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   FG Niedersachsen, 26.11.2020 - 11 K 12/20   

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https://dejure.org/2020,40873
FG Niedersachsen, 26.11.2020 - 11 K 12/20 (https://dejure.org/2020,40873)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.11.2020 - 11 K 12/20 (https://dejure.org/2020,40873)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. November 2020 - 11 K 12/20 (https://dejure.org/2020,40873)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Zur Anwendbarkeit der Begrenzung der Mindestbemessungsgrundlage durch das marktübliche Entgelt bei Stallanlagen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 01.03.2018 - V R 35/17

    BFH versagt Gestaltungsmodell in der Landwirtschaft die Anerkennung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.11.2020 - 11 K 12/20
    März 2018 V R 35/17 hin, wonach eine Option des Klägers zur Steuerpflicht für seine Pachtumsätze nicht möglich sei, weil die GbR ihre Umsätze der Durchschnittsbesteuerung unterwerfe.

    Ein Ruhen des Einspruchsverfahrens im Hinblick auf erwartete abgestimmte Reaktionen der Finanzverwaltung zum Urteil des BFH vom 1. März 2018 V R 35/17 sei ohne Zustimmung des Klägers nicht zulässig.

    Das Urteil des BFH vom 1. März 2018 V R 35/17 (BFH/NV 2018, 801) zur Frage, ob ein Steuerpflichtiger, der ein Grundstück an einen Landwirt verpachtet, der seine Umsätze gemäß § 24 Abs. 1 UStG nach Durchschnittssätzen versteuert, wirksam auf die Steuerfreiheit seiner Verpachtungsumsätze verzichten kann, führt im Streitfall zu keinem anderen Ergebnis (2.).

    35 2. Die Berücksichtigung der Rechtsansicht des BFH in seinem Urteil vom 1. März 2018 V R 35/17, BFH/NV 2018, 801 führt im Streitfall zu keinem anderen Ergebnis.

    Mit dem Urteil des BFH vom 1. März 2018 V R 35/17 hat ein oberster Gerichtshof des Bundes die Verwaltungsvorschrift in Abschn. 9.2 Abs. 2 UStAE für mit dem Gesetz unvereinbar erklärt, indem er seine Rechtsansicht zur Optionsmöglichkeit mit nach seiner Meinung zutreffenden Zitaten aus der Fachliteratur belegt und sodann die Verwaltungsvorschrift mit "a. M." anführt (Urteil vom 1. März 2018 V R 35/17, Juris Rdnr. 15).

  • FG Münster, 01.10.2019 - 15 K 1050/16

    Bemessungsgrundlage für unentgeltliche Abgabe von Wärme aus Biogasanlage;

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.11.2020 - 11 K 12/20
    So bestimmt das Finanzgericht Münster bei der Ermittlung eines marktüblichen Entgelts für Wärmelieferungen aus dem Betrieb einer Biogasanlage eine wissenschaftliche Untersuchung heran und legt den dort ermittelten durchschnittlichen Arbeitspreis von Wärme aus Biogas-Anlagen für das gesamte Bundesgebiet als bereinigten Mittelwert zugrunde (Finanzgericht Münster Urteil vom 1. Oktober 2019 15 K 1050/16 U, EFG 2019, 1930 = Juris Rdnr. 57).

    Abs. 23 Satz 9 UStAE im Übrigen zu, den bundeseinheitlich ermittelten Fernwärmepreis des jeweiligen Vorjahres als Schätzungsgrundlage zu verwenden, allerdings systemfremd zur Ermittlung der Selbstkosten (vgl. dazu auch FG Münster, Urteil vom 1. Oktober 2019 15 K 1050/16 U, Juris Rdnr. 58).

  • FG Baden-Württemberg, 02.08.2019 - 9 K 3145/17

    Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage bei der Lieferung von Wärme aus einem

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.11.2020 - 11 K 12/20
    § 10 Abs. 5 Satz 1 2. Hs. UStG gilt zwar erst für Zeiträume ab dem 31. Juli 2014, jedoch hat er nur deklaratorischen Charakter, als sich die Grenze des marktüblichen Entgelts auch aus dem vorrangigen Art. 395 Abs. 1 MwStSystRL und Art. 80 Abs. 1 MwStSystRL im Wege europarechtskonformer Auslegung ergab (vgl. FG Baden-Württemberg, Urteil vom 2. August 2019 9 K 3145/17, EFG 2019, 1719 = Juris Rdnr. 29 m. w. N.).

    Die Finanzverwaltung und ihr folgend Teile der Rechtsprechung fordern darüber hinaus, dass am konkreten Ort der Leistungserbringung ein entsprechender Markt bestehen muss, um unter Berücksichtigung der konkreten Verhältnisse dort einen Marktpreis bestimmen zu können (Abschn. 2.5. Abs. 23 Satz 6 UStAE und FG Baden-Württemberg, Urteil vom 2. August 2019 9 K 3145/17, EFG 2019, 1719 = Juris Rdnr. 29 m. w. N. aus der Kommentarliteratur).

  • BFH, 10.10.2018 - IX R 30/17

    Sachverständigengutachten zur Bestimmung der ortsüblichen Marktmiete

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.11.2020 - 11 K 12/20
    Auch der BFH habe entschieden, dass eine ertragsorientierte Schätzung einer ortüblichen Pachte unzulässig sei (Hinweis auf BFH, Urteil vom 10. Oktober 2018 IX R 30/17, BStBl. II 2019, 200).

