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   FG Niedersachsen, 25.03.2003 - 6 K 961/99   

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https://dejure.org/2003,13877
FG Niedersachsen, 25.03.2003 - 6 K 961/99 (https://dejure.org/2003,13877)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 25.03.2003 - 6 K 961/99 (https://dejure.org/2003,13877)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 25. März 2003 - 6 K 961/99 (https://dejure.org/2003,13877)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Anforderungen an die Buchführung von Automatenaufstellern

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 162 Abs. 2 AO; § 147 Abs. 1 AO
    Anforderungen an die Buchführung von Automatenaufstellern; Qualifizierung des Kasseninhalts als Betriebseinnahmen; Korrektur des Betrages um Röhrenauffüllungen und Röhrenentnahmen; Schätzungsbefugnis des Finanzamts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 147 Abs. 1 Nr. 5; AO § 158; AO § 162
    Buchführung; Automatenaufsteller; Geldspielautomat; Wirtefüllung; Röhrenauffüllung; Schätzung; Statistikstreifen; Grundaufzeichnung - Buchführung von Automatenaufstellern: Statistikstreifen von Geldspielautomaten als Grundaufzeichnungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Buchführung von Automatenaufstellern: Statistikstreifen von Geldspielautomaten als Grundaufzeichnungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 1215
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 24.06.1997 - VIII R 9/96

    Schätzung von Betriebsausgaben und Empfängerbenennung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 25.03.2003 - 6 K 961/99
    Entsprechend sind auch bei einer nicht ordnungsgemäßen Buchführung bei der Schätzung alle relevanten Umstände zu berücksichtigen, die dem FA bekannt sind oder im Rahmen verhältnismäßiger Sachaufklärung bekannt sein können und müssen (BFH-Urteil vom 24.06.1997 VIII R 9/96, BStBl II 1998, 51; Seer in Tipke/Kruse, Kommentar zur Abgabenordnung, § 162 Rn. 41).
  • FG Sachsen-Anhalt, 15.03.2001 - 1 V 78/00

    Schätzung der Umsätze aus dem Betrieb von in Gaststätten aufgestellen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 25.03.2003 - 6 K 961/99
    Insoweit sind die Statistikausdrucke vergleichbar mit dem als sonstige Unterlagen im Sinne des § 147 Abs. 1 Nr. 5 AO anerkannten Registrierkassenstreifen, Kassenzetteln und Bons (so auch FG Dessau, Beschluss vom 15.03.2001 I V 78/00, EFG 2001, 802 mit weiteren Nachweisen).
  • RG, 23.05.1900 - V 78/00

    Wird der nach zehnjährigem Bestehen der Fenster gesetzlich gewährte Schutz durch

    Auszug aus FG Niedersachsen, 25.03.2003 - 6 K 961/99
    Insoweit sind die Statistikausdrucke vergleichbar mit dem als sonstige Unterlagen im Sinne des § 147 Abs. 1 Nr. 5 AO anerkannten Registrierkassenstreifen, Kassenzetteln und Bons (so auch FG Dessau, Beschluss vom 15.03.2001 I V 78/00, EFG 2001, 802 mit weiteren Nachweisen).
  • FG Hamburg, 15.08.2016 - 1 V 41/16

    Prüfungsumfang des gerichtlichen AdV-Verfahrens: kein Löschen des Datenspeichers

    Zu den Aufzeichnungen, die ein Steuerpflichtiger zu führen und aufzubewahren hat, gehören nach § 147 Abs. 1 Nr. 5 AO auch sonstige Unterlagen, soweit sie für die Besteuerung von Bedeutung sind (Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 25.03.2003 6 K 961/99, EFG 2003, 1215).

    Der objektive Verstoß gegen die Ordnungsvorschrift reicht aus, um die Beweiskraft der Buchführung in Frage zu stellen (Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 25.03.2003 6 K 961/99, EFG 2003, 1215).

  • FG Berlin-Brandenburg, 13.06.2017 - 6 K 6146/16

    Vergnügungsteuer bei Geldspielautomaten

    Insoweit sind die Statistikausdrucke vergleichbar mit den als sonstige Unterlagen im Sinne des § 147 Abs. 1 Nr. 5 AO anerkannten Registrierkassenstreifen, Kassenzetteln und Bons (FG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15. März 2001 - 1 V 78/00, EFG 2001, 802; Niedersächsisches FG, Urteil vom 25. März 2003 - 6 K 961/99, juris), weil sie notwendig sind, um die Überprüfbarkeit der erklärten Einnahmen zu gewährleisten.
  • OVG Niedersachsen, 04.06.2007 - 9 ME 58/07

    Rechtswidrigkeit eines Vergnügungssteuersteuerbescheides aufgrund der

    Die Röhrenfüllung mit Türöffnung wird von einer Person vorgenommen, die über einen Geräteschlüssel verfügt; dabei wird das Geld direkt in die Röhren gelegt (vgl. zur Arbeitsweise der Geldspielgeräte Niedersächsisches Finanzgericht, Urt. v. 25.3.2003 - 6 K 961/99 -, zitiert nach juris; VG Düsseldorf, a.a.O.).
  • VG Karlsruhe, 26.01.2022 - 4 K 3218/19

    Vergnügungssteuersatzung der Stadt Karlsruhe: Steueranmeldungen - die

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass zu diesen sonstigen Unterlagen auch die Statistikstreifen von Geldspielautomaten gehören, weil diese notwendig sind, um die Überprüfbarkeit der erklärten Einnahmen zu gewährleisten (vgl. FG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 13.06.2017 - 6 K 6146/16 - juris Rn. 41; Niedersächsisches FG, Urt. v. 25.03.2003 - 6 K 961/99 - juris Rn. 16; FG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 15.03.2001 - 1 V 78/00 - juris Rn. 15; vgl. auch Klein/Rätke, 15. Aufl. 2020, AO § 147 Rn. 27).
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