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   FG Niedersachsen, 27.05.2021 - 10 K 198/20   

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https://dejure.org/2021,36935
FG Niedersachsen, 27.05.2021 - 10 K 198/20 (https://dejure.org/2021,36935)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 27.05.2021 - 10 K 198/20 (https://dejure.org/2021,36935)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 27. Mai 2021 - 10 K 198/20 (https://dejure.org/2021,36935)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Verkauf eines selbst bewohnten Reihenhauses als kein privates Veräußerungsgeschäft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung | Vermietung einzelner Räume des Gebäudes lediglich an einzelnen Tagen an Messegäste

  • IWW (Kurzinformation)

    Verkauf des Eigenheims | Steuerfrei trotz tageweiser Vermietung einzelner Räume

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Kein privates Veräußerungsgeschäft i.S.d. § 23 EStG bei Vermietung nur einzelner Räume eines Gebäudes lediglich an einzelnen Tagen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • FG Köln, 20.03.2018 - 8 K 1160/15

    Keine Spekulationsteuer auf häusliches Arbeitszimmer bei Verkauf des

    Auszug aus FG Niedersachsen, 27.05.2021 - 10 K 198/20
    Auch das Finanzgericht Köln geht in seinem Urteil vom 20. März 2018 (8 K 1160/15, EFG 2018, 1256) davon aus, dass ein häusliches Arbeitszimmer kein selbstständiges Wirtschaftsgut darstellt, weil es nicht unabhängig von den anderen Teilen der Wohnung veräußerbar sei.

    In der zweiten Alternative ist hingegen der Zeitraum genau bestimmt, sodass das Wort "ausschließlich" hier entbehrlich war (Urteil des FG Köln vom 20. März 2018, 8 K 1160/15, EFG 2018, 1256; Wernsmann in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, Stand: Oktober 2020, § 23 Anm. B 50f.; Musil in: Hermann/Heuer/Raupach, EStG, Stand: Dezember 2020, § 23 Rn. 128 und 131; Hoheisel in: Littmann/Bitz/Pust, EStG, Stand: April 2020, § 23 Rn. 74).

  • FG Münster, 28.08.2003 - 11 K 6243/01

    Besteuerung privater Grundstücksveräußerungsgeschäfte nicht verfassungswidrig

    Auszug aus FG Niedersachsen, 27.05.2021 - 10 K 198/20
    Zudem ist die Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich, da die vorliegende Entscheidung von der Rechtsprechung des Finanzgerichts Münster (Urteil vom 28. August 2003, 11 K 6243/01 E, EFG 2004, 45) zumindest insoweit abweicht, als dass Beurteilungsobjekt des § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG dort ein einzelner Raum des Gebäudes war.
  • BFH, 29.03.1989 - X R 4/84

    Spekulationsgeschäft setzt wirtschaftliche Identität von angeschafftem und

    Auszug aus FG Niedersachsen, 27.05.2021 - 10 K 198/20
    Zudem müssen das veräußerte und das erworbene Wirtschaftsgut identisch sein (BFH-Urteil vom 29. März 1989, X R 4/84, BStBl II 1989, 652 m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 23.07.2019 - 5 K 338/19

    Verkauf von selbstgenutztem Wohneigentum: Steuerfreiheit des Veräußerungsgewinns

    Auszug aus FG Niedersachsen, 27.05.2021 - 10 K 198/20
    Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat in seinem Urteil vom 23. Juli 2019 (5 K 338/19, EFG 2020, 46) ausgeführt, dass ein häusliches Arbeitszimmer, das im Rahmen von Überschusseinkünften genutzt wird, im Rahmen des § 23 EStG nicht als selbstständiges Wirtschaftsgut zu beurteilen sei.
  • FG Baden-Württemberg, 04.04.2016 - 8 K 2166/14

    Privates Veräußerungsgeschäft eines zu eigenen Wohnzwecken genutzten Objekts: Das

    Auszug aus FG Niedersachsen, 27.05.2021 - 10 K 198/20
    Soweit in diesem Zusammenhang teilweise davon ausgegangen wird, § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 EStG setze auch in seiner zweiten Alternative im Jahr der Veräußerung und den beiden vorangegangenen Jahren eine "ausschließliche" Eigennutzung im Sinne einer zusammenhängenden und ununterbrochenen Nutzung zu eigenen Wohnzwecken voraus (Urteil des FG Baden-Württemberg vom 4. April 2016, 8 K 2166/14, EFG 2016, 1521; Weber-Grellet in: Schmidt, EStG, 39. Auflage 2020, § 23 Rn. 18; Kube : in Kirchhof/Seer, EStG, 20. Auflage 2021, § 23 Rn. 6), steht dies der Auffassung, dass "ausschließlich" im Sinne des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 EStG jedenfalls nicht eine "räumliche Ausschließlichkeit" bedeutet, nicht entgegen.
  • BFH, 19.07.1983 - VIII R 161/82

    Spekulationsgeschäft ist anzunehmen, wenn unbebautes Grundstück parzelliert und

    Auszug aus FG Niedersachsen, 27.05.2021 - 10 K 198/20
    Das ist allgemein für Wirtschaftsgüter anzunehmen, die durch bloßen Realakt, ggf. verbunden mit einer Vermessung, geteilt werden und weiterhin verkehrsfähig bleiben (BFH-Urteil vom 19. Juli 1983, VIII R 161/82, BStBl II 1984, 26).
  • BFH, 19.07.2022 - IX R 20/21

    Private Veräußerungsgeschäfte - Besteuerung des auf tageweise vermietete Räume

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 27.05.2021 - 10 K 198/20 aufgehoben.
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