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   FG Niedersachsen, 26.10.2010 - 15 K 261/09   

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FG Niedersachsen, 26.10.2010 - 15 K 261/09 (https://dejure.org/2010,12705)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.10.2010 - 15 K 261/09 (https://dejure.org/2010,12705)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. Oktober 2010 - 15 K 261/09 (https://dejure.org/2010,12705)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Berücksichtigung eines Bilanzierungsfehlers bei der Ermittlung des Gewinns aus einer Teilbetriebsveräußerung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 4 Abs. 1 EStG; § 5 Abs. 1 EStG; § 16 Abs. 2 S. 1, 2 EStG; § 255 Abs. 1 HGB; § 255 Abs. 2 S. 1 HGB
    Führen der Behandlung einer Ablöseverpflichtung als sofort abzugsfähige Betriebsausgabe zu einer unrichtigen Bilanz i.R.d. Herstellung eines Gebäudes; Fehlerhaftigkeit eines Bilanzansatzes für ein Wirtschaftsgut; Mitveräußerung des Wirtschaftsguts bei einer Veräußerung ...

  • Betriebs-Berater

    Korrektur eines fehlerhaften Bilanzansatzes im Rahmen der Buchwertermittlung gem. § 16 Abs. 2 S. 2 EStG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 2 Satz 1; EStG § 16
    Korrektur eines fehlerhaften Bilanzansatzes; Korrektur; Fehlerhafter Bilanzansatz

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Korrektur eines fehlerhaften Bilanzansatzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Korrektur eines Bilanzansatzes bei einer Teilbetriebsveräußerung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2011, 562
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (25)

  • BFH, 06.05.2003 - IX R 51/00

    Ablösung der Stellplatzpflicht nach LBO steuerlich absetzbar?

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.10.2010 - 15 K 261/09
    Zur Begründung führte er das Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH -vom 6. Mai 2003 IX R 51/00, BStBl. II 2003, 710 an.

    Diese Grundsätze bestätigte der BFH in seinem Urteil vom 6. Mai 2003 IX R 51/00, indem er klarstellt, dass Ablösungsverpflichtungen, die in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang, d. h. zwangsläufig mit der Herstellung eines Gebäudes i. d. § 255 Abs. 2 Satz 1 Handelsgesetzbuch (HGB) anfallen, nicht sofort abzugsfähig sind, weil die Verpflichtung an die Bautätigkeit des Steuerpflichtigen anknüpft.

    Wenn dagegen die Ablöseverpflichtung wegen einer zu genehmigenden Nutzungsänderung des Gebäudes anfällt, die nicht zu Baumaßnahmen führt, die als Herstellung i. S. d. § 255 Abs. 1 HGB zu beurteilen sind, können sofort abzugsfähige Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten anfallen (BStBl. II 2003, 710, 711).

    Mit dem vom Außenprüfer angesprochenen Urteil des BFH vom 6. Mai 2003 IX R 51/00, BStBl. II 2003, 710 wurde die bisherige Rechtsprechung nur um die "Kehrseite" ergänzt, dass nämlich, wenn Herstellungsaufwand bei einer reinen Nutzungsänderung des Gebäudes nicht anfällt, die Ablöseverpflichtung dem Herstellungsaufwand mangels hergestelltem Gebäude auch nicht zugeordnet werden kann.

  • BFH, 03.07.1991 - X R 163/87

    1. Bankangestellter mit Bankgeschäften in fortgesetzter Untreue zu Lasten der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.10.2010 - 15 K 261/09
    Eine Verpflichtung des Steuerpflichtigen zur Ermittlung des Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinns mittels einer separaten Aufgabebilanz besteht nicht (BFH, Urteil vom 3. Juli 1991 X R 163-164/87, BStBl. II 1991, 802, 804 f.).