    Auch der BFH stellt bei der Ermittlung der ortsüblichen Miete in § 21 Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) auf den Verkehrswert der Überlassung von Wohn- oder Geschäftsräumen als Hauptleistung ab, der wesentlich von den örtlichen Besonderheiten abhänge (Urteil vom 10. Oktober 2018 IX R 30/17, BStBl. II 2019, 200).

  • FG Niedersachsen, 11.06.2020 - 11 K 24/19

    Umsatzsteuerpflicht der Überlassung von Betriebsvorrichtungen in Zusammenhang mit

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.11.2020 - 11 K 12/20
    Diese Konsequenz tritt auch dann wenn auch in gemilderter Form ein, wenn man entgegen der Auffassung des Niedersächsischen Finanzgerichts im Urteil vom 11. Juni 2020 11 K 24/19, Juris die Auffassung vertritt, die Verpachtung der Betriebsvorrichtungen stelle eine eigenständige sonstige Leistung dar, die nach § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG in jedem Fall der Umsatzsteuerpflicht unterfällt.
  • BFH, 06.12.2007 - V R 3/06

    Nichtabziehbarkeit der nach § 14 Abs. 2 UStG 1993 geschuldeten Umsatzsteuer -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.11.2020 - 11 K 12/20
    Da nicht auf das Datum des Urteils, sondern auf seine Veröffentlichung abzustellen ist (BFH, Urteil vom 6. Dezember 2007 V R 3/06, BStBl. II 2009, 203, 205) sind auch die zeitlichen Voraussetzungen des § 176 Abs. 2 AO für die Streitjahr 2017 nicht erfüllt.
  • BFH, 02.11.1989 - V R 56/84

    Einschränkung der Änderungsbefugnis nach § 176 Abs. 1 Nr. 2 AO auch bei

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.11.2020 - 11 K 12/20
    Eine Umsatzsteuererklärung, die bei ihrem Eingang beim Finanzamt nach § 168 Satz 1 AO zu einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung führt, stellt im Umkehrschluss aus § 176 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 AO im Bereich des § 176 Abs. 2 AO einen Erststeuerbescheid dar (BFH, Urteile vom 28. September 1987 VIII R 154/86, BStBl. II 1988, 40; vom 2. November 1989 V R 56/84, BStBl. II 1990, 253).
  • BFH, 07.10.2010 - V R 4/10

    Beschränkte Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.11.2020 - 11 K 12/20
    Die nationale Regelung ist deshalb eng auszulegen und darf nur insoweit Anwendung finden, als dies für die Erreichung des Ziels, der Gefahr der Steuerhinterziehung oder -umgehung entgegenzuwirken, unbedingt erforderlich ist (BFH, Urteil vom 7. Oktober 2010 V R 4/10, BStBl. II 2016, 181).
  • BFH, 23.10.2014 - V R 11/12

    Entnahmebesteuerung und Vorsteuerberichtigung bei verspäteter Zuordnung eines

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.11.2020 - 11 K 12/20
    Nach der Rechtsprechung des BFH liegt eine Änderung der für den Vorsteuerabzug maßgeblichen Verhältnisse auch dann vor, wenn sich diese nicht in tatsächlicher Hinsicht geändert haben, sondern wenn sich bei tatsächlich gleichbleibenden Verwendungsumsätzen die rechtliche Beurteilung der Verwendungsumsätze, die der Gewährung des Vorsteuerabzugs im Abzugsjahr zugrunde lag, in einem der Folgejahre als unzutreffend erweist, sofern die Steuerfestsetzung für das Abzugsjahr bestandskräftig und unabänderlich ist (BFH, Urteil vom 23. Oktober 2014 V R 11/12, BStBl. II 2015, 973 = Juris Rdnr. 30 m. w. N.; ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 28.05.2002 - IX R 86/00

    Vertrauensschutz nach § 176 Abs. 2 AO

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.11.2020 - 11 K 12/20
    Eine Kompensation der vom Finanzamt rechtsirrtümlich durch die Änderung der ursprünglichen Steuerfestsetzung vorgenommenen Erhöhung der Steuerfestsetzung durch Rechtsfehler infolge einer geänderten Rechtsprechung des BFH, mit der eine angewandte Verwaltungsvorschrift nach Erlass des Erstbescheids für rechtswidrig erklärt wird, ist nicht zulässig (BFH, Urteil vom 28. Mai 2002 IX R 86/00, BStBl. II 2002, 840, 841).
  • BFH, 27.08.2014 - II R 43/12

    Freigebige Zuwendung an Neugesellschafter bei Kapitalerhöhung einer GmbH;

  • BFH, 28.09.1987 - VIII R 154/86

    Änderung von Steuerbescheiden - Einschränkungen der Änderungsbefugnis - Vorbehalt

  • EuGH, 11.04.2018 - C-532/16

    SEB bankas

  • BFH, 08.10.1997 - XI R 8/86

    Keine Mindestbemessungsgrundlage bei angemessenem Entgelt

  • BFH, 31.03.2008 - XI B 208/06

    Grundsätzliche Bedeutung - Begriff der "nahestehenden Person" bei der Anwendung

  • BFH, 17.11.2015 - XI B 52/15

    Zur Marktüblichkeit des Entgelts beim Mitarbeiter- und Führungskräfteleasing in

  • FG Rheinland-Pfalz, 26.01.2012 - 6 K 1664/09

    Voraussetzungen der Bargeldverkehrsrechnung - Umsatzsteuerliche

  • BFH, 24.08.2023 - V R 49/20

    Vertrauensschutz bei rechtswidrigen Verwaltungsanweisungen

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 26.11.2020 - 11 K 12/20 aufgehoben.
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