Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 24.06.2020 - 9 K 253/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,26471
FG Niedersachsen, 24.06.2020 - 9 K 253/18 (https://dejure.org/2020,26471)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.06.2020 - 9 K 253/18 (https://dejure.org/2020,26471)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. Juni 2020 - 9 K 253/18 (https://dejure.org/2020,26471)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,26471) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Nachträgliche Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags wegen Überschreitens ...

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Nachträgliche Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags wegen Überschreitens des schädlichen Betriebsgrößenmerkmals

Papierfundstellen

  • BB 2020, 2736
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 17.06.2019 - IV R 19/16

    In Vergangenheit unterlassene Einlage nicht über formellen Bilanzenzusammenhang

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.06.2020 - 9 K 253/18
    Liegt eine fehlerhafte Bilanz einem Feststellungsbescheid zugrunde, der aus verfahrensrechtlichen Gründen nicht mehr geändert werden kann, so ist nach dem Grundsatz des formellen Bilanzenzusammenhangs der unrichtige Bilanzansatz grundsätzlich bei der ersten Gewinnfeststellung richtigzustellen, in der dies unter Beachtung der für die Eintritt der Bestandskraft und der Verjährung maßgeblichen Vorschriften möglich ist (BFH, Urteil vom 17. Juni 2019 IV R 19/16, BFHE 265, 217, BStBl II 2019, 614).

    Liegt - wie im Streitfall - eine fehlerhafte Bilanz einem Feststellungsbescheid zugrunde, der aus verfahrensrechtlichen Gründen nicht mehr geändert werden kann, so ist nach dem Grundsatz des formellen Bilanzenzusammenhangs der unrichtige Bilanzansatz grundsätzlich bei der ersten Gewinnfeststellung richtigzustellen, in der dies unter Beachtung der für die Eintritt der Bestandskraft und der Verjährung maßgeblichen Vorschriften möglich ist (BFH, Beschluss vom 31. Januar 2013 - GrS 1/10 -, BFHE 240, 162, BStBl II 2013, 317; BFH, Urteil vom 17. Juni 2019 IV R 19/16, BFHE 265, 217, BStBl II 2019, 614).

  • BFH, 16.01.2020 - VI R 49/17

    Keine Bindungswirkung einer für die Gewinnfeststellung getroffenen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.06.2020 - 9 K 253/18
    Denn der Stetigkeitsgrundsatz hindert nicht, materiell rechtswidrige Bilanzen zu berichtigen, und kann insbesondere nicht rechtfertigen, dass ein fehlerhafter Bewertungsansatz fortzuführen ist (BFH, Urteil vom 16. Januar 2020 VI R 49/17, juris).

    Denn der Stetigkeitsgrundsatz hindert nicht, materiell rechtswidrige Bilanzen zu berichtigen, und kann insbesondere nicht rechtfertigen, dass ein fehlerhafter Bewertungsansatz fortzuführen ist (BFH, Urteil vom 16. Januar 2020 VI R 49/17, juris).

  • BFH, 28.03.2000 - VIII R 28/98

    Verlustausgleich nach §15 a EStG bei eigenkapitalersetzenden Darlehen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.06.2020 - 9 K 253/18
    Solche Forderungen sind, soweit sie von § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 Halbsatz 2 EStG erfasst werden, Sonderbetriebsvermögen I des Gesellschafters und in der Sonderbilanz zu aktivieren (BFH, Urteil vom 28. März 2000 VIII R 28/98, BFHE 191, 347, BStBl. II 2000, 347).

    In der Steuerbilanz der Gesellschaft steht ihnen eine Schuld (Fremdkapital) gegenüber (BFH, Urteil vom 12. Dezember 1996 IV R 77/93, BFHE 183, 379, BStBl. II 1998, 180), auch wenn der Kredit als gesellschaftsrechtlicher Beitrag gewährt ist (BFH, Urteil vom 13. Oktober 1998 VIII R 78/97, BFHE 187, 227, BStBl. II 1999, 163), oder das Darlehen eigenkapitalersetzend ist (BFH, Urteil vom 28. März 2000, a. a. O.).

  • BFH, 31.01.2013 - GrS 1/10

    Aufgabe des subjektiven Fehlerbegriffs hinsichtlich bilanzieller Rechtsfragen -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.06.2020 - 9 K 253/18
    Liegt - wie im Streitfall - eine fehlerhafte Bilanz einem Feststellungsbescheid zugrunde, der aus verfahrensrechtlichen Gründen nicht mehr geändert werden kann, so ist nach dem Grundsatz des formellen Bilanzenzusammenhangs der unrichtige Bilanzansatz grundsätzlich bei der ersten Gewinnfeststellung richtigzustellen, in der dies unter Beachtung der für die Eintritt der Bestandskraft und der Verjährung maßgeblichen Vorschriften möglich ist (BFH, Beschluss vom 31. Januar 2013 - GrS 1/10 -, BFHE 240, 162, BStBl II 2013, 317; BFH, Urteil vom 17. Juni 2019 IV R 19/16, BFHE 265, 217, BStBl II 2019, 614).
  • FG Niedersachsen, 19.12.2001 - 2 K (XII) 589/97

