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   FG Niedersachsen, 28.04.2010 - 2 K 380/09   

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https://dejure.org/2010,5516
FG Niedersachsen, 28.04.2010 - 2 K 380/09 (https://dejure.org/2010,5516)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.04.2010 - 2 K 380/09 (https://dejure.org/2010,5516)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. April 2010 - 2 K 380/09 (https://dejure.org/2010,5516)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Versagung der Zusammenveranlagung für eingetragene Lebenspartner nicht verfassungswidrig

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 26 EStG; § 26b EStG; Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 3 Abs. 3 GG; Art. 6 GG; Art. 13 EG ; Art. 21 Abs. 1 Europäische Grundrechte-Charta
    Gemeinsame Veranlagung zur Einkommensteuer aufgrund eingetragener Lebenspartnerschaft; Anspruch auf Zusammenveranlagung bei ausdrücklicher Beschränkung der §§ 26, 26b Einkommensteuergesetz (EStG) auf Ehegatten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 26; EStG § 26b
    Keine Zusammenveranlagung von eingetragenen Lebenspartnern

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Zusammenveranlagung von eingetragenen Lebenspartnern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Keine Zusammenveranlagung für eingetragene Lebenspartnerschaften

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Ehegattensplitting bei eingetragenen Lebenspartnerschaften - Uneinigkeit beim Niedersächsischen Finanzgericht über Zulässigkeit der Zusammenveranlagung bei Einkommensteuererklärung

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 1510
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07

    Gleichbehandlung eingetragener Lebensgemeinschaft

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.04.2010 - 2 K 380/09
    Der Kläger verweist im Übrigen auf die Begründung des Bundesverfassungsgerichts in der Entscheidung vom 7. Juli 2009 (1 BvR 1164/07).

    Dieser Beurteilung steht nicht der - auch vom Kläger in Bezug genommene - Beschluss des 1. Senats des BVerfG vom 07.07.2009 (1 BvR 1164/07) entgegen.

    Somit besteht hinsichtlich der Vorschriften des Einkommensteuergesetzes und insbesondere des § 26 EStG eine andere Interessenlage als in dem Sachverhalt, der dem o.g. Beschluss des BVerfG vom 07.07.2009 (a.a.O.) zugrunde lag.

  • BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 909/06

    Ehegattensplitting

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.04.2010 - 2 K 380/09
    Da in Bezug auf die beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren mit den Aktenzeichen 2 BvR 909/06, 2 BvR 1981/06 und 2 BvR 288/07 ungewiss sei, ob das Bundesverfassungsgericht die Norm rückwirkend für nichtig erkläre, sei der Kläger auf eine gerichtliche Rechtsverfolgung im eigenen Namen angewiesen und könne sich nicht darauf verlassen, dass seinem Rechtsschutzbedürfnis durch einen Vorläufigkeitsvermerk des Finanzamtes ausreichend Rechnung getragen sei.

    Eine Verfahrensaussetzung war im Hinblick auf die Verfassungsbeschwerden 2 BvR 909/06 und 2 BvR 288/07 nicht geboten.

  • BFH, 17.01.2006 - XI B 97/05

    Verhältnis Aussetzung des Verfahrens/Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.04.2010 - 2 K 380/09
    Die Entscheidung über die Aussetzung des Verfahrens steht, wenn die Voraussetzungen des § 74 FGO vorliegen, im Ermessen des Gerichts, wobei das Interesse an der zügigen Verfahrensdurchführung gegen das Interesse an einer einheitlichen Sachentscheidung abzuwägen ist (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 17. Januar 2006, XI B 97/05, BFH/NV 2006, 1109).
  • BFH, 04.08.2009 - VII B 43/09

    Entscheidung über die Aussetzung des Verfahrens steht im Ermessen des Gerichts

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.04.2010 - 2 K 380/09
    Es ist jedoch z.B. nicht ermessensfehlerhaft, ein gerichtliches Verfahren trotz Anhängigkeit eines solchen Musterverfahrens fortzusetzen, wenn von der Entscheidung in diesem Verfahren keine neue entscheidungserhebliche Rechtserkenntnis zu erwarten ist (BFH v. 04.08.2009, VII B 43/09).
  • EuGH, 01.04.2008 - C-267/06

