkt bei im Folgejahr fällig werdender Umsatzsteuervorauszahlungen
Zur Begründung verweist der Kläger ergänzend auf die Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 24.02.2012 (Az. 3 K 468/11, EFG 2012, 2113).