Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 26.09.2013 - 3 K 525/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG; § 13c ErbStG
Möglichkeit von Steuerbefreiungen nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG und § 13c ErbStG bei Erbauseinandersetzungen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ErbStG § 13a Abs. 1 Nr. 4c; ErbStG § 13c
Erbschaftsteuer und Erbauseinandersetzung - Freistellung des selbst genutzten Familienheims - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Erbschaftsteuer und Erbauseinandersetzung - Freistellung des selbst genutzten Familienheims
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Möglichkeit von Steuerbefreiungen nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG und § 13c ErbStG bei Erbauseinandersetzungen
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Unverzüglichkeit der Selbstnutzung zum Erhalt der Steuerfreiheit für das ererbte Familienheim ist bei Erbauseinandersetzung weit auszulegen
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Zur Freistellung eines Familienheims bei Erbauseinandersetzungen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Unverzüglichkeit der Selbstnutzung zum Erhalt der Steuerfreiheit für das ererbte Familienheim ist bei Erbauseinandersetzung weit auszulegen
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 26.09.2013 - 3 K 525/12
- FG Niedersachsen, 26.09.2013 - 3 K 525/12 2032
- BFH, 23.06.2015 - II R 39/13
Papierfundstellen
- EFG 2013, 2032
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 26.02.2009 - II R 69/06
Schenkungsteuerbefreiung bei Übertragung des Eigentums an einem nur teilweise als …
Auszug aus FG Niedersachsen, 26.09.2013 - 3 K 525/12
Die Mitbenutzung der Wohnung durch die Schwester als Familienangehöriger ist unschädlich (vgl. BFH-Urteil vom 26. Februar 2009 - II R 69/06, BStBl. II 2009, 480, zu § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG). - BFH, 12.06.1978 - GrS 1/77
Steuerrechtliche Behandlung von Restbuchwert und Abbruchkosten bei Abbruch eines …
Auszug aus FG Niedersachsen, 26.09.2013 - 3 K 525/12
(2) Bei der Bestimmung zur Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken handelt es sich um eine innere Tatsache, die wie alle sich in der Vorstellung von Menschen abspielenden Vorgänge nur anhand äußerlicher Merkmale beurteilt werden kann (BFH, Beschluss vom 12. Juni 1978 - GrS 1/77, BStBl II 1978, 620). - BGH, 15.03.2005 - VI ZB 74/04
Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit
Auszug aus FG Niedersachsen, 26.09.2013 - 3 K 525/12
Danach muss die Handlung innerhalb einer nach den Umständen des Einzelfalls zu bemessenden Prüfungs- und Überlegungsfrist erfolgen (vgl. BGH-Urteil vom 15. März 2005 - VI ZB 74/04, NJW 2005, 1869;… so auch Jochum in Wilms/Jochum, Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz. Kommentar, § 13 ErbStG Rz. 83, 91;… H.-U. Viskorf in Viskorf/Knobel/Schuck/Wälzholz, ErbStG/BewG. Kommentar, § 13 ErbStG Rz. 73). - BFH, 30.06.1960 - II 254/57 U
Ausschluss der wirtschaftlichen Betrachtungsweise im Erbschaftssteuerrecht
Auszug aus FG Niedersachsen, 26.09.2013 - 3 K 525/12
Die Verteilung der Nachlassposten bei der Erbauseinandersetzung unter den Miterben ist für die Besteuerung regelmäßig unbeachtlich (z.B. BFH-Urteile vom 30. Juni 1960 - II 254/75, BStBl. III 1960, 348; vom 10. November 1982, II R 85-86/78, BStBl. II 1983, 329;… Meincke , ErbStG. Kommentar, 16. Auflage 2012, § 3 ErbStG Rz. 20). - BFH, 10.11.1982 - II R 85/78
Erbschaftsteuerliche Auswirkungen einer Teilungsanordnung
Auszug aus FG Niedersachsen, 26.09.2013 - 3 K 525/12
Die Verteilung der Nachlassposten bei der Erbauseinandersetzung unter den Miterben ist für die Besteuerung regelmäßig unbeachtlich (z.B. BFH-Urteile vom 30. Juni 1960 - II 254/75, BStBl. III 1960, 348; vom 10. November 1982, II R 85-86/78, BStBl. II 1983, 329;… Meincke , ErbStG. Kommentar, 16. Auflage 2012, § 3 ErbStG Rz. 20).
- BFH, 23.06.2015 - II R 39/13
Steuerbefreiung für ein Familienheim oder ein zu Wohnzwecken vermietetes …
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 26. September 2013 3 K 525/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2013, 2032 veröffentlicht.
- FG Düsseldorf, 21.04.2021 - 4 K 1154/20
Steuerliche Begünstigung einer Erbauseinandersetzung
Derartige Fälle sind zwar nicht ausgeschlossen, wie der dem BFH-Urteil vom 23.6.2015 (II R 39/13, BStBl. II 2016, 225, zuvor Niedersächsisches FG, Urteil v. 26.9.2013 - 3 K 525/12, EFG 2013, 2032) zugrundeliegende Sachverhalt zeigt; gleichwohl entsprechen sie nicht dem Regelfall, in dem vor oder nach dem Erbfall zwischen den Erben zunächst über die Verteilung der Vermögenswerte entschieden wird und sodann entsprechende Nutzungsbestimmungen getroffen und umgesetzt werden. - FG Hessen, 20.07.2015 - 1 K 392/15
Erbschaftssteuerbefreiung wegen unverzüglicher Selbstnutzung der eigengenutzten …
a) Nach der finanzgerichtlichen Rechtsprechung zu § 13 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG (vgl. Urteile des Niedersächsischen Finanzgerichts - FG - vom 26. September 2013 3 K 525/12, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2013, 276, Revision unter Az. II R 39/13 anhängig und des FG München vom 22. Oktober 2014 4 K 847/13, EFG 2015, 236), der sich das Gericht anschließt, erfordert die unverzügliche Bestimmung zur Selbstnutzung durch den Erwerber regelmäßig, dass dieser - innerhalb einer nach den Umständen des Einzelfalls zu bemessenden Prüfungs- und Überlegungsfrist (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofes - BGH - vom 15. März 2005 - VI ZB 74/04, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 2005, 1869 ;… so auch Jochum in Wilms/Jochum, ErbStG , Loseblatt, Stand Juni 2015, § 13 , Rdnr. 83, 91;… Viskorf in Viskorf/Knobel/Schuck/ Wälzholz, ErbStG/BewG, 4. Auflage, § 13 ErbStG , Rdnr. 73) - die Wohnung selbst als sein Lebensmittelpunkt bewohnen muss.Auch das FG München hat es in seinem Urteil vom 22. Oktober 2014 ( 4 K 847/13, EFG 2014, 2015, 236) als unschädlich angesehen, wenn der erbschaftsteuerrechtliche Erwerber zunächst eine umfassende Sanierung bzw. Renovierung des Gebäudes vornimmt und sich der Beginn der Selbstnutzung hierdurch verzögert (zur Darstellung des Meinungsstandes, vgl. Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 26. September 2013 3 K 525/12, EFG 2013, 276).