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   FG Niedersachsen, 26.10.2016 - 2 K 12095/15   

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https://dejure.org/2016,46831
FG Niedersachsen, 26.10.2016 - 2 K 12095/15 (https://dejure.org/2016,46831)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.10.2016 - 2 K 12095/15 (https://dejure.org/2016,46831)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. Oktober 2016 - 2 K 12095/15 (https://dejure.org/2016,46831)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG; § 43a Abs. 3 S. 4 EStG
    Berücksichtigung von Verlusten aus Aktienveräußerungen bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verluste aus der Veräußerung von Aktien

  • rechtsportal.de

    Berücksichtigung von Verlusten aus Aktienveräußerungen bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verluste aus der Veräußerung von Aktien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beck-blog (Kurzinformation und -anmerkung)

    ESt: Verluste auch bei Veräußerung wertloser Aktien zu berücksichtigen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berücksichtigung von Verlusten aus Aktienveräußerungen bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Verluste aus der Veräußerung von Aktien

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Entgeltliche Veräußerung auch bei Übertragung wertloser Anteile

Besprechungen u.ä.

  • beck-blog (Kurzinformation und -anmerkung)

    ESt: Verluste auch bei Veräußerung wertloser Aktien zu berücksichtigen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2017, 289
  • EFG 2017, 132
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 12.12.2012 - I R 27/12

    Obligationsähnliche Genussrechte - Kapitalertragsteuer - Übergang zur

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.10.2016 - 2 K 12095/15
    Allerdings hat er für diese Regel die Ausnahme für den Fall aufgestellt, dass die Ansicht des Bankkunden dem eindeutigen Wortlaut der einschlägigen Bestimmungen entspricht und auch aus deren Entstehungsgeschichte und Zweck kein Anhalt für ein abweichendes Regelungsverständnis besteht (BFH, Urteil vom 12. Dezember 2012 - I R 27/12, BFHE 241, 151).

    In diesem Verfahren kommt aber ein sehr eingeschränkter Prüfungsmaßstab zur Anwendung, da lediglich geprüft wird, ob die Bank wegen der genannten klaren Ausnahme nicht zur Abführung von Kapitalertragsteuer verpflichtet war (vgl. BFH, Urteil vom 12. Dezember 2012 - I R 27/12, BFHE 241, 151).

  • BFH, 12.05.2015 - IX R 57/13

    Aktienveräußerung im Rahmen eines amerikanischen Insolvenzplanverfahrens

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.10.2016 - 2 K 12095/15
    Eine entgeltliche Anteilsübertragung liegt auch dann vor, wenn wertlose Anteile ohne Gegenleistung zwischen fremden Dritten übertragen werden (BFH-Urteile vom 6. April 2011, IX R 61/10, BFHE 233, 446, BStBl II 2012, 8; v. 1. Oktober 2014 - IX R 13/13, BFH/NV 2015, 198; v. 12. Mai 2015 - IX R 57/13, BFH/NV 2015, 1364).
  • FG Hamburg, 15.12.2014 - 6 K 183/12

    Zulässigkeit des Rechtsbehelfs des Gläubigers der Kapitalerträge gegen die

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.10.2016 - 2 K 12095/15
    Eine vollumfängliche Prüfung kann der Steuerpflichtige dagegen nur durch einen Rechtsbehelf gegen den ihm gegenüber ergehenden Einkommensteuerbescheid erreichen (FG Hamburg, Urteil vom 15. Dezember 2014 - 6 K 183/12, BB 2015, 725; Gosch , BFH/PR 2013, 396).
  • BFH, 06.04.2011 - IX R 61/10

    Keine Anwendung des Halbabzugsverbots bei lediglich symbolischem Kaufpreis -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.10.2016 - 2 K 12095/15
    Eine entgeltliche Anteilsübertragung liegt auch dann vor, wenn wertlose Anteile ohne Gegenleistung zwischen fremden Dritten übertragen werden (BFH-Urteile vom 6. April 2011, IX R 61/10, BFHE 233, 446, BStBl II 2012, 8; v. 1. Oktober 2014 - IX R 13/13, BFH/NV 2015, 198; v. 12. Mai 2015 - IX R 57/13, BFH/NV 2015, 1364).
  • FG Köln, 05.08.2015 - 3 K 1040/15

    Materiell-rechtliche Überprüfung einer Kapitalertragsteueranmeldung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.10.2016 - 2 K 12095/15
    Diese Vorgehensweise liegt näher und ist durch die in § 32d Abs. 4 und 6 EStG vorgesehene Möglichkeit, die Kapitalerträge in die Einkommensteuerveranlagung einzubeziehen, auch ausdrücklich geregelt (vgl. auch FG Köln, Urteil vom 5. August 2015 - 3 K 1040/15, EFG 2016, 93).
  • BFH, 01.10.2014 - IX R 13/13

    Kein Halbabzugsverbot bei fehlenden Einnahmen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.10.2016 - 2 K 12095/15
    Eine entgeltliche Anteilsübertragung liegt auch dann vor, wenn wertlose Anteile ohne Gegenleistung zwischen fremden Dritten übertragen werden (BFH-Urteile vom 6. April 2011, IX R 61/10, BFHE 233, 446, BStBl II 2012, 8; v. 1. Oktober 2014 - IX R 13/13, BFH/NV 2015, 198; v. 12. Mai 2015 - IX R 57/13, BFH/NV 2015, 1364).
  • BFH, 12.06.2018 - VIII R 32/16

    Verlustberücksichtigung bei Aktienveräußerung

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 26. Oktober 2016 2 K 12095/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Der dagegen gerichteten Klage gab das Finanzgericht (FG) mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2017, 132 veröffentlichten Urteil vom 26. Oktober 2016 2 K 12095/15 statt.

  • FG Hessen, 10.04.2018 - 7 K 440/16

    Berücksichtigung von Verlusten wenn Aktien im Rahmen eines Debt-to-Equity-Swaps

    Der Umstand, dass keine Bescheinigung der depotführenden Stelle über einen Veräußerungsverlust vorliegt, hindert die Anerkennung des Verlustes nicht, wenn wegen der die Bank bindenden Verwaltungsauffassung kein Verlust vorliegt und die Bescheinigung eines Verlustes durch den Steuerpflichtigen daher nicht erlangt werden kann (Niedersächsisches FG, Urteil vom 26.10.2016 2 K 12095/15, EFG 2017, 132).
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