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   FG Niedersachsen, 26.11.2002 - 6 K 812/01   

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https://dejure.org/2002,10369
FG Niedersachsen, 26.11.2002 - 6 K 812/01 (https://dejure.org/2002,10369)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.11.2002 - 6 K 812/01 (https://dejure.org/2002,10369)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. November 2002 - 6 K 812/01 (https://dejure.org/2002,10369)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Wiedereinsetzung bei Beweisvereitelung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 110 AO ; § 122 Abs. 2 AO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Beweisvereitelung durch die Beseitigung von Briefumschlägen von fristwahrenden Schriftsätzen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiedereinsetzung; Beweisvereitelung; Briefbeförderung; Postlaufzeit - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Beweisvereitelung durch die Beseitigung von Briefumschlägen fristwahrender Schriftsätze

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Beweisvereitelung durch die Beseitigung von Briefumschlägen fristwahrender Schriftsätze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Beweisvereitelung durch die Beseitigung von Briefumschlägen von fristwahrenden Schriftsätzen

Papierfundstellen

  • DB 2010, 29
  • EFG 2003, 582
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 11.01.1994 - IX R 90/92

    Erwerb eines Grundstücks mit Erbbaurecht - Geltendmachung von Erschließungskosten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.11.2002 - 6 K 812/01
    In der Verantwortung des Beteiligten liegt es nur, das zu befördernde Schriftstück den postalischen Bestimmungen entsprechend und so rechtzeitig zur Post zu geben, dass es nach diesen organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen der Deutschen Post AG bei regelmäßigem Dienstablauf den Empfänger fristgerecht erreicht (BFH-Urteil vom 11. Januar 1994 IX R 90/92, BFH/NV 1994, 633, 634 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.04.1960 - II C 68.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.11.2002 - 6 K 812/01
    Dabei enthält § 444 ZPO einen allgemeinen Rechtsgedanken, der es dem Richter ermöglicht, das - die Benutzung eines bestimmten Beweismittels vereitelnde oder erschwerende, schuldhafte - Verhalten des Gegners im Rahmen der freien Beweiswürdigung dahingehend zu würdigen, dass der Beweis geführt ist (vgl. BVerwG-Urteil vom 26.04.1960, II C 68.58; BVerwGE 10, 270).
  • BFH, 06.04.1995 - VIII B 61/94

    Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ohne besonderen Antrag

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.11.2002 - 6 K 812/01
    In Fällen der Postlaufzeiten bei Inlandsbeförderung kann der Bürger darauf vertrauen, dass die von der Deutschen Post AG nach ihren organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen für den Normalfall festgelegten Postlaufzeiten auch eingehalten werden (vgl. BFH-Beschluss vom 6. April 1995 VIII B 61/94, BFH/NV 1996, 137, 138).
  • BFH, 17.09.1987 - III R 259/84

    Voraussetzungen für die Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.11.2002 - 6 K 812/01
    b) Eine Wiedereinsetzung von Amts wegen kommt allerdings nur in Betracht, wenn die eine Wiedereinsetzung rechtfertigenden Gründe offensichtlich, d.h. offenkundig oder amtsbekannt sind (z.B. BFH-Urteile in BFH/NV 1988, 681; vom 26. November 1976 III R 125/74, BFHE 121, 15, BStBl II 1977, 246).
  • BFH, 26.11.1976 - III R 125/74

    Nachholen einer versäumten Rechtshandlung - Wegfall des Hindernisses -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.11.2002 - 6 K 812/01
    b) Eine Wiedereinsetzung von Amts wegen kommt allerdings nur in Betracht, wenn die eine Wiedereinsetzung rechtfertigenden Gründe offensichtlich, d.h. offenkundig oder amtsbekannt sind (z.B. BFH-Urteile in BFH/NV 1988, 681; vom 26. November 1976 III R 125/74, BFHE 121, 15, BStBl II 1977, 246).
  • BFH, 15.12.1977 - VI R 179/75

    Nachsichtsgrund - Darlegungspflicht - Antragsfrist - Offenkundigkeit - Behörde

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.11.2002 - 6 K 812/01
    Mit dem Erfordernis, dass Wiedereinsetzungsgründe innerhalb der Antragsfrist geltend zu machen sind, soll eine zügige und sachgerechte Behandlung des Wiedereinsetzungsantrages sichergestellt und die Unsicherheit darüber, ob es bei den Folgen der Fristversäumnis bleibt, in engen Grenzen gehalten werden (z.B. BFH-Urteil vom 15. Dezember 1977 VI R 179/75, BFHE 124, 141, BStBl II 1978, 240).
  • LG Köln, 28.12.1988 - 24 O 82/87
    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.11.2002 - 6 K 812/01
    Dieser Rechtsgedanke wird ferner auf Fälle übertragen, in denen ein Beteiligter seine Aufklärungspflicht verletzt und den Gegner hierdurch in Beweisnot bringt (LG Köln, DB 1989, 1780).
  • BFH, 06.10.1993 - X B 85/93
    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.11.2002 - 6 K 812/01
    Amtsbekannt sind Wiedereinsetzungsgründe grds. dann, wenn sie aktenkundig sind (BFH Beschluss vom 06.10.1993, X B 85-86/93, BFH/NV 1994, 680).
  • VG Cottbus, 14.03.2012 - 1 K 28/09
    Zwar verlangt § 444 ZPO, wonach die Behauptungen des Gegners über die Beschaffenheit oder den Inhalt der Urkunde unter den dort bezeichneten Voraussetzungen als bewiesen angesehen werden können, eine vorsätzliche Beweisvereitelung, für die vorliegend nicht ansatzweise etwas ersichtlich ist; der Vorschrift ist jedoch auch ein allgemeiner Rechtsgedanke zu entnehmen, der es dem Richter ermöglicht, zu Gunsten der beweisbelasteten Partei die Tatsache zu würdigen, dass eine Behörde Umschläge, mit denen erkennbar rechtserhebliche Schriftstücke übersandt worden sind, nicht zu den Akten nimmt und damit den Gegner in Beweisnot bringt (so bereits Urt. der Kammer vom 15. November 2006 - 1 K 1100/00 - juris Rn. 77; Nds. Finanzgericht, Urt. v. 26. November 2002 - 6 K 812/01 - juris; a. A. Hessisches FG, Urt. v. 23. Oktober 1984 - 10 K 106/84 - juris ).
  • FG Hamburg, 26.05.2004 - IV 180/01

    Beweislastumkehr bei versehentlicher Vernichtung der zur Beweisführung benötigten

    Die Rechtsprechung hat aus diesen Vorschriften den allgemeinen Grundsatz entwickelt, dass eine schuldhafte Beweisvereitelung durch die an sich nicht beweispflichtige Partei zu einer Umkehr der Beweislast führt, jedenfalls aber eine Beweiserleichterung für die beweisbelastete Partei zur Folge hat (FG Hamburg, Urteil v. 30.4.1998, IV 36/95, juris; FG Düsseldorf, Urteil v. 26.3.1998, 10 K 3328/94 AO , juris, mit zahlreichen Nachweisen; Niedersächsisches FG, Urteil v. 26.11.2002, 6 K 812/01, juris - für den Fall der Vernichtung eines zu Beweiszwecken erforderlichen Briefumschlags; Hessischer VGH , Urteil v. 25.3.1991, 8 UE 2044/87, juris - für den Fall der Vernichtung einer Probe).
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