Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 28.02.2007 - 12 K 645/04, 12 K 646/04 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- IWW
- openjur.de
Zinsen zur Finanzierung der Einkommensteuernachzahlung keine Werbungskosten
- Finanzgericht Niedersachsen
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Zinsen zur Finanzierung der Einkommensteuernachzahlung keine Werbungskosten
- judicialis
EStG § 9 Abs. 1; ; EStG § 12 Nr. 3; ; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7; ; AO § 233a
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 9 Abs. 1 § 12 Nr. 3
Schuldzinsen; Erstattungszinsen; Finanzierung; Steuernachzahlung; Werkungskosten; Nicht abzugsfähige Ausgaben - Schuldzinsen für die Finanzierung von Einkommensteuernachzahlungen sind keine Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Schuldzinsen für die Finanzierung von Einkommensteuernachzahlungen sind keine Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Schuldzinsen für die Finanzierung von Einkommensteuernachzahlungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen; Steuerrechtliche Qualifizierung von Schuldzinsen für ein Darlehen; Wirtschaftlicher Zusammenhang von Schuldzinsen mit Einkünften aus ...
- steuerberaten.de (Kurzinformation)
Darlehen für Steuernachzahlung
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsanmerkung)
Keine Werbungskosten bei Finanzierung einer Steuernachzahlung
Papierfundstellen
- EFG 2007, 1147
Wird zitiert von ... (3)
- FG München, 15.10.2014 - 1 K 1008/14
Zinsaufwand als Werbungskosten bei Erstattungszinsen
Ein erforderlicher Zusammenhang mit einer später möglichen Steuererstattung entsteht dadurch allein nicht (vgl. hierzu Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 28. Februar 2007 12 K 645/04, 12 K 646/04, EFG 2007, 1147, m.w.N.).Eine zur Annahme einer entsprechenden Überschusserzielungsabsicht des Klägers führende Umwidmung (vgl. hierzu Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 28. Februar 2007 12 K 645/04, 12 K 646/04, EFG 2007, 1147, m.w.N.) des Darlehens 1 ergibt sich auch nicht durch den Abschluss des lediglich einen anfänglichen effektiven Jahreszins i.H.v. 5,22 % ausweisenden Darlehensvertrags 3.
- FG München, 15.10.2014 - 1 K 1006/14
Zinsaufwand als Werbungskosten bei Erstattungszinsen
Ein erforderlicher Zusammenhang mit einer später möglichen Steuererstattung entsteht dadurch allein nicht (vgl. hierzu Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 28. Februar 2007 12 K 645/04, 12 K 646/04, EFG 2007, 1147, m.w.N.).Eine zur Annahme einer entsprechenden Überschusserzielungsabsicht des Klägers führende Umwidmung (vgl. hierzu Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 28. Februar 2007 12 K 645/04, 12 K 646/04, EFG 2007, 1147, m.w.N.) des Darlehens 1 ergibt sich auch nicht durch den Abschluss des lediglich einen anfänglichen effektiven Jahreszins i.H.v. 5,22 % ausweisenden Darlehensvertrags 3.
- VG Aachen, 05.01.2005 - 9 L 1097/04
Serbien und Montenegro, Sandzak, Moslems, Offensichtlich unbegründet, Mittelbare …
Nach der Rechtsprechung der Kammer, vgl. Urteil vom 10. November 2004 - 9 K 2346/04.A - und Gerichtsbescheid vom 10. September 2004 - 9 K 459/04.A -, sowie Beschlüsse vom 28. Juli 2004 - 9 L 646/04.A - und vom 25. Juni 2004 - 9 L 518/04.A -, die mit der gefestigten Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) übereinstimmt, vgl. Beschlüsse vom 30. Juli 2001 - 5 A 4126/97.A -, vom 25. Juli 2001 - 5 A 2854/01.A - sowie vom 19. März 2001 - 5 A 897/01.A -, fand vor dem Hintergrund der seinerzeit aktuellen Erkenntnislage, vgl. Auswärtiges Amt (AA), Lagebericht Bundesrepublik Jugoslawien (Serbien und Montenegro) vom 16. Oktober 2002 (Stand: Ende September 2002), bereits in der Bundesrepublik Jugoslawien weder eine unmittelbare noch eine mittelbare staatliche (Gruppen-)Verfolgung moslemischer Volkszugehöriger statt.