Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 25.06.2008 - 3 K 310/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Quotenbestimmende Teilungsanordnung bei rein testamentarischer Verteilung des gesamten Vermögens
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 122 Abs. 5 AO; § 5 Abs. 1 VwZG; § 3 Abs. 1 Nr. 1ErbStG; § 10 Abs. 1 ErbStG; § 2087 Abs. 1 BGB
Bestimmung des Zugangstags nach dem vom Anwalt eingetragenen Datum beim Nachweis der Bekanntgabe durch Empfangsbekenntnis; Vorliegen einer quotenbestimmenden Teilungsanordnung bei testamentarischer Verteilung des nahezu gesamten Vermögens ohne Bestehen einer ... - IWW
- Judicialis
AO § 122 Abs. 5; ; VwZG § 5 Abs. 1; ; ErbStG § 3 Abs. 1; ; ErbStG § 10 Abs. 1; ; BGB § 2087 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zum Vorliegen einer quotenbestimmenden Teilungsanordnung bei rein testamentarischer Verteilung des gesamten Vermögens - Erbschaftsteuer; Quotenbestimmende Teilungsanordnung; Bekanntgabenachweis; Empfangsbekenntnis
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Zum Vorliegen einer quotenbestimmenden Teilungsanordnung bei rein testamentarischer Verteilung des gesamten Vermögens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Zustelldatum bei Empfangsbekenntnis
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Erbquoten
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Testament - Quotenbestimmende Teilungsanordnung
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 20.07.2006 - 3 K 310/05
- BFH, 22.11.2007 - II B 76/06
- FG Niedersachsen, 25.06.2008 - 3 K 310/05
- BFH, 06.10.2010 - II R 29/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BFH, 01.04.1992 - II R 21/89
Keine Relevanz von Teilungsanordnungen für Erbenbesteuerung
Auszug aus FG Niedersachsen, 25.06.2008 - 3 K 310/05
Bei einer Erbeinsetzung sind Teilungsanordnungen und die Art der tatsächlichen Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft für die Besteuerung jedoch unbeachtlich (Urteil des BFH vom 1. April 1992 II R 21/89, BStBl II 1992, 669).Hat ein Erblasser einem Miterben Gegenstände zugewiesen, deren Wert objektiv höher ist, als diesem seiner Quote nach bei der Auseinandersetzung zukäme, so kommt es darauf an, ob der Erblasser subjektiv dem durch die Anordnung begünstigten Miterben zusätzlich zu seinem Erbteil auch noch den Mehrwert zuwenden wollte (dann Vorausvermächtnis) oder ob nach seinem Willen eine Wertverschiebung dadurch ausgeschlossen sein sollte, dass der Bedachte hinsichtlich des Mehrwerts den übrigen Miterben Wertausgleich aus seinem eigenen Vermögen zahlen muss (Urteil des BFH vom 1. April 1992 II R 21/89, BStBl II 1992, 669).
- BayObLG, 19.12.1996 - 1Z BR 107/96
Zuwendung eines Bruchteils einer wertmäßig erheblichen Vermögensgruppe; …
Auszug aus FG Niedersachsen, 25.06.2008 - 3 K 310/05
Dann ist davon auszugehen, dass der Erblasser durch die in dieser Weise bedachten Personen seine wirtschaftliche Stellung fortgesetzt wissen will (Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts - BayObLG - vom 19. Dezember 1996 1 ZBR 107/96, NJW-RR 1997, 517; Urteil des OLG Düsseldorf vom 28. April 1995 7 U 113/94, ZEV 1995, 410).Hierbei ist davon auszugehen, welche Vorstellung der Erblasser im Zeitpunkt der Testamentserrichtung hatte (Beschluss des BayObLG vom 19. Dezember 1996 1 Z BR 107/96, NJW-RR 1997, 517).
