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   FG Niedersachsen, 26.09.2017 - 14 K 241/16   

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https://dejure.org/2017,55505
FG Niedersachsen, 26.09.2017 - 14 K 241/16 (https://dejure.org/2017,55505)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.09.2017 - 14 K 241/16 (https://dejure.org/2017,55505)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. September 2017 - 14 K 241/16 (https://dejure.org/2017,55505)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Haftung für Lohnsteuer: Einheitliches Beschäftigungsverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Lohnsteuer | Einheitliches Beschäftigungsverhältnis bei paralleler geringfügiger Beschäftigung und Festanstellung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 31.10.2012 - B 12 R 1/11 R

    Sozialversicherung - Beitragspflicht von "Aufwandsentschädigungen" für die

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.09.2017 - 14 K 241/16
    Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts geht davon aus, dass alle von einem Beschäftigten bei demselben Arbeitgeber ausgeübten Beschäftigungen, die in einem inneren Zusammenhang stehen, als einheitliche Beschäftigung gelten und die bei demselben Arbeitgeber ausgeübten Beschäftigungen ohne Rücksicht auf ihre arbeitsvertragliche Gestaltung als einheitliches Beschäftigungsverhältnis anzusehen sind (BSG-Urteile vom 31. Oktober 2012 B 12 R 1/11 R, NZS 2013, 349; vom 27. Juni 2012 B 12 KR 28/10 R, SozR 4-2400 § 8 Nr. 5; vom 16. Februar 1983, 12 RK 26/81, BSGE 55, 1, USK 8310).

    Abhängig von der Art der Tätigkeit kann danach eine einheitliche Beschäftigung bereits dann vorliegen, wenn aus der einen Beschäftigung gewonnene Kenntnisse und Erfahrungen für die andere Tätigkeit genutzt werden müssen und die Tätigkeit dem (selben) Arbeitgeber nützlich ist (vgl. BSG-Urteil vom 31. Oktober 2012 B 12 R 1/11 R, NZS 2013, 349).

  • BSG, 27.06.2012 - B 12 KR 28/10 R

    Rentenversicherungspflicht - Betreuung psychisch Kranker in einer Einrichtung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.09.2017 - 14 K 241/16
    Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts geht davon aus, dass alle von einem Beschäftigten bei demselben Arbeitgeber ausgeübten Beschäftigungen, die in einem inneren Zusammenhang stehen, als einheitliche Beschäftigung gelten und die bei demselben Arbeitgeber ausgeübten Beschäftigungen ohne Rücksicht auf ihre arbeitsvertragliche Gestaltung als einheitliches Beschäftigungsverhältnis anzusehen sind (BSG-Urteile vom 31. Oktober 2012 B 12 R 1/11 R, NZS 2013, 349; vom 27. Juni 2012 B 12 KR 28/10 R, SozR 4-2400 § 8 Nr. 5; vom 16. Februar 1983, 12 RK 26/81, BSGE 55, 1, USK 8310).

    Zur Begründung wird ausgeführt, dass auch wenn nach § 8 Abs. 2 SGB IV die Versicherungsfreiheit einer geringfügigen Beschäftigung neben einer versicherungspflichtigen Beschäftigung möglich sei, es keinen Hinweis darauf gebe, dass nach dem Willen des Gesetzgebers damit auch eine weitere Beschäftigung bei demselben Arbeitgeber versicherungsfrei sein solle (BSG-Urteil vom 27. Juni 2012, B 12 KR 28/10 R, SozR 4-2400 § 8 Nr. 5).

  • BSG, 16.02.1983 - 12 RK 26/81

    Sozialversicherung - Beitragspflicht durch Untervertretervertrag vermeidbar?

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.09.2017 - 14 K 241/16
    Soweit der Beklagte sich auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 16. Januar 1983 (12 R K 26/81, BSGE 55, 1) stütze, sei der dem Urteil zugrundeliegende Sachverhalt nicht auf seine Betriebe übertragbar.

    Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts geht davon aus, dass alle von einem Beschäftigten bei demselben Arbeitgeber ausgeübten Beschäftigungen, die in einem inneren Zusammenhang stehen, als einheitliche Beschäftigung gelten und die bei demselben Arbeitgeber ausgeübten Beschäftigungen ohne Rücksicht auf ihre arbeitsvertragliche Gestaltung als einheitliches Beschäftigungsverhältnis anzusehen sind (BSG-Urteile vom 31. Oktober 2012 B 12 R 1/11 R, NZS 2013, 349; vom 27. Juni 2012 B 12 KR 28/10 R, SozR 4-2400 § 8 Nr. 5; vom 16. Februar 1983, 12 RK 26/81, BSGE 55, 1, USK 8310).

