Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 26.11.2009 - 6 K 273/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,25948
FG Niedersachsen, 26.11.2009 - 6 K 273/08 (https://dejure.org/2009,25948)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.11.2009 - 6 K 273/08 (https://dejure.org/2009,25948)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. November 2009 - 6 K 273/08 (https://dejure.org/2009,25948)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,25948) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    (Umfang der Zurückweisung als Bevollmächtigter - Einschränkende Auslegung des § 80 Abs. 5 AO - Lediglich vorübergehende und gelegentliche geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen i.S.d. § 3a StBerG - Keine Berufung auf Dienstleistungsfreiheit bei Widerruf der Bestellung zum ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 49 EG ; § 80 Abs. 5 AO; § 3 StBerG; § 3a Abs. 1 S. 1 StBerG; § 7 Abs. 1 Nr. 3 StBerG
    Befugnis einer Kapitalgesellschaft Britischen Rechts (Private Limited Company bzw. Limited) zur gewerbsmäßigen, nicht nur vorübergehenden und gelegentlichen Hilfe in Steuersachen; Beurteilung der vorübergehenden und gelegentlichen geschäftsmäßige Hilfeleistung in ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StBerG § 7; AO § 80 Abs. 5
    Zurückweisung als Bevollmächtigte

  • datenbank.nwb.de

    Zurückweisung als Bevollmächtigte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 26.05.2009 - X B 38/09

    Zurückweisung eines Prozessbevollmächtigten wegen fehlender Befugnis zur

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.11.2009 - 6 K 273/08
    Zwar ist § 3 Abs. 4 StBerG durch Art. 1 Nr. 3 des 8. Steuerberatungsgesetzes mit Wirkung vom 12. April 2008 durch § 3a StBerG ersetzt worden; eine Änderung der materiellen Rechtslage ist dadurch jedoch nicht eingetreten (vgl. BFH-Beschluss vom 26. Mai 2009 X B 38/09, BFH/NV 2009, 1451).

    Damit erbringt die Klägerin dauerhaft Leistungen im Inland, unabhängig von dem tatsächlichen Aufenthalt ihrer Angestellten, insbesondere ihres Direktors (vgl. BFH-Beschluss vom 13. November 2008 X B 105/08, BFH/NV 2009, 415; BFH-Beschluss vom 13. November 2008 X B 82/08, ZSteu 2009 R 214; BFH-Beschluss vom 26. Mai 2009 X B 38/09, BFH/NV 2009, 1451).

  • BFH, 13.11.2008 - X B 105/08

    Zurückweisung eines nicht im Inland ansässigen Prozessbevollmächtigten ohne

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.11.2009 - 6 K 273/08
    Damit erbringt die Klägerin dauerhaft Leistungen im Inland, unabhängig von dem tatsächlichen Aufenthalt ihrer Angestellten, insbesondere ihres Direktors (vgl. BFH-Beschluss vom 13. November 2008 X B 105/08, BFH/NV 2009, 415; BFH-Beschluss vom 13. November 2008 X B 82/08, ZSteu 2009 R 214; BFH-Beschluss vom 26. Mai 2009 X B 38/09, BFH/NV 2009, 1451).
  • BFH, 09.11.1994 - XI R 33/93

    Ablehnung des Antrags auf Durchführung der Betriebsprüfung in den Geschäftsräumen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.11.2009 - 6 K 273/08
    Berechtigtes Interesse im Sinne dieser Norm ist jedes konkrete, vernünftigerweise anzuerkennende Interesse rechtlicher, tatsächlicher oder wirtschaftlicher Art (vgl. BFH-Urteil vom 9. November 1994 XI R 33/93, BFH/NV 1995, 621).
  • BFH, 20.04.2004 - VIII R 88/00

    Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft: kein Kinderfreibetrag für Kind der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.11.2009 - 6 K 273/08
    Dieses kann sich daraus ergeben, dass ein konkreter Anlass für die Annahme besteht, das FA werde die vom Kläger für rechtswidrig erachtete Maßnahme in absehbarer Zukunft wiederholen (vgl. BFH-Urteil vom 20. April 2004 VIII R 88/00, BFH/NV 2004, 1103).
  • BFH, 13.11.2008 - X B 82/08