    EIN GLEICHGESCHLECHTLICHER LEBENSPARTNER KANN ANSPRUCH AUF EINE WITWERRENTE AUS

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.04.2010 - 2 K 380/09
    Insoweit bezieht sich das BVerfG ergänzend auf den EuGH, der in seinem Urteil vom 01.04.2008 (C-267/06 - NZA 2008, 459 - AGG-ES E.III.11 Art. 3 RL 2000/78/EG Nr. 1 Rn. 72 "Maruko") in der Nichtgewährung von Leistungen der Hinterbliebenenversorgung an einen überlebenden Lebenspartner bei gleichzeitiger Leistungsgewährung an einen überlebenden Ehegatten eine unmittelbare Diskriminierung wegen der sexuellen Orientierung annimmt, allerdings unter der von den Gerichten der Mitgliedstaaten zu prüfenden Frage, ob sich Angehörige einer Ehe und einer Lebenspartnerschaft nach Maßgabe der im nationalen Recht geltenden Regelungen für diese beiden Familienstände in einer gleichen oder vergleichbaren Lage befinden (EuGH, Urt. v. 01.04.2008 - C-267/06 Rn. 69, 73).
  • BFH, 14.12.2007 - III B 25/07

    Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung: Zusammenveranlagung für

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.04.2010 - 2 K 380/09
    Obwohl der BFH die Frage, ob eingetragene Lebenspartner zusammen zur Einkommensteuer zu veranlagen sind, bereits entschieden hat, wird die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung hinsichtlich der Frage, ob Partnern einer eingetragenen Lebensgemeinschaft zusammen veranlagt werden können, zugelassen, da gegen BFH-Urteile, die diesen Streitpunkt betrafen, nicht von vorneherein aussichtslose Verfassungsbeschwerden erhoben wurden, sodass die Frage noch nicht endgültig geklärt ist (vgl. BFH v. 14.12.2007, III B 25/07).
  • BFH, 23.02.2006 - III B 44/05

    Bindungswirkung des BFH an Entscheidungen des BVerfG

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.04.2010 - 2 K 380/09
    Da das Recht auf Wahl der einkommenssteuerlichen Zusammenveranlagung mit der Folge der Anwendung des Splittingtarifs kein von der EMRK anerkanntes Recht darstellt, ist die Versagung dieses Rechts für den Kläger als eingetragenen Lebenspartner nicht völkerrechtswidrig (vgl. hierzu auch BFH-Beschluss vom 23. Februar 2006, III B 44/05, BFH/NV 2006, 1297).
  • BVerfG, 09.12.2003 - 1 BvR 558/99

    Alterssicherung der Landwirte

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.04.2010 - 2 K 380/09
    b) Wird durch eine Norm eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten verschieden behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten, verletzt sie den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 55, 72 ; 84, 197 ; 100, 195 ; 107, 205 ; 109, 96 ; stRspr).
  • BFH, 19.10.2006 - III R 29/06

    Eingetragene Lebenspartner - kein Splitting

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.04.2010 - 2 K 380/09
    d) Zur Vermeidung von Wiederholungen wird im Übrigen auf die Ausführungen des Bundesfinanzhofes im Urteil vom 19.10.2006 (III R 29/06, BFH/NV 2006, 63) verwiesen, denen sich der Senat anschließt.
  • BVerfG, 02.02.1999 - 1 BvL 8/97

    Einheitswert

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.04.2010 - 2 K 380/09
    b) Wird durch eine Norm eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten verschieden behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten, verletzt sie den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 55, 72 ; 84, 197 ; 100, 195 ; 107, 205 ; 109, 96 ; stRspr).
  • BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 16/83

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Fehlens einer Pauschvergütungsregelung

  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86

    Verfassungsmäßigkeit des Vorbehalts der Gegenseitigkeit bei urheberrechtlichem

  • BFH, 20.07.2006 - III R 8/04

    Abziehbarkeit von Unterhaltsaufwendungen des Partners einer eingetragenen

  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvL 29/87

    Verfassungsmäßigkeit des § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG 1982 in Bezug auf Ermäßigungen

  • BFH, 24.08.2005 - II R 28/02

    Vorzeitiger Zugewinnausgleich

  • BVerfG, 31.01.1996 - 2 BvL 39/93

    Auslandszuschlag

  • BVerfG, 12.02.2003 - 1 BvR 624/01

    Zum Ausschluss der Mitversicherung von Kindern in der Familienversicherung

  • BFH, 26.01.2006 - III R 51/05

    Keine Zusammenveranlagung und Splittingtarif für eingetragene Lebenspartner

  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 538/90

    Verfassungswidrigkeit der Versagung des Kündigungsschutzes des sozialen

  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86

    Arbeitsförderungsgesetz 1981

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

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