    Begründet wird diese Ansicht mit einer zweckgerichteten Auslegung des § 16 Abs. 2 Satz 2 EStG, die es gebiete, die steuerrechtlichen Auswirkungen von Vorgängen, die im Zusammenhang mit einer Veräußerung oder Aufgabe stehen, nach Möglichkeit nicht in die Zukunft zu verlagern, damit sie an den Freibetrags- und Tarifvergünstigungen der §§ 16 Abs. 4, 34 EStG teilhaben können (BFH, Urteile vom 3. Juli 1991 X R 163-164/87, BStBl. II 1991, 802, 805; vom 31. August 2006 IV R 53/04, BStBl. II 2006, 906, 909).

    Diese Zielsetzung erfordert eine trennscharfe Differenzierung zwischen den Gewinnen, die auf den laufenden Geschäftsbetrieb des Steuerpflichtigen zurückzuführen sind, von denen, die im Zusammenhang mit der Veräußerung oder Aufgabe stehen (BFH, Urteil vom 3. Juli 1991 X R 163-164/87, BStBl. II 1991, 802, 805).

  • BFH, 11.12.1980 - I R 119/78

    Nach Betriebsaufgabe geleistete Schuldzinsen als nachträgliche Betriebsausgaben

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.10.2010 - 15 K 261/09
    Bei der Ermittlung des Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinns ist der Einsatzwert (Buchwert) der vorhandenen Wirtschaftsgüter nach § 16 Abs. 2 Satz 1 EStG aus der letzten Schlussbilanz zu entnehmen (BFH, Urteil vom 11. Dezember 1980 I R 119/78, BStBl. II 1981, 480).

    Letztlich fußt die Rechtsprechung des BFH zur Verpflichtung der Erstellung einer letzten Schussbilanz auf der gesetzlichen Verpflichtung nach § 5 Abs. 1 EStG i. V. m. § 242 Abs. 1 HGB, auch für das letzte Rumpfwirtschaftsjahr einen Jahresabschuss zu erstellen (vgl. BFH, Urteil vom 11. Dezember 1980 I R 119/78, BStBl. II 1980, 460; Reiß, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, Einkommensteuergesetz, Loseblattsammlung, Stand: Juni 2009, § 16 Rdnr. E 44; Kobor, in: Herrmann/Heuer/Raupach, EStG-KStG, Loseblattsammlung, Stand: Mai 2008, § 16 EStG Anm. 337).

    Bei der Ermittlung der Buchwerte sind allerdings die allgemeinen steuerrechtlichen Gewinnermittlungsvorschriften zu beachten (BFH; Urteil vom 11. Dezember 1980 I R 119/78, BStBl. II 1981, 460 m. w. N.).

  • BFH, 12.11.1992 - IV R 59/91

    Fehlerhaftigkeit eines Bilanzansatzes

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.10.2010 - 15 K 261/09
    Daraus folgt zum einen, dass eine Rechtsprechungsänderung nicht zur "Unrichtigkeit" eines Bilanzansatzes führt, der der zurzeit der Bilanzaufstellung vorliegenden höchstrichterlichen Rechtsprechung entspricht (BFH, Urteil vom 12. November 1992 IV R 59/91, BStBl. II 1993, 392).

    Kommt es nach der Bilanzaufstellung zu einer Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung, so wird der fortbestehende als "richtig" zu bewertende Bilanzansatz erst in der Bilanz fehlerhaft, in der die Änderung der Rechtsprechung erstmals hätte berücksichtigt werden können (BFH, Urteile vom 12. November 1992 IV R 59/91, BStBl. II 1993, 392, 394; vom 5. Juni 2007 I R 47/06, BStBl. II 2007, 818, 820 m. w. N.).

    Fehlerhaft Bilanzansätze sind grundsätzlich erfolgswirksam zu berichtigen, wenn auch - wie im Streitfall - der Bilanzierungsfehler sich erfolgswirksam ausgewirkt hat (BFH, Urteil vom 12. November 1992 IV R 59/91, BStBl. II 1993, 393, 394 m. w. N.).

