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   FG Niedersachsen, 26.07.2011 - 8 K 81/11   

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https://dejure.org/2011,33353
FG Niedersachsen, 26.07.2011 - 8 K 81/11 (https://dejure.org/2011,33353)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.07.2011 - 8 K 81/11 (https://dejure.org/2011,33353)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. Juli 2011 - 8 K 81/11 (https://dejure.org/2011,33353)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Zahlungen während der Freistellungsphase der Altersteilzeit als Ruhegehalt oder als gleichartiger Bezug i.S.d. § 19 Abs. 2 EStG

  • IWW
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zahlungen im Rahmen der Altersteilzeit als Versorgungsbezüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zahlungen während der Freistellungsphase der Altersteilzeit

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Altersteilzeit: Zahlungen während der Freistellungsphase sind keine begünstigten Versorgungsbezüge

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 12.02.2009 - VI R 50/07

    Versorgungsbezüge bei unwiderruflicher Freistellung vom Dienst bis zur Versetzung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.07.2011 - 8 K 81/11
    Entsprechend der Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH) in dem Urteil vom 12.2.2009 - Az. VI R 50/07 - werde aufgrund der Freistellung vom Dienst in der passiven Phase der Altersteilzeit ein begünstigter Versorgungsbezug gezahlt.

    Der seitens des Klägers zitierten Entscheidung des BFH vom 12.2.2009 ( VI R 50/07 ) liegt insoweit ein anderer Sachverhalt zugrunde, denn dort stand den Zahlungen an den Beamten gerade keine aktive Tätigkeit gegenüber, vielmehr wurde dort durch die Gewährung von Sonderurlaub ab dem 58. Lebensjahr auf die Tätigkeit des Beamten verzichtet (zur Frage der Vergleichbarkeit der "58er-Regelung" mit der Altersteilzeit siehe auch Urteil des Nieders. Finanzgerichts vom 31.3.2004 7 K 393/99 , EFG 2005, 299 - dort unter Rz 33).

  • FG Niedersachsen, 31.03.2004 - 7 K 393/99

    Berücksichtigung des Versorgungs-Freibetrags bei sich im besonderen Vorruhestand

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.07.2011 - 8 K 81/11
    Der seitens des Klägers zitierten Entscheidung des BFH vom 12.2.2009 ( VI R 50/07 ) liegt insoweit ein anderer Sachverhalt zugrunde, denn dort stand den Zahlungen an den Beamten gerade keine aktive Tätigkeit gegenüber, vielmehr wurde dort durch die Gewährung von Sonderurlaub ab dem 58. Lebensjahr auf die Tätigkeit des Beamten verzichtet (zur Frage der Vergleichbarkeit der "58er-Regelung" mit der Altersteilzeit siehe auch Urteil des Nieders. Finanzgerichts vom 31.3.2004 7 K 393/99 , EFG 2005, 299 - dort unter Rz 33).
  • BFH, 17.05.2006 - X R 19/05

    Nachgezahlter Arbeitslohn; Kürzung Vorwegabzug

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.07.2011 - 8 K 81/11
    Zudem geht auch der BFH in seiner Entscheidung vom 17.5.2006 ( X R 19/05 , BFH/NV 2006, 2049) davon aus, dass die Zahlungen im Rahmen der Altersteilzeit keine Versorgungsbezüge sind, da er diese Bezüge in die Bemessungsgrundlage für die Kürzung des Vorwegabzuges nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchstabe a EStG einbezieht.
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