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   FG Niedersachsen, 24.04.2013 - 9 K 218/12   

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FG Niedersachsen, 24.04.2013 - 9 K 218/12 (https://dejure.org/2013,10042)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.04.2013 - 9 K 218/12 (https://dejure.org/2013,10042)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. April 2013 - 9 K 218/12 (https://dejure.org/2013,10042)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 9 Abs. 1 S. 1 EStG; § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG; § 9 Abs. 2 S. 1 EStG
    Berücksichtigung von durch eine Falschbetankung auf dem Weg vom Wohnort zur Arbeitsstelle und den dadurch herbeigeführten Motorschaden verursachte Reparaturaufwendungen als Werbungskosten

  • IWW
  • RA Kotz

    Falschbetankung - Reparaturkosten können als Werbungskosten abgesetzt werden

  • Betriebs-Berater

    Abzug von PKW-Reparaturkosten als Werbungskosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Werbungskostenabzug für durch Falschbetankung verursachte Reparaturaufwendungen - Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Werbungskostenabzug für durch Falschbetankung verursachte Reparaturaufwendungen - Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Reparaturkosten infolge Falschbetankung neben der Entfernungspauschale als Werbungskosten abziehbar

  • IWW (Kurzinformation)

    Außergewöhnliche PKW-Kosten sind nicht mit der Entfernungspauschale abgegolten.

  • heise.de (Pressebericht, 03.06.2013)

    Außergewöhnliche Reparaturkosten sind auch Werbekosten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Folgen eines mit Benzin betanktes Dieselfahrzeug

  • lto.de (Kurzinformation)

    FG Niedersachsen zu Werbungskosten - Reparaturkosten nach Falschtanken sind absetzbar

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berücksichtigung von durch eine Falschbetankung auf dem Weg vom Wohnort zur Arbeitsstelle und den dadurch herbeigeführten Motorschaden verursachte Reparaturaufwendungen als Werbungskosten

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Reparaturkosten infolge Falschbetankung neben der Entfernungspauschale als Werbungskosten abziehbar

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Pendler tankte Benzin statt Diesel - Kann er die Kosten der Motorreparatur als Werbungskosten steuerlich geltend machen?

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Abzug von PKW-Reparaturkosten als Werbungskosten

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Reperaturkosten neben der Entfernungspauschale abziehbar?

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Außergewöhnliche Kfz-Kosten auf dem Weg zur Arbeit

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Reparaturkosten infolge Falschbetankung neben der Entfernungspauschale als Werbungskosten abziehbar

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Reparaturkosten infolge Falschbetankung steuerlich absetzbar

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Falscher Sprit

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Kfz-Reparaturkosten neben Entfernungspauschale als zusätzliche Werbungskosten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Reparaturkosten infolge Falschbetankung steuerlich absetzbar

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Reparaturkosten infolge Falschbetankung neben der Entfernungspauschale als Werbungskosten abziehbar - Finanzgericht stellt sich gegen bisherige FG-Rechtsprechung und gegen Ansicht der Finanzverwaltung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2013, 1365
  • EFG 2013, 1104
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (24)

  • FG Nürnberg, 04.03.2010 - 4 K 1497/08

    Keine Abzugsfähigkeit der Kosten im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall auf dem

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.04.2013 - 9 K 218/12
    auf der Fahrt zur Arbeit gestohlener PKW; FG Nürnberg, Urteil vom 4. März 2010 4 K 1497/08, EFG 2010, 1125 betr.

    Dieser eindeutige Wortlaut schließe die Geltendmachung weiterer - auch außergewöhnlicher - Aufwendungen aus (vgl. FG Nürnberg, Urteil vom 4. März 2010, a.a.O., m.w.N.).

    Die frühere Rechtsprechung des BFH, die neben den alten Kilometerbeträgen den Ansatz außergewöhnlicher Aufwendungen gestattete, beziehe sich auf einen anderen Gesetzestext und sei daher durch die Neufassung des § 9 Abs. 2 Satz 1 EStG mit Wirkung ab dem 1. Januar 2001 überholt (so ausdrücklich FG München, Urteil vom 21. April 2009, a.a.O.; FG Nürnberg, Urteil vom 4. März 2010, a.a.O.).

    Eine Auslegung gegen den eindeutigen Gesetzeswortlaut sei nur in einem äußerst beschränkten Maße, und zwar dann zulässig, wenn die wortgetreue Auslegung zu einem offenbar unrichtigen bzw. zu einem jeder wirtschaftlichen Vernunft widersprechenden Ergebnis führen würde, dass dem Sinn und Zweck der Vorschrift und dem Willen des Gesetzgebers zuwiderlaufe (vgl. FG Nürnberg, Urteil vom 4. März 2010, a.a.O., unter Bezugnahme auf BFH-Urteil vom 3. September 1999 I B 169/98, BFH/NV 2000, 42).

    Selbst Unfallkosten auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte werden nach der FG-Rechtsprechung trotz großzügiger Handhabung durch die Finanzverwaltung aus den vorstehenden Gründen nicht zum Werbungskostenabzug zugelassen (vgl. FG Nürnberg, Urteil vom 4. März 2010 a.a.O.; möglicherweise anderer Auffassung: FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29. Mai 2008 3 K 1699/05, DStRE 2008, 1498 betr. Anrechnung von Entschädigungsleistungen der privaten Vollkaskoversicherung auf entstandene Unfallkosten).

  • FG Hessen, 18.03.2005 - 8 K 4194/04

    Aufwendungen für Diebstahl eines Motorrollers als Werbungskosten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.04.2013 - 9 K 218/12
    Verkehrsunfall auf dem Weg zur Arbeit; Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 18. März 2005 8 K 4194/04, DStRE 2006, 258 betr.

    Das sei jedoch nicht geschehen, was auch jenseits des klaren Wortlauts dafür spreche, dass es für außergewöhnliche Kosten keine Ausnahme geben solle (vgl. Hessisches FG, Urteil vom 18. März 2005, a.a.O.).

    Es seien auch keine vernünftigen Gründe dafür ersichtlich, dass der Gesetzgeber angesichts des klaren Wortlautes nicht das zum Ausdruck gebracht habe, was er zum Ausdruck habe bringen wollen (vgl. Hessisches FG, Urteil vom 18. März 2005, a.a.O.).

    Es habe dem Gesetzgeber auch unter dem Blickwinkel des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) freigestanden, für die Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte eine typisierende Abgeltungsregelung zu treffen, auch wenn dadurch nicht in allen Fällen die tatsächlich angefallenen Aufwendungen abgedeckt werden, selbst wenn es sich hierbei um nach der früheren Rechtslage berücksichtigungsfähige außergewöhnliche Aufwendungen handele (vgl. Hessisches FG, Urteil vom 18. März 2005, a.a.O.).

  • BFH, 22.09.2010 - VI R 54/09

    Arbeitgeberseitige Fahrergestellung nicht stets Lohn - Zweck des Zuschlags nach §

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.04.2013 - 9 K 218/12
    In den Pauschbeträgen sind indessen nicht berücksichtigt Unfallkosten und sonstige Kosten, die ihrer Natur nach außergewöhnlich sind und sich einer Pauschalierung entziehen (vgl. BFH-Urteil vom 29. Januar 1982 VI R 133/79, BStBl II 1982, 325, m.w.N.; BFH-Urteil vom 22. September 2010 VI R 54/09, BStBl. II 2011, 354).

    Motorschaden; vom 22. September 2010 VI R 54/09, BStBl. II 2011, 354 betr.

    (b) Ein anderer Teil, insbesondere der Kommentarliteratur, ist dagegen der Auffassung, dass auch nach Einführung des § 9 Abs. 2 Satz 1 EStG Aufwendungen, die ihrer Natur durch außergewöhnliche, nicht pauschalierbare Ereignisse entstehen, neben der Entfernungspauschale zu berücksichtigen sind (so Thürmer in: Blümich, Kommentar zum EStG/KStG/GewStG, § 9 EStG Rz. 510; Schmidt/Drenseck, EStG, 30. Auflage 2011, § 9 Rz. 126; Schmidt/Loschelder, EStG, 32. Auflage 2013, § 9 Rz. 126 jeweils unter Berufung auf BFH-Urteil vom 22. September 2010 VI R 54/09, BStBl. II 2011, 354; Frotscher, EStG-Kommentar, § 9 Rz. 148; v. Bornhaupt in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG-Kommentar, § 9 Rdnr. F90 ff.).