  • LSG Baden-Württemberg, 20.06.2013 - L 7 R 2757/11

    Sozialversicherungspflicht - geringfügige Beschäftigung - Zusammenrechnung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.09.2017 - 14 K 241/16
    a) Der zivilrechtliche, sozialversicherungsrechtliche wie auch lohnsteuerrechtliche Arbeitgeberbegriff knüpfen (allein) daran an, wer den Anspruch auf die nach Maßgabe des Weisungsrechts geschuldete Arbeitskraft hat (vgl. Schaub/Koch, Arbeitsrecht von a-Z, 21. Aufl. 2017 "Arbeitgeber"; LSG Baden-Württemberg, Urt. vom 20. Juni 2013 L 7 R 2757/11, juris auch unter Hinweis auf die schon zitierte Rspr. des BSG; Schmidt/Krüger, EStG 36. Aufl. § 38 Rz. 2).
  • FG Münster, 21.02.2003 - 11 K 1158/01

    Einheitliches Beschäftigungsverhältnis

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.09.2017 - 14 K 241/16
    c) Soweit das FG Münster in seinem Urteil vom 21. Februar 2003 (11 K 1158/01 L, EFG 2003, 864) die Auffassung vertreten hat, dass eine Arbeitnehmerin, die in einem Betrieb (Ausbildungsinstitut) ihres Arbeitgebers als Sekretärin und in dessen zweiten Betrieb (Buchhandel) als Verkäuferin in den Abendstunden tätig ist, im Rahmen von zwei verschiedenen Beschäftigungsverhältnissen in zwei verschiedenen Betrieben tätig wird, ist diese Fallgestaltung auf den Streitfall nicht übertragbar.
  • BFH, 13.04.2005 - VI B 197/04

    Dienstbefreiung für Lehrer; Grundlagenbescheid

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.09.2017 - 14 K 241/16
    Abgesehen davon, dass der Prüfungszeitraum der Deutschen Rentenversicherung nicht mit dem Prüfungszeitraum der Lohnsteueraußenprüfung identisch ist, können ohne ausdrückliche gesetzliche Regelung behördliche Entscheidungen wie die der Deutschen Rentenversicherung nur dann eine Bindungswirkung im Sinne eines Grundlagenbescheides für eine nachfolgende Entscheidung des Finanzamts entfalten, wenn Sachverhalte zu beurteilen sind, die die Finanzbehörde mangels eigener Sachkunde nicht selbst nachzuprüfen vermag (vgl. BFH-Beschluss vom 13. April 2005, VI B 197/04, BFH/NV 2005, 1231).
  • BFH, 27.07.1990 - VI R 20/89

    Betriebliche Versorgungsbezüge sind für die Pauschalierung der Lohnsteuer für den

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.09.2017 - 14 K 241/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), insbesondere dem Urteil vom 27. Juli 1990 (VI R 20/89, BStBl II 1990, 931) könne das Beschäftigungsverhältnis eines Arbeitnehmers zu einem Arbeitgeber grundsätzlich nicht in ein Pauschalierungsarbeitsverhältnis einerseits und ein dem normalen Lohnsteuerabzug zu unterwerfendes Arbeitsverhältnis andererseits aufgespalten werden.
  • FG Berlin-Brandenburg, 28.12.2022 - 6 K 6129/20

    Keine lohnsteuerliche Pauschalierung bei im Rahmen mehrerer Verträge mit

    Ein ausdrücklicher lohnsteuerrechtlicher Ausnahmetatbestand zur Pauschalierung bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen im Sinne des § 8 Abs. 1 SGB IV musste für die an das Sozialversicherungsrecht anknüpfende lohnsteuerliche Pauschalierung nach § 40a Abs. 2 EStG deswegen nicht ausdrücklich geschaffen werden (ähnlich auch Wackerbeck, Anm. zu Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 26. September 2017 - 14 K 241/16-, EFG 2018, 572, 576).

    ff) Abgesehen von der hier ohnehin abweichenden zu Grunde gelegten Rechtsauffassung des Gerichts sind die hier streitgegenständlichen Tätigkeiten jedoch auch nicht hinreichend nach objektiven Kriterien voneinander abgrenzbar (zur objektiven Abgrenzbarkeit bereits Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 26. September 2017 - 14 K 241/16 -, EFG 2018, 572, rkr.).

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