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   FG Niedersachsen, 28.02.2002 - 6 K 914/99   

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https://dejure.org/2002,12024
FG Niedersachsen, 28.02.2002 - 6 K 914/99 (https://dejure.org/2002,12024)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.02.2002 - 6 K 914/99 (https://dejure.org/2002,12024)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. Februar 2002 - 6 K 914/99 (https://dejure.org/2002,12024)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Begünstigung des § 19 GewStDV nur bei Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 35c Nr. 2 Buchst. e GewStG ; § 19 GewStDV
    Kreditinstut als ein vom Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen erteilte Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften besitzendes Unternehmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerbesteuer; Kreditinstitut; Bankgeschäft - Kreditinstut i.S.v. § 19 GewStDV ist nur ein Unternehmen, das eine vom Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen erteilte Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften besitzt.

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kreditinstut i.S.v. § 19 GewStDV ist nur ein Unternehmen, das eine vom Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen erteilte Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften besitzt.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 778
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • RFH, 31.05.1938 - I 153/38
    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.02.2002 - 6 K 914/99
    a) Der Begünstigung des § 35c Nr. 2 Buchst. e GewStG liegt der Gedanke zugrunde, dass Kreditinstitute wirtschaftlich nur Durchlaufstellen des Geld- und Kreditverkehrs sind und dass deshalb das Passiv- und Aktivgeschäft artmäßig in etwa übereinstimmen (vgl. Reichsfinanzhof - RFH -, Urteil vom 31. Mai 1938 I 153/38, RFHE 44, 133, RStBl 1938, 787, sowie Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 2. August 1960 I 231/59 S, BFHE 71, 375, BStBl III 1960, 390).
  • BFH, 02.08.1960 - I 231/59 S

    Einordnung einer Genossenschaft als Kreditinstitut

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.02.2002 - 6 K 914/99
    a) Der Begünstigung des § 35c Nr. 2 Buchst. e GewStG liegt der Gedanke zugrunde, dass Kreditinstitute wirtschaftlich nur Durchlaufstellen des Geld- und Kreditverkehrs sind und dass deshalb das Passiv- und Aktivgeschäft artmäßig in etwa übereinstimmen (vgl. Reichsfinanzhof - RFH -, Urteil vom 31. Mai 1938 I 153/38, RFHE 44, 133, RStBl 1938, 787, sowie Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 2. August 1960 I 231/59 S, BFHE 71, 375, BStBl III 1960, 390).
  • BVerfG, 12.10.1976 - 1 BvR 197/73

    Verfassungsmäßigkeit des § 19 GewStDV hinsichtlich der Pfanleiher

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.02.2002 - 6 K 914/99
    Der Verordnungsgeber wollte der wirtschafts-, kredit- und währungspolitischen Funktion des Bankgewerbes angemessen Rechnung tragen und den Umstand berücksichtigen, dass bei Banken der Fremdmitteleinsatz typischerweise besonders groß ist (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 42, 374, 385).
  • BFH, 06.12.2016 - I R 79/15

    Beschwer bei sog. Nullbescheid - Bankenprivileg für

    Nicht zuletzt ist darauf zu verweisen, dass sich § 19 GewStDV in der bis zum Erhebungszeitraum 1989 geltenden Fassung tatbestandlich auf "Unternehmen, für die die Vorschriften des Gesetzes über das Kreditwesen gelten" mit der Folge bezog, dass der persönliche Anwendungsbereich nur für solche Unternehmen eröffnet war, die tatsächlich in ihrer Tätigkeit entsprechenden Regelungen unterworfen waren (s. Pyszka/Brauer, DB 2002, 2456, 2457; Niedersächsisches FG, Urteil vom 28. Februar 2002  6 K 914/99, EFG 2002, 778 [als Vorinstanz zum Senatsurteil in BFH/NV 2003, 653]).
  • BFH, 16.10.2002 - I R 23/02

    Kreditinstitut i.S.d. § 19 GewStDV

    Das Finanzgericht (FG) wies sie mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 778 abgedruckten Urteil als unbegründet ab.
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