- BFH, 31.10.2000 - VIII R 14/00
Vorbehalt der Nachprüfung bei Feststellungsbescheiden
Auszug aus FG Niedersachsen, 25.06.2008 - 3 K 310/05
Die Zustellung wird erst wirksam, wenn der Adressat von dem Zugang des zuzustellenden Schriftstückes Kenntnis erlangt und aufgrund dieser Kenntnis den Willen bekundet, die Zustellung entgegen zu nehmen (…Beschluss des BFH vom 14. September 1998 VII B 135/98, BFH/NV 1999, 530; Urteil des BFH vom 31. Oktober 2000 VIII R 14/00, BStBl II 2001, 156).Dies ist Inhalt der jeweiligen tatrichterlichen Überzeugungsbildung (Urteil des BFH vom 31. Oktober 2000 VIII R 14/00, a.a.O.).
- BFH, 22.11.1995 - II R 89/93
Erbschein für die Finanzbehörden grundsätzlich bindend, es sei denn, gewichtige …
Auszug aus FG Niedersachsen, 25.06.2008 - 3 K 310/05
aa) Das Gericht ist befugt, die Frage der Erbeinsetzung selbst - ggf. abweichend - vom Nachlassgericht zu überprüfen (Urteil des BFH vom 22. November 1995 II R 89/93, BStBl II 1996, 242). - BGH, 06.12.1989 - IVa ZR 59/88
Auslegung einer sogenannten wertverschiebenden Teilungsanordnung
Auszug aus FG Niedersachsen, 25.06.2008 - 3 K 310/05
Für das Vorliegen von Vorausvermächtnissen spricht es, wenn ein Erbe für sich allein mit bestimmten Nachlassgegenstände ohne Rücksicht auf den Wert der Anteile bedacht werden sollte (Urteil des BGH vom 6. Dezember 1989 IV azr 59/88, NJW-RR 1990, 391). - BFH, 23.07.2001 - VI B 63/99
Auszug aus FG Niedersachsen, 25.06.2008 - 3 K 310/05
Der im Empfangsbekenntnis angegebene Zustelltag ist nicht maßgebend, wenn er nachgewiesenermaßen unrichtig ist (Beschluss des BFH vom 23. Juli 2001 VI B 63/99, BFH/NV 2001, 1557). - OLG Düsseldorf, 28.04.1995 - 7 U 113/94
Auslegung eines eigenhändigen Testaments bezüglich der Zuwendung eines …
Auszug aus FG Niedersachsen, 25.06.2008 - 3 K 310/05
Dann ist davon auszugehen, dass der Erblasser durch die in dieser Weise bedachten Personen seine wirtschaftliche Stellung fortgesetzt wissen will (Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts - BayObLG - vom 19. Dezember 1996 1 ZBR 107/96, NJW-RR 1997, 517; Urteil des OLG Düsseldorf vom 28. April 1995 7 U 113/94, ZEV 1995, 410). - BFH, 14.09.1998 - VII B 135/98
Zustellung; weiterer Zollschuldner
Auszug aus FG Niedersachsen, 25.06.2008 - 3 K 310/05
Die Zustellung wird erst wirksam, wenn der Adressat von dem Zugang des zuzustellenden Schriftstückes Kenntnis erlangt und aufgrund dieser Kenntnis den Willen bekundet, die Zustellung entgegen zu nehmen (Beschluss des BFH vom 14. September 1998 VII B 135/98, BFH/NV 1999, 530; Urteil des BFH vom 31. Oktober 2000 VIII R 14/00, BStBl II 2001, 156). - BFH, 10.11.1982 - II R 85/78
Erbschaftsteuerliche Auswirkungen einer Teilungsanordnung
Auszug aus FG Niedersachsen, 25.06.2008 - 3 K 310/05
Lediglich ein Anspruch eines oder mehrerer Erben auf Übereignung eines bestimmten Nachlassgegenstandes aufgrund eines (Voraus-)vermächtnisses ist erbschaftsteuerlich zu berücksichtigen (Urteil des BFH vom 10. November 1982 II R 85-86/78, BStBl II 1983, 329).