  • BFH, 15.10.1998 - IV R 18/98

    Sonderbetriebsvermögen bei einer GmbH und atypisch Still

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.10.2010 - 15 K 261/09
    Schließlich hat sich der BFH in dem Urteil vom 15. Oktober 1998 IV R 18/98, BStBl. II 1999, 286, 291 mit der Frage auseinandergesetzt, wie zu verfahren ist, wenn bei einer Betriebsaufgabe festgestellt wird, dass bestimmte Wirtschaftsgüter (GmbH-Anteile) in der Bilanz des aufgegebenen Unternehmens fehlerhaft nicht aktiviert worden sind.

    Für den Fall, dass die erforderliche Abgrenzung zwischen diesen beiden Gewinnarten nicht im Rahmen einer letzten Schlussbilanz erfolgen kann, ist es daher gerechtfertigt, bei der Ermittlung der Buchwerte der eingesetzten Wirtschaftsgüter nur auf die objektiven Bewertungsvorschriften abzustellen (so im Ergebnis auch BFH, Urteile vom 19. Mai 1971 I R 46/70; vom 12. Juni 1975 IV R 10/72; vom 15. Oktober 1998 IV R 18/98, jeweils a. a. O.).

  • BFH, 19.07.1993 - GrS 2/92

    Nachträgliche Änderungen des Veräußerungspreises für die Veräußerung eines

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.10.2010 - 15 K 261/09
    § 16 Abs. 2 Satz 2 EStG stellt gegenüber den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung eine Spezialtatbestand dar (BFH, Beschluss vom 19. Juli 1993 GrS 2/92, BStBl. II 1993, 897, 903), der entsprechend seiner Zielsetzung teleologisch auszulegen ist.

    Die dabei entstehenden Gewinne sind zur Abmilderung von Härten für den Steuerpflichtigen durch die Gewährung eines Freibetrags und eine Tarifvergünstigung nur eingeschränkt der Besteuerung zu unterwerfen (BFH, Beschluss vom 19. Juli 1993 GrS 2/92, BStBl. II 1993, 897, 903).

  • BFH, 31.08.2006 - IV R 53/04

    Erhöhung eines Betriebsaufgabegewinns durch Zahlungen auf Grund einer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.10.2010 - 15 K 261/09
    Begründet wird diese Ansicht mit einer zweckgerichteten Auslegung des § 16 Abs. 2 Satz 2 EStG, die es gebiete, die steuerrechtlichen Auswirkungen von Vorgängen, die im Zusammenhang mit einer Veräußerung oder Aufgabe stehen, nach Möglichkeit nicht in die Zukunft zu verlagern, damit sie an den Freibetrags- und Tarifvergünstigungen der §§ 16 Abs. 4, 34 EStG teilhaben können (BFH, Urteile vom 3. Juli 1991 X R 163-164/87, BStBl. II 1991, 802, 805; vom 31. August 2006 IV R 53/04, BStBl. II 2006, 906, 909).

    Auch das Realisations- und das Imparitätsprinzip sind bei der Berücksichtigung des Veräußerungspreises nicht zu berücksichtigen, weil den Bestimmungen des § 16 EStG als spezialgesetzlicher Regelung über die Ermittlung des Veräußerungsgewinns Vorrang vor den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung zukommt (BFH, Urteil vom 31. August 2006 IV R 53/04, a. a. O. mit weiteren Nachweisen).

  • BFH, 12.06.1975 - IV R 10/72

    Behaupteter Verlust - Atypische Unterbeteiligung - Veräußerung einer atypischen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.10.2010 - 15 K 261/09
    Im Urteil vom 12. Juni 1975 IV R 10/72, BStBl. II 1975, 853, 855 führt das Gericht weiter zur Wertermittlung nach § 16 Abs. 2 Satz 2 EStG aus:.

    Für den Fall, dass die erforderliche Abgrenzung zwischen diesen beiden Gewinnarten nicht im Rahmen einer letzten Schlussbilanz erfolgen kann, ist es daher gerechtfertigt, bei der Ermittlung der Buchwerte der eingesetzten Wirtschaftsgüter nur auf die objektiven Bewertungsvorschriften abzustellen (so im Ergebnis auch BFH, Urteile vom 19. Mai 1971 I R 46/70; vom 12. Juni 1975 IV R 10/72; vom 15. Oktober 1998 IV R 18/98, jeweils a. a. O.).

