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   FG Niedersachsen, 29.09.2010 - 2 K 222/08   

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FG Niedersachsen, 29.09.2010 - 2 K 222/08 (https://dejure.org/2010,17665)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 29.09.2010 - 2 K 222/08 (https://dejure.org/2010,17665)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 29. September 2010 - 2 K 222/08 (https://dejure.org/2010,17665)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zur Zurechnung der Kenntnis einer Behörde bei § 82 InsO

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 80 Abs. 1 InsO; § 82 S. 1 InsO
    Verpflichtung des Finanzamts zur erneuten Auszahlung der an den Insolvenzschuldner bereits ausgekehrten Einkommensteuern für 2003 und 2004 an den im Verbraucherinsolvenzverfahren bestellten Treuhänder über das Vermögen des Insolvenzschuldners; Kenntnis des Finanzamtes ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 80
    Zur Zurechnung der Kenntnis einer Behörde bei § 82 InsO; Zurechnung; Kenntnis; Behörde; Insolvenz

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur Zurechnung der Kenntnis einer Behörde bei § 82 InsO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 777
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 15.12.2005 - IX ZR 227/04

    Wirksamkeit einer Verfügung über ein Bankguthaben bei Anordnung der vorläufigen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 29.09.2010 - 2 K 222/08
    25 b) Die Beklagte trifft die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass sie die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht gekannt hat, weil sie ihre Leistungshandlung nach der öffentlichen Bekanntmachung der Verfahrenseröffnung (25.03.2002) vorgenommen hat (vgl. BGH, Urt. v. 15. Dezember 2005 -IX ZR 227/04, ZIP 2006, 138, 140 Rn. 12).

    Überdies muss jede am Rechtsverkehr teilnehmende Organisation sicherstellen, dass die ihr ordnungsgemäß zugehenden, rechtserheblichen Informationen von ihren Entscheidungsträgern zur Kenntnis genommen werden können; sie muss es deshalb so einrichten, dass ihre Repräsentanten, die dazu berufen sind, im Rechtsverkehr bestimmte Aufgaben in eigener Verantwortung wahrzunehmen, die erkennbar erheblichen Informationen tatsächlich an die entscheidenden Personen weiterleiten (BGH v. 15.12.2005, IX ZR 227/04 m.w.N.); diese Pflichten müssen entsprechend für die am "Steuerrechtsverkehr" teilnehmenden Finanzbehörden gelten.

  • BFH, 13.07.1990 - VI R 109/86

    Im Lohnsteuer-Jahresausgleichsverfahren mit aktenloser Bearbeitung sind dem

    Auszug aus FG Niedersachsen, 29.09.2010 - 2 K 222/08
    Ein solcher Verzicht kann grundsätzlich nicht zur Folge haben, dass diese Erkenntnisquellen auch im Außenverhältnis zum Steuerpflichtigen als nicht vorhanden anzusehen wären (vgl. z.B. BFH v. 13.07.1990, VI R 109/86 zu § 173 AO).

    (2) Ebenso wie im Sachverhalt, der dem BFH-Urteil vom 13.07.1990 (a.a.O.) zugrunde lag, waren der für die im Streitfall Einkommensteuerfestsetzung der Jahre 2003 und 2004 zuständigen Stelle im Finanzamt F. die Unterlagen der beiden Vorjahre nicht zuletzt deswegen ohne größeren Zeitverlust zugänglich, weil der Kläger in seinem Antrage auf Lohnsteuer-Jahresausgleich für 2002 die Lohnsteuernummer des Vorjahresausgleichs angegeben hatte.

  • BFH, 18.12.2002 - I R 33/01

    Feststellungsbescheid im Insolvenzverfahren

    Auszug aus FG Niedersachsen, 29.09.2010 - 2 K 222/08
    Ein gleichwohl erlassener Steuerbescheid bzw. Änderungsbescheid über einen Steueranspruch, der eine Insolvenzforderung betrifft, ist nach h. M. gem. § 125 AO nichtig (Loose, StuW 1999, 20, 25; Frotscher, Besteuerung bei Insolvenz, 248; zum Konkursverfahren s. BFH v. 02.07.1997, BStBl II 1998, 428, 429; (z.B. BFH-Urteil in BStBl II 2003, 630; BFH-Urteil in BStBl II 2005, 246, zu II.3.c bb aaa).
  • BFH, 02.07.1997 - I R 11/97

    Gewerbesteuermeßbescheid im Konkursverfahren

    Auszug aus FG Niedersachsen, 29.09.2010 - 2 K 222/08
    Ein gleichwohl erlassener Steuerbescheid bzw. Änderungsbescheid über einen Steueranspruch, der eine Insolvenzforderung betrifft, ist nach h. M. gem. § 125 AO nichtig (Loose, StuW 1999, 20, 25; Frotscher, Besteuerung bei Insolvenz, 248; zum Konkursverfahren s. BFH v. 02.07.1997, BStBl II 1998, 428, 429; (z.B. BFH-Urteil in BStBl II 2003, 630; BFH-Urteil in BStBl II 2005, 246, zu II.3.c bb aaa).
  • BFH, 24.08.2004 - VIII R 14/02

    Eröffnung des Konkurs- bzw. Insolvenzverfahrens: FA darf bis zum Prüfungstermin

    Auszug aus FG Niedersachsen, 29.09.2010 - 2 K 222/08
    Ein gleichwohl erlassener Steuerbescheid bzw. Änderungsbescheid über einen Steueranspruch, der eine Insolvenzforderung betrifft, ist nach h. M. gem. § 125 AO nichtig (Loose, StuW 1999, 20, 25; Frotscher, Besteuerung bei Insolvenz, 248; zum Konkursverfahren s. BFH v. 02.07.1997, BStBl II 1998, 428, 429; (z.B. BFH-Urteil in BStBl II 2003, 630; BFH-Urteil in BStBl II 2005, 246, zu II.3.c bb aaa).
  • BGH, 16.07.2009 - IX ZR 118/08

    Zum Gutglaubensschutz bei Leistung des Drittschuldners nach

    Auszug aus FG Niedersachsen, 29.09.2010 - 2 K 222/08
    Das Finanzamt L. wurde über die Insolvenzeröffnung unstreitig informiert, so dass nach der oben angeführten BGH-Rechtsprechung (z.B. auch BGH v. 16.07.2009, IX ZR 118/08) die Beweislast dafür die Tatsache, dass keine Kenntnis von der Insolvenzeröffnung eingetreten ist, auf das Finanzamt übergangen ist.
  • BFH, 23.03.1983 - I R 182/82

    Rechtsbehelfsstelle eines Finanzamts - Einspruch - Veranlagungsdienststelle -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 29.09.2010 - 2 K 222/08
    Für die Frage der Neuheit einer Tatsache kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des BFH auf die Kenntnis der zur Bearbeitung des Steuerfalles organisatorisch berufenen Dienststelle an (vgl. z.B. Urteile vom 1. Dezember 1967, VI 379/65, BStBl II 1968, 145, 148, und vom 23. März 1983, I R 182/82, BStBl II 1983, 548).
  • BFH, 18.03.1987 - II R 226/84

    Nachträgliches Bekanntwerden - Tatsachen - Eingabewertbogen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 29.09.2010 - 2 K 222/08
    Eine Tatsache ist "neu", wenn sie das FA bei Erlass des ursprünglichen Steuerbescheides (genauer: bei abschließender Zeichnung des entsprechenden Eingabewertbogens; vgl. BFH-Urteil vom 18. März 1987, II R 226/84, BFHE 149, 141, BStBl II 1987, 416) noch nicht kannte.
  • BFH, 29.01.1991 - VII R 45/90

    Voraussetzungen für Entstehung eines steuerlichen Erstattungsanspruchs

    Auszug aus FG Niedersachsen, 29.09.2010 - 2 K 222/08
    Es ist trotz der Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht ausgeschlossen, dass auf der Grundlage der Steuerberechnung ein sog. Abrechnungsbescheid nach § 218 Abs. 2 AO ergehen kann, in dem der Erstattungsanspruch als Differenz der Gegenüberstellung des Steueranspruchs und der Zahlungen ermittelt wird (Frankfurter Kommentar, § 155 Rn. 205; vgl. hierzu BFH v. 29.01.1991, BFH/NV 1991, 791; v. 04.05.1993, BFH/NV 1994, 287 zum Konkursverfahren).
  • LG Dortmund, 10.10.1996 - 2 O 221/96

    Nachweis der Unkenntnis des Konkurses bei Zahlung an Gemeinschuldner L

    Auszug aus FG Niedersachsen, 29.09.2010 - 2 K 222/08
    Das vom Kläger angeführte Urteil des Landgerichts Dortmund vom 10.10.1996 (2 O 221/96, ZIP 1997, 206) sei auf den vorliegenden Rechtsstreit nicht anwendbar.
  • BFH, 13.11.1985 - II R 208/82

    Keine Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO bei Verletzung der Ermittlungspflicht

  • LG Dresden, 02.11.2007 - 10 O 929/07

    Zur Kenntnis des Kreditinstituts von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei

  • BGH, 15.04.2010 - IX ZR 62/09

    Insolvenzrecht: Berufung eines Unternehmens auf die Unkenntnis von der

  • BFH, 04.05.1993 - VII R 96/92

    Aufrechnung durch Finanzamt (FA) gegen Steuererstattungsanspruch des

  • BFH, 01.12.1967 - VI 379/65

    Kapitalgesellschaft - Gesellschaftskapital - Kapitalherabsetzung - Private

  • BFH, 20.06.1985 - IV R 114/82

    Bei Anwendung des § 173 AO 1977 ist Kenntnis der Veranlagungsstelle der

  • BAG, 29.01.2014 - 6 AZR 642/12

    Zahlung des pfändbaren Teils des Arbeitsentgelts an Treuhänder im

    (1) Vergisst der Dritte die Insolvenzeröffnung, ist das unerheblich (vgl. Niedersächsisches FG 29. September 2010 - 2 K 222/08 - zu 3 b aa der Gründe) .
  • BFH, 12.07.2011 - VII R 69/10

    Kein Wechsel der Zuständigkeit für den Erlass eines Abrechnungsbescheids durch

    Auf die hiergegen nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobene Klage änderte das Finanzgericht (FG) den Abrechnungsbescheid aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 777 veröffentlichten Gründen dahin, dass dieser hinsichtlich Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer für die Veranlagungszeiträume 2003 und 2004 Guthaben für den Kläger in Höhe von 7.173,05 EUR bzw. 1.702,14 EUR ausweist.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2012 - L 11 KA 67/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Nach § 82 Satz 1 InsO, der als speziellere Norm § 80 InsO vorgeht (Niedersächsisches Finanzgericht (FG), Urteil vom 05.08.2003 - 2 K 222/08 - m.w.N.), wird der Drittschuldner, der nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Erfüllung einer Verbindlichkeit an den Schuldner leistet, obwohl die Verbindlichkeit zur Insolvenzmasse zu erfüllen war, nur dann befreit, wenn er zur Zeit der Leistung die Eröffnung des Verfahrens nicht kannte (Satz 1).
  • FG Saarland, 13.03.2013 - 2 K 1499/09

    Zurechnung der Kenntnis einer Behörde

    Hierzu hat das Finanzgericht Niedersachsen im Urteil vom 29. September 2010 2 K 222/08, EFG 2011, 777 die Auffassung vertreten, diese Kenntnis sei bei einem Wechsel der örtlichen Zuständigkeit (auch) dem zuständig gewordenen Finanzamt zuzurechnen.
  • LAG Düsseldorf, 03.05.2012 - 11 Sa 196/12

    Insolvenzverfahren

    Insofern kann die Kenntnis regelmäßig nur durch zuverlässige Kenntniserlangung über den Abschluss des Insolvenzverfahrens, z. B. durch entsprechende amtliche Bekanntmachung, Auskunft des Insolvenzgerichtes oder des Verwalters, wieder entfallen (LG Dresden 02.11.2007 - 10 O 929/07 - Rz. 29 juris; vgl. auch Nieders. FG 29.09.2010 - 2 K 222/08 - Rz. 31 juris).
  • ArbG Essen, 12.01.2012 - 1 Ca 2439/11

    Anspruch des Treuhänders an den Arbeitgeber des Insolvenzschuldners auf Zahlung

    Die einmal erlangte Kenntnis kann nur durch zuverlässige Kenntniserlangung über den Abschluss des Insolvenzverfahrens beseitigt werden (LG Dresden vom 02.11.2007 - 10 O 0929/07, 10 O 929/07, zitiert nach juris; Niedersächsisches FG vom 29.09.2010 - 2 K 222/08, zitiert nach juris).
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