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   FG Niedersachsen, 24.09.2015 - 14 K 232/14   

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https://dejure.org/2015,28375
FG Niedersachsen, 24.09.2015 - 14 K 232/14 (https://dejure.org/2015,28375)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.09.2015 - 14 K 232/14 (https://dejure.org/2015,28375)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. September 2015 - 14 K 232/14 (https://dejure.org/2015,28375)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Einkommensteuerliche Behandlung einer pauschalen Offshore-Zulage zur Abgeltung für die anfallende Mehr-, Wochenend-, Feiertags- und Nacharbeit als steuerfrei

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 3b Abs. 1 und Abs. 2; EStG § 3b
    Einkommensteuerliche Behandlung einer pauschalen Offshore-Zulage zur Abgeltung für die anfallende Mehr-, Wochenend-, Feiertags- und Nacharbeit als steuerfrei

  • rechtsportal.de

    EStG § 3b Abs. 1 und Abs. 2; EStG § 3b
    Einkommensteuerliche Behandlung einer pauschalen Offshore-Zulage zur Abgeltung für die anfallende Mehr-, Wochenend-, Feiertags- und Nacharbeit als steuerfrei

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Besteuerung einer pauschalen Offshore-Zulage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einkommensteuerliche Behandlung einer pauschalen Offshore-Zulage zur Abgeltung für die anfallende Mehr-, Wochenend-, Feiertags- und Nacharbeit als steuerfrei

Papierfundstellen

  • EFG 2015, 2165
 
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Wird zitiert von ...

  • FG Niedersachsen, 25.05.2016 - 2 K 11208/15

    Steuerfreiheit einer Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten eines Polizeibeamten

    Solche pauschalen Zuschläge sind allerdings nur dann und insoweit steuerfrei, als sie den im einzelnen ermittelten Zuschlägen für tatsächlich geleistete Stunden zu den nach § 3b Abs. 2 EStG begünstigten Zeiten entsprechen; die Zuschläge sind jeweils vor Erstellung der Lohnsteuerbescheinigung, somit regelmäßig spätestens zum Ende des Kalenderjahres bzw. beim Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Dienstverhältnis, zu errechnen (Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 24. September 2015, 14 K 232/14, EFG 2015, 2165; zur Berechnung s. z.B. BFH-Urteil vom 16. Dezember 2010, VI R 27/10, BStBl II 2012, 288, m.w.N.).
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