  • BFH, 29.01.1982 - VI R 133/79

    Eine typisierende Beurteilung, ob Aufwendungen für einen Austauschmotor bei einem

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.04.2013 - 9 K 218/12
    In den Pauschbeträgen sind indessen nicht berücksichtigt Unfallkosten und sonstige Kosten, die ihrer Natur nach außergewöhnlich sind und sich einer Pauschalierung entziehen (vgl. BFH-Urteil vom 29. Januar 1982 VI R 133/79, BStBl II 1982, 325, m.w.N.; BFH-Urteil vom 22. September 2010 VI R 54/09, BStBl. II 2011, 354).

    Zu den durch diese Norm nicht abgegoltenen Aufwendungen gehören - ähnlich den Reparaturkosten bei Motorschäden (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 29. Januar 1982 VI R 133/79, BStBl II 1982, 325, m.w.N) - auch die im Streitfall durch die Falschbetankung verursachten Aufwendungen.

    In den Pauschbeträgen waren indessen nicht berücksichtigt Unfallkosten und sonstige Kosten, die ihrer Natur nach außergewöhnlich sind und sich einer Pauschalierung entziehen (vgl. etwa BFH-Urteile vom 29. Januar 1982 VI R 133/79, BStBl. II 1982, 325, m.w.N. betr.

  • BFH, 21.10.2010 - IV R 23/08

    Kein Hinzurechnungswahlrecht nach § 5a Abs. 4 Satz 3 EStG 1999 -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.04.2013 - 9 K 218/12
    Maßgebend für die Interpretation einer gesetzlichen Vorschrift ist aber nicht nur der reine Wortlaut, sondern entscheidend ist der in ihm zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers (vgl. BFH-Urteil vom 21. Oktober 2010 IV R 23/08, BFHE 231, 544, BStBl II 2011, 277).

    Zur Erfassung des Inhalts einer Norm darf sich der Richter dieser verschiedenen Auslegungsmethoden gleichzeitig und nebeneinander bedienen (vgl. BFH-Urteil vom 21. Oktober 2010, a.a.O.; Geserich, Beihefter zu DStR Heft 31/2011, 59).

  • BFH, 28.10.1994 - VI R 54/94

    Unfall auf der Fahrt zu einer Betriebsfeier

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.04.2013 - 9 K 218/12
    Entscheidend ist insoweit der Anlass der Fahrt (vgl. BFH-Urteil vom 28. Oktober 1994 VI R 54/94, BFH/NV 1995, 668 betr.

    Sie stellen vielmehr - so schon die BFH-Rechtsprechung für VZ bis 2000 - eine (wenn auch die wohl praxisrelevanteste) Fallgruppe der außergewöhnlichen Wegekosten dar, die nicht vorhersehbar und für den Steuerpflichtigen unabwendbar sind (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 28. Oktober 1994 VI R 54/94, BFH/NV 1995, 668).

  • FG München, 21.04.2009 - 13 K 4357/07

    Aufwendungen für einen Motorschaden keine Werbungskosten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.04.2013 - 9 K 218/12
    (2) Die bislang mit der Rechtsproblematik befassten Finanzgerichte sind bis auf eine Ausnahme (siehe unten) der Auffassung, dass durch außergewöhnliche Ereignisse wie Diebstahl, Unfall oder Motorschaden verursachte Aufwendungen nicht zusätzlich als Werbungskosten neben der Entfernungspauschale geltend gemacht werden können (vgl. u.a. FG München, Urteil vom 21. April 2009 13 K 4357/07, juris, betr.

    Die frühere Rechtsprechung des BFH, die neben den alten Kilometerbeträgen den Ansatz außergewöhnlicher Aufwendungen gestattete, beziehe sich auf einen anderen Gesetzestext und sei daher durch die Neufassung des § 9 Abs. 2 Satz 1 EStG mit Wirkung ab dem 1. Januar 2001 überholt (so ausdrücklich FG München, Urteil vom 21. April 2009, a.a.O.; FG Nürnberg, Urteil vom 4. März 2010, a.a.O.).