  • BFH, 19.05.1971 - I R 46/70

    Buchverluste - Betriebsaufgabe - Entschädigungslose Überlassung -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.10.2010 - 15 K 261/09
    Hinsichtlich der allgemeinen Reichweite der Bezugnahme auf § 4 Abs. 1 und § 5 EStG in § 16 Abs. 2 Satz 2 EStG hat der BFH im Urteil vom 19. Mai 1971 I R 46/70, BStBl. II 1971, 688, 689 Folgendes ausgeführt:.

    Für den Fall, dass die erforderliche Abgrenzung zwischen diesen beiden Gewinnarten nicht im Rahmen einer letzten Schlussbilanz erfolgen kann, ist es daher gerechtfertigt, bei der Ermittlung der Buchwerte der eingesetzten Wirtschaftsgüter nur auf die objektiven Bewertungsvorschriften abzustellen (so im Ergebnis auch BFH, Urteile vom 19. Mai 1971 I R 46/70; vom 12. Juni 1975 IV R 10/72; vom 15. Oktober 1998 IV R 18/98, jeweils a. a. O.).

  • BFH, 30.03.2006 - IV R 25/04

    Pensionsrückstellung zugunsten eines Kommanditisten und Geschäftsführers der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.10.2010 - 15 K 261/09
    Ist eine solche aber nicht möglich, weil die Steuerbescheide verfahrensrechtlich nicht mehr änderbar sind, ist diese im ersten Jahr nachzuholen, in dem dies mit steuerlicher Wirkung möglich ist (BFH, Urteil vom 30. März 2006 IV R 25/04, BStBl. II 2008, 171, 173; Heinicke, in: Schmidt, EStG, 29. Aufl. 2010, § 4 Rdnr. 685 m. w. N.).

    (BFH, Urteil vom 30. März 2006 IV R 25/04, BStBl. II 2008, 171, 173).

  • BFH, 08.03.1984 - IX R 45/80

    Ablösungen von Pkw-Stellplatzverpflichtungen sind auch bei bereits errichteten

  • BFH, 02.10.1984 - IX R 94/82
  • BFH, 19.01.1993 - VIII R 128/84

    Gewerbebetrieb - Absprachen - Schlußbilanz

  • BFH, 05.09.2000 - IX R 33/97

    A)

  • BFH, 19.01.1982 - VIII R 21/77

    Auflösung einer Gesellschaft - Realteilung - Wahlrecht - Aufgabegewinn - Stille

  • BFH, 12.07.1973 - IV R 183/70

    Betriebsveräußerung - Rückstellung für Pensionsanwartschaften - Laufender Gewinn

  • BFH, 28.03.1973 - I R 105/71

    Straßenleuchte als selbständig nutzungsfähiges geringwertiges Anlagegut i. S. des

  • BFH, 05.06.2007 - I R 47/06

    Bilanzberichtigung nur bei Fehlern, die der Unternehmer bei Aufstellung der

  • BFH, 26.03.1991 - VIII R 315/84

    Wirkt die Inanspruchnahme des Betriebsveräußerers aus einem Grundpfandrecht

  • BFH, 05.09.2001 - I R 107/00

    Änderung eines Kindergeldablehnungsbescheides

  • BFH, 18.09.1964 - VI 37/63 U

    Bau von Einstellplätzen als Herstellungskosten des Gebäudes

  • BFH, 27.05.1964 - IV 149/62 S

    Zuordnung des Betrags, den der Steuerpflichtige zur Ablösung der Verpflichtung

  • BFH, 05.04.2006 - I R 46/04

    Pensionsrückstellung bei Betrieb gewerblicher Art - Bilanzänderung wegen nicht

  • BFH, 14.08.1975 - IV R 30/71

    Anteile von Kommanditisten an einer GmbH sind bei Pachtverhältnis zwischen der

  • BFH, 11.03.1981 - II R 23/79

    Umwandlung - GmbH - Übertragung eines Grundstückes

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