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FG Niedersachsen, 26.05.2020 - 6 K 263/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Rückforderung von Kindergeld gegenüber einem Ausländer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Rückforderung von Kindergeld gegenüber einem Ausländer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Kindergeld bei länderübergreifendem Sachverhalt
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Kindergeld bei länderübergreifendem Sachverhalt
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 26.05.2020 - 6 K 263/18
- BFH, 14.04.2021 - III R 36/20
- BFH - III R 26/20 (anhängig)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 09.08.2002 - VI R 41/96
Auswahlermessen bei mehreren Haftungsschuldnern
Auszug aus FG Niedersachsen, 26.05.2020 - 6 K 263/18
Die Beklagte hat daher darüber zu entscheiden, ob sie den in Frage kommenden Schuldner überhaupt in Anspruch nehmen will und ggf. welchen bzw. welche von mehreren Verantwortlichen sie in Anspruch nehmen will (vgl. dazu Rechtsprechung des BFH in Haftungsfällen, z.B. Urteil vom 09.08.2002 VI R 41/96, BStBl. II 2003, 160 m.w.N.). - BFH, 10.03.2016 - III R 8/13
Vorrangiger Kindergeldanspruch des im anderen EU-Mitgliedstaat wohnenden …
Auszug aus FG Niedersachsen, 26.05.2020 - 6 K 263/18
Zu den "beteiligten Personen" gehören die nach dem nationalen Recht Anspruchsbeteiligten und damit auch ein Elternteil, der - wie im Streitfall - vom anderen Elternteil geschieden ist, BFH-Urteil vom 10.03.2016, III R 8/13, BFH/NV 2016, 1164.
- BFH, 14.04.2021 - III R 36/20
Rückforderung von zu Unrecht gezahltem Kindergeld bei grenzüberschreitenden …
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 26.05.2020 - 6 K 263/18 aufgehoben, soweit der Klage gegen den Rückforderungsbescheid vom 03.07.2018 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 12.09.2018 stattgegeben wurde.Die Familienkasse beantragt, das Urteil des Niedersächsischen FG vom 26.05.2020 - 6 K 263/18 aufzuheben, soweit die Rückforderung des Kindergeldes durch die Familienkasse von der Klägerin durch das FG aufgehoben wurde und die Klage auch insoweit abzuweisen.