    Zurückweisung eines nicht im Inland ansässigen Prozessbevollmächtigten ohne

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.11.2009 - 6 K 273/08
    Damit erbringt die Klägerin dauerhaft Leistungen im Inland, unabhängig von dem tatsächlichen Aufenthalt ihrer Angestellten, insbesondere ihres Direktors (vgl. BFH-Beschluss vom 13. November 2008 X B 105/08, BFH/NV 2009, 415; BFH-Beschluss vom 13. November 2008 X B 82/08, ZSteu 2009 R 214; BFH-Beschluss vom 26. Mai 2009 X B 38/09, BFH/NV 2009, 1451).
  • BFH, 14.07.2009 - II B 162/08

    Keine Dienstleistungsfreiheit bei Widerruf der Bestellung zum Steuerberater -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.11.2009 - 6 K 273/08
    In derartigen Fällen scheidet eine Berufung auf die Dienstleistungsfreiheit aus (vgl. BFH-Beschluss vom 14. Juli 2009 II B 162/08, BFH/NV 2009, 1601).
  • BFH, 18.01.2017 - II R 33/16

    Folgen der Zurückweisung eines Bevollmächtigten nach bisherigem Recht -

    f) Für die Auslegung des § 80 Abs. 5 AO in der bis einschließlich 2016 geltenden Fassung ist nicht der Meinung zu folgen, die Zurückweisung des Bevollmächtigten gemäß § 80 Abs. 5 AO sei auf das jeweilige Verfahren und den jeweiligen Verfahrensabschnitt zu beschränken, auch wenn diese Auffassung in der Rechtsprechung und in der Literatur (Urteile des Niedersächsischen FG vom 26. November 2009  6 K 530/08, EFG 2010, 541, und vom 26. November 2009  6 K 273/08, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2010, 1141 --vom BFH insoweit wegen einer engeren Auslegung der Zurückweisungsbescheide jeweils aufgehoben durch Urteile vom 21. Juli 2011 II R 6/10, BFHE 234, 474, BStBl II 2011, 906, und vom 21. Juli 2011 II R 7/10, BFH/NV 2011, 1835--; Urteil des FG Köln vom 20. Januar 2010  7 K 4391/07, EFG 2010, 895; Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 21. September 1984  12 CS 84 A. 1958, Bayerische Verwaltungsblätter 1984, 724 zu § 13 Abs. 5 Satz 1 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch --Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz-- a.F.; Söhn in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 80 AO Rz 441; Drüen in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 80 AO Rz 97; Klein/Rätke, AO, 13. Aufl., § 80 Rz 48; Dumke in Schwarz/Pahlke, AO, § 80 Rz 64; Koenig/Wünsch, Abgabenordnung, 3. Aufl., § 80 Rz 106; Wackerbeck, EFG 2017, 95) vertreten wird.
  • FG Niedersachsen, 04.08.2016 - 6 K 113/16

    Rechtswidrige Zurückweisung eines Bevollmächtigten für alle anhängigen und

    Eine Zurückweisung der Klägerin für alle anhängigen und zukünftigen Verwaltungsverfahren der A & Co. Limited ist rechtswidrig, da § 80 Abs. 5 AO als die vom Beklagten in Anspruch genommene Rechtsgrundlage eine derartig weite Rechtsfolge nicht vorsieht (vgl. Senatsurteile vom 26. November 2009 6 K 273/08, DStRE 2010, 1141; vom 26. November 2009 6 K 530/08, EFG 2010, 541).
  • VG Köln, 14.08.2013 - 24 K 3817/10

    Begriff der "Hilfeleistung in Steuersachen" für eine ausländische

    Hiervon ausgehend ist jemand, der über einen längeren Zeitraum im Inland nicht nur einzelne, sondern mehrere Steuerpflichtige an verschiedenen Orten berät und vor verschiedenen Finanzämtern und Finanzgerichten in einer Vielzahl von Verfahren vertritt, nicht nur vorübergehend im Inland tätig, sondern erbringt seine Dienstleistung in stabiler und kontinuierlicher Weise und überschreitet damit den durch die Dienstleistungsfreiheit in Ausgestaltung der Richtlinie 2005/36/EG gezogenen Rahmen, vgl. BFH, Beschluss vom 26. Mai 2009 - X B 38/09 -, Rn. 15; FG Niedersachsen, Urteil vom 26. November 2009 - 6 K 273/08 -, Rn. 34; FG Köln, Urteil vom 02. Februar 2012 - 11 K 4480/08-, Rn. 32, alle juris.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht