Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 25.01.2016 - 3 K 38/15, 3 K 39/15 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Betreuung von Kindern als steuerfreie Einnahme gem. § 3 Nr. 11 EStG - unübliches und unklares Vermietungsverhältnis zwischen Ehegatten - Feststellungslast bei Betriebsausgaben
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einkommensteuer 2009
- rechtsportal.de
Einkommensteuerliche Ignorierung eines tatsächlich nicht durchgeführten Mietvertrags zwischen nahestehenden Personen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Betreuung von Kindern als steuerfreie Einnahme gemäß § 3 Nr. 11 EStG - Vermietungsverhältnis zwischen Ehegatten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Einkommensteuerliche Ignorierung eines tatsächlich nicht durchgeführten Mietvertrags zwischen nahestehenden Personen
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 25.01.2016 - 3 K 38/15, 3 K 39/15
- BFH - VIII B 28/16 (anhängig)
- BFH - VIII B 29/16 (anhängig)
Papierfundstellen
- BB 2016, 2133
Wird zitiert von ... (2)
- FG Berlin-Brandenburg, 30.01.2018 - 9 K 9105/16
Steuerpflichtige Einkünfte bei der Betreuung von Pflegepersonen im eigenen …
Er habe sämtliche Nichtzulassungsbeschwerden der Finanzverwaltung gegen die neuere finanzgerichtliche Rechtsprechung zur Steuerbefreiung bei der Betreuung von Pflegekindern als unbegründet zurückgewiesen (z. B. nicht veröffentlichter BFH-Beschluss vom 24. Januar 2017 VIII B 28/16 zum Urteil des Niedersächsischen FG vom 25. Januar 2016 3 K 38/15, juris). - FG Köln, 28.02.2018 - 3 K 3747/14
Rechtmäßigkeit einer erlassenen Anordnung des dinglichen Arrestes gemäß § 324 AO …
Die hiergegen gerichteten Klageverfahren der B & A GbR werden beim erkennenden Senat zu den Aktenzeichen 3 K 38/15 und 3 K 39/15 geführt.Denn gegen die in der Arrestanordnung vom 02.12.2014 aufgeführten Steuerschulden der B & A GbR ist beim erkennenden Senat unter dem Aktzeichen 3 K 39/15 ein Klageverfahren anhängig ist, über das bislang noch nicht entschieden worden ist.