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   FG Niedersachsen, 24.02.2012 - 3 K 468/11   

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FG Niedersachsen, 24.02.2012 - 3 K 468/11 (https://dejure.org/2012,22077)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.02.2012 - 3 K 468/11 (https://dejure.org/2012,22077)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. Februar 2012 - 3 K 468/11 (https://dejure.org/2012,22077)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Berücksichtigung einer gezahlten Umsatzsteuervorauszahlung als Betriebsausgabe bei den Einkünften aus selbstständiger Arbeit; "Kurze Zeit" i.S.d. § 11 Abs. 1 S. 2 und 2 S. 2 EStG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 11; UStG § 18 Abs. 1 Satz 3
    "Kurze Zeit" i.S.d. § 11 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2 EStG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    "Kurze Zeit" i.S.d. § 11 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berücksichtigung einer gezahlten Umsatzsteuervorauszahlung als Betriebsausgabe bei den Einkünften aus selbstständiger Arbeit; "Kurze Zeit" i.S.d. § 11 Abs. 1 S. 2 und 2 S. 2 EStG

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Umsatzsteuervorauszahlung als regelmäßig wiederkehrende Ausgabe

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Keine Verlängerung der kurzen Zeit bei Umsatzsteuer-Vorauszahlungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 2113
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 01.08.2007 - XI R 48/05

    Umsatzsteuer-Vorauszahlung als regelmäßig wiederkehrende Ausgabe -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.02.2012 - 3 K 468/11
    Umsatzsteuer-Vorauszahlungen sind regelmäßig wiederkehrende Ausgaben, deren Wiederholung bei der Art der von dem Kläger erbrachten Leistungen von vornherein feststeht (BFH-Urteil vom 1. August 2007 - XI R 48/05, BStBl. II 2008, 282; BFHE 218, 372), so dass § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG anwendbar ist.
  • BFH, 06.11.2002 - X B 30/02

    Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen, Zufluss

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.02.2012 - 3 K 468/11
    In seiner Entscheidung vom 6. November 2002 (X B 30/02, BFH/NV 2003, 169) hat der Bundesfinanzhof ausdrücklich klargestellt, dass eine Erweiterung dieser Höchstgrenze unter Berufung auf besondere Verhältnisse des Einzelfalls nicht in Betracht kommt.
  • BFH, 23.09.1999 - IV R 1/99

    Einnahmen-Überschuss-Rechnung: Zufluss von Pachtzinsen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.02.2012 - 3 K 468/11
    Als "kurze Zeit" im Sinne des § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG gilt nach der ständigen Rechtsprechung des BFH - wie der Beklagte zutreffend ausführt - ein Zeitraum von bis zu 10 Tagen (vgl. nur BFH-Urteile vom 13. März 1964 - VI 152/63, juris; vom 9. Mai 1974 - VI R 161/72, BFHE 112, 373, BStBl II 1974, 547; vom 10. Dezember 1985 - VIII R 15/83, BFHE 145, 538, BStBl II 1986, 342; vom 24. Juli 1986 - IV R 309/84, BFHE 147, 419, BStBl II 1987, 16; vom 6. Juli 1995 - IV R 63/94, BFHE 178, 326, BStBl II 1996, 266; vom 6. Juli 1995 - IV R 72/94, BFH/NV 1996, 209; vom 6. März 1997 - IV R 47/95, BFHE 183, 78, BStBl II 1997, 509; vom 23. September 1999 - IV R 1/99, BFHE 190, 335, BStBl II 2000, 121).
  • BFH, 11.11.2014 - VIII R 34/12

    Umsatzsteuervorauszahlung IV. Quartal, keine Verlängerung des Zeitraums "kurze

    Die dagegen nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobene Klage wies das Finanzgericht (FG) mit in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2012, 2113 veröffentlichtem Urteil vom 24. Februar 2012  3 K 468/11 als unbegründet ab.

    Die Kläger beantragen sinngemäß, das Urteil des Niedersächsischen FG vom 24. Februar 2012  3 K 468/11 aufzuheben und die Einkommensteuer 2009 unter Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2009 in der Fassung des Einspruchsbescheides vom 10. November 2011 so weit herabzusetzen, wie sie sich bei Berücksichtigung der Umsatzsteuervorauszahlung des Klägers für das 4. Quartal 2009 in Höhe von 3.357,69 EUR als Betriebsausgabe bei den Einkünften des Klägers aus selbständiger Arbeit ergibt.

  • FG Düsseldorf, 28.04.2015 - 11 K 397/15

    Abflusszeitpunkt bei im Folgejahr fällig werdender Umsatzsteuervorauszahlungen

    Zur Begründung verweist der Kläger ergänzend auf die Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 24.02.2012 (Az. 3 K 468/11, EFG 2012, 2113).
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