  • FG Rheinland-Pfalz, 29.05.2008 - 3 K 1699/05

    Berücksichtigungsfähigkeit von Unfallkosten als Werbungskosten bei den Einkünften

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.04.2013 - 9 K 218/12
    Diebstahl eines Motorrollers; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29. Mai 2008 3 K 1699/05, DStRE 2008, 1498 betr.

    Selbst Unfallkosten auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte werden nach der FG-Rechtsprechung trotz großzügiger Handhabung durch die Finanzverwaltung aus den vorstehenden Gründen nicht zum Werbungskostenabzug zugelassen (vgl. FG Nürnberg, Urteil vom 4. März 2010 a.a.O.; möglicherweise anderer Auffassung: FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29. Mai 2008 3 K 1699/05, DStRE 2008, 1498 betr. Anrechnung von Entschädigungsleistungen der privaten Vollkaskoversicherung auf entstandene Unfallkosten).

  • BFH, 03.09.1999 - I B 169/98

    Rechtsschutzinteresse für Beschwerde gegen AdV-Beschluss

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.04.2013 - 9 K 218/12
    Eine Auslegung gegen den eindeutigen Gesetzeswortlaut sei nur in einem äußerst beschränkten Maße, und zwar dann zulässig, wenn die wortgetreue Auslegung zu einem offenbar unrichtigen bzw. zu einem jeder wirtschaftlichen Vernunft widersprechenden Ergebnis führen würde, dass dem Sinn und Zweck der Vorschrift und dem Willen des Gesetzgebers zuwiderlaufe (vgl. FG Nürnberg, Urteil vom 4. März 2010, a.a.O., unter Bezugnahme auf BFH-Urteil vom 3. September 1999 I B 169/98, BFH/NV 2000, 42).
  • BFH, 15.03.2011 - VI B 145/10

    Pauschaler Kilometersatz

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.04.2013 - 9 K 218/12
    Norminterpretierende oder typisierende Verwaltungsvorschriften oder BMF-Schreiben mit materiell-rechtlichem Inhalt dürfen durch die Gerichte weder wie Gesetze ausgelegt noch verändert werden (BFH-Beschluss vom 15. März 2011 VI B 145/10, BFH/NV 2011, 983).
  • BFH, 22.09.2011 - III R 38/08

    Zum Abzug von Semestergebühren als ausbildungsbedingter Mehrbedarf - Vorliegen

  • BFH, 19.05.2015 - VIII R 12/13

    Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte - "Umwegfahrten"

  • BFH, 28.01.2015 - VIII R 13/13

    Abgeltungsteuer: Kein Abzug der tatsächlichen Werbungskosten bei Günstigerprüfung

  • BVerfG, 12.10.2010 - 1 BvL 12/07

    Pauschaliertes Abzugsverbot für Betriebsausgaben nach § 8b Abs. 3 Satz 1 und Abs.

  • FG Baden-Württemberg, 17.12.2012 - 9 K 1637/10

    Verfassungswidrigkeit des Abzugsverbots für Werbungskosten bei den Einkünften aus

  • FG Münster, 19.12.2012 - 11 K 1785/11

    Anwendung der Entfernungspauschale bei einem Steuerberater

  • FG Schleswig-Holstein, 30.09.2009 - 2 K 386/07

    Neben Entfernungspauschale kein Werbungskostenabzug für Mautgebühren

  • BFH, 11.09.2003 - VI B 101/03

    Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale

  • BFH, 24.05.2007 - VI R 73/05

    Keine Abgeltung von Unfallkosten durch die 1 %-Regelung

  • BFH, 15.04.2010 - VI R 20/08

    Abgeltung einer Leasingsonderzahlung durch Entfernungspauschale

  • BFH, 21.08.2012 - VIII R 33/09

    Keine erhöhte Absetzung für außergewöhnliche technische Abnutzung für rechnerisch

  • BFH, 11.09.2012 - VI B 43/12

    Grundsätzliche Bedeutung - Entfernungspauschale

  • BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 1/07

    Neuregelung der "Pendlerpauschale" verfassungswidrig

  • FG Hamburg, 05.07.2006 - 1 K 4/06

    Einkommensteuergesetz: Auf der Fahrt zur Arbeit gestohlener Pkw als

  • BFH, 20.03.2014 - VI R 29/13

    Entfernungspauschale: Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale nach § 9 Abs. 1

    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2013, 1104 veröffentlichten Gründen statt.
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