    Eigenständige Ermittlung der Größenmerkmale für die Bildung einer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.06.2020 - 9 K 253/18
    Materielle Fehler selbst einer bestandskräftig veranlagten Steuerbilanz können daher zugunsten wie zu Ungunsten der Steuerpflichtigen für Zwecke der Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrages korrigiert werden (vgl. FG Nürnberg, Urteil vom 18. November 2014, 7 K 543/14, EFG 2015, 1204; Niedersächsisches FG, Urteil vom 19. Dezember 2001, 2 K (XII) 589/97, EFG 2002, 747; Meier: in Herrmann/Heuer/Raupach, Kommentar zum EStG/KStG, 282. Ergänzungslieferung, Stand Oktober 2017, § 7g EStG, Anm. 28; andere Ansicht Kulosa in: Schmidt, EStG, 39. Auflage 2020, § 7g Rz. 33).
  • BFH, 15.01.2008 - VII B 149/07

    Information des Dienstvorgesetzten über Steuerhinterziehung eines Beamten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.06.2020 - 9 K 253/18
    Wird durch eine spätere Betriebsprüfung das Betriebsvermögen für das Abzugsjahr über den Grenzbetrag hinaus erhöht, z. B. durch Nachaktivierung von Aufwendungen, entfällt nachträglich auch der Investitionsabzugsbetrag (vgl. Bruschke, DStZ 2008, 204, 206; Kulosa in: Schmidt EStG, 39. Auflage 2020, § 7g EStG, Rz. 32).
  • BFH, 05.12.1989 - VIII R 322/84

    Voraussetzungen für die Einordnung als Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.06.2020 - 9 K 253/18
    Das Finanzamt ist daher an die Behandlung in einem früheren Veranlagungszeitraum nicht gebunden (vgl. BFH, Urteil vom 5. Dezember 1989 VIII R 322/84, BFH/NV 1990, 499).
  • FG Nürnberg, 18.11.2014 - 7 K 543/14

    (Unabhängigkeit der Ermittlung des Betriebsvermögens-[Grenz-]Werts für die

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.06.2020 - 9 K 253/18
    Materielle Fehler selbst einer bestandskräftig veranlagten Steuerbilanz können daher zugunsten wie zu Ungunsten der Steuerpflichtigen für Zwecke der Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrages korrigiert werden (vgl. FG Nürnberg, Urteil vom 18. November 2014, 7 K 543/14, EFG 2015, 1204; Niedersächsisches FG, Urteil vom 19. Dezember 2001, 2 K (XII) 589/97, EFG 2002, 747; Meier: in Herrmann/Heuer/Raupach, Kommentar zum EStG/KStG, 282. Ergänzungslieferung, Stand Oktober 2017, § 7g EStG, Anm. 28; andere Ansicht Kulosa in: Schmidt, EStG, 39. Auflage 2020, § 7g Rz. 33).
  • BFH, 29.03.2017 - VI R 82/14

    Treu und Glauben bei rechtsfehlerhafter Übertragung einer § 6c-Rücklage

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.06.2020 - 9 K 253/18
    Zwar ist der Grundsatz von Treu und Glauben, wonach jeder auf die berechtigten Belange des anderen Teils angemessen Rücksicht zu nehmen hat und sich zu seinem früheren Verhalten nicht in Widerspruch setzen darf, auch im Steuerrecht anzuwenden (vgl. BFH-Urteil vom 29. März 2017 VI R 82/14, BFH/NV 2017, 1313 mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 12.12.1996 - IV R 77/93

    Ausscheiden eines Kommanditisten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.06.2020 - 9 K 253/18
    In der Steuerbilanz der Gesellschaft steht ihnen eine Schuld (Fremdkapital) gegenüber (BFH, Urteil vom 12. Dezember 1996 IV R 77/93, BFHE 183, 379, BStBl. II 1998, 180), auch wenn der Kredit als gesellschaftsrechtlicher Beitrag gewährt ist (BFH, Urteil vom 13. Oktober 1998 VIII R 78/97, BFHE 187, 227, BStBl. II 1999, 163), oder das Darlehen eigenkapitalersetzend ist (BFH, Urteil vom 28. März 2000, a. a. O.).
  • BFH, 03.08.2017 - IV R 12/14

    Investitionsabzugsbetrag: Investitionszulage erhöht Betriebsgröße bei

  • BFH, 13.10.1998 - VIII R 78/97

    Kein Verlustausgleich mit Sonderbetriebseinnahmen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht