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   FG Niedersachsen, 30.01.2015 - 2 K 113/14   

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https://dejure.org/2015,1941
FG Niedersachsen, 30.01.2015 - 2 K 113/14 (https://dejure.org/2015,1941)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 30.01.2015 - 2 K 113/14 (https://dejure.org/2015,1941)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 30. Januar 2015 - 2 K 113/14 (https://dejure.org/2015,1941)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anlaufhemmung bei Antragsveranlagung, Zwischenurteil

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Anlaufhemmung bei Antragsveranlagung, Zwischenurteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auslösung der Anlaufhemmung für eine Einkommensteuererklärung durch zum Schluss des Vorjahrs festgestellte Verluste

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2015, 701
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 14.04.2011 - VI R 53/10

    Keine Anlaufhemmung bei Antragsveranlagung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 30.01.2015 - 2 K 113/14
    Da § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG in der seit dem Veranlagungszeitraum 2005 geltenden Fassung keine Frist für den Antrag auf Veranlagung mehr vorsieht (§ 52 Abs. 55j Satz 2 EStG in der Fassung des JStG 2008), ist die Frage, ob noch eine Veranlagung beantragt werden kann, mit der Frage, ob bereits Festsetzungsverjährung eingetreten ist, identisch (vgl. etwa BFH-Urteil vom 14. April 2011, VI R 53/10, BFHE 233, 311, BStBl II 2011, 746, in welchem im Rahmen der Antragsveranlagung der Ablauf der Festsetzungsfrist geprüft wird).

    Denn die Entscheidungen verweisen auf das schon genannte BFH-Urteil vom 14. April 2011, VI R 53/10, BFHE 233, 311 BStBl II 2011, 746, in welchem der BFH gerade die hier in Streit stehende Anlaufhemmung prüft und - angesichts des dort nicht einschlägigen § 56 Satz 1 EStDV und des mangels Relevanz nicht erwähnten § 56 Satz 2 EStDV - ausführt, es sei im dort entschiedenen Fall keine Steuererklärung einzureichen gewesen.

  • BFH, 06.10.2011 - VI R 17/11

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 14. 04. 2011 VI R 53/10 - Keine

    Auszug aus FG Niedersachsen, 30.01.2015 - 2 K 113/14
    Soweit in der Rechtsprechung stichworthaft der Leitsatz "keine Anlaufhemmung bei Antragsveranlagung" auftaucht (BFH-Urteil vom 6. Oktober 2011, VI R 17/11, BFH/NV 2012, 551 und BFH-Beschluss vom 17. Juli 2014, VI R 3/13, BFH/NV 2014.1739) ist dies nicht derart zu verstehen, dass generell eine Anlaufhemmung nicht in Betracht kommt.
  • FG München, 18.01.2005 - 12 K 4299/04

    Ausschlussfrist bei der Arbeitnehmerveranlagung; kein Zwang zur Durchführung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 30.01.2015 - 2 K 113/14
    34 Die Urteile des FG München vom 18. Januar 2005 (12 K 4299/04, EFG 2005, 787) und des FG Rheinland-Pfalz vom 7. Dezember 2005 (1 K 2020/04, EFG 2006, 869) sind zur alten Rechtslage ergangen und daher nicht auf den Streitfall übertragbar.
  • BFH, 17.07.2014 - VI R 3/13

    Rückwirkende Anwendung des § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG i. d. F. des JStG 2007; keine

    Auszug aus FG Niedersachsen, 30.01.2015 - 2 K 113/14
    Soweit in der Rechtsprechung stichworthaft der Leitsatz "keine Anlaufhemmung bei Antragsveranlagung" auftaucht (BFH-Urteil vom 6. Oktober 2011, VI R 17/11, BFH/NV 2012, 551 und BFH-Beschluss vom 17. Juli 2014, VI R 3/13, BFH/NV 2014.1739) ist dies nicht derart zu verstehen, dass generell eine Anlaufhemmung nicht in Betracht kommt.
  • FG Rheinland-Pfalz, 07.12.2005 - 1 K 2020/04

    Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 30.01.2015 - 2 K 113/14
    34 Die Urteile des FG München vom 18. Januar 2005 (12 K 4299/04, EFG 2005, 787) und des FG Rheinland-Pfalz vom 7. Dezember 2005 (1 K 2020/04, EFG 2006, 869) sind zur alten Rechtslage ergangen und daher nicht auf den Streitfall übertragbar.
  • BFH, 15.05.2013 - IX R 5/11

    Feststellungserklärung kein Antrag i. S. von § 171 Abs. 3 AO, Verjährung,

    Auszug aus FG Niedersachsen, 30.01.2015 - 2 K 113/14
    Auch in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) wird eine ausdrückliche Unterscheidung zwischen der Steuererklärung und der Erklärung zur gesonderten Feststellung betrieben (vgl. zum Beispiel BFH-Urteil vom 15. Mai 2013, IX R 5/11, BFHE 241, 310, BStBl II 2014, 143).
  • BFH, 25.05.2011 - IX R 36/10

    Zur nach § 10d Abs. 4 Satz 6 EStG einschränkenden Anwendung des § 181 Abs. 5 AO

    Auszug aus FG Niedersachsen, 30.01.2015 - 2 K 113/14
    Im Übrigen ist in der Rechtsprechung des BFH auch bereits geklärt, dass sich § 56 Satz 2 EStDV auf die Einkommensteuererklärung bezieht (BFH-Urteil vom 25. Mai 2011, IX R 36/10, BFHE 233, 314, BStBl II 2011, 807 unter II.3.b)bb) der Gründe).
  • BFH, 04.02.1999 - IV R 54/97

    Rückstellung für bedingt rückzahlbare Zuschüsse

    Auszug aus FG Niedersachsen, 30.01.2015 - 2 K 113/14
    Entscheidungserheblich sind solche Vorfragen, ohne deren Beantwortung ein Urteil über die geltend gemachte Rechtsbeeinträchtigung nicht möglich ist (vgl. BFH-Urteil vom 4. Februar 1999, IV R 54/97, BFHE 187, 418, BStBl II 2000, 139).
  • FG Thüringen, 12.12.2005 - IV 1190/04

    Eigenheimzulage: Herstellung einer Wohnung im Haus eines Dritten auf Grund eines

    Auszug aus FG Niedersachsen, 30.01.2015 - 2 K 113/14
    34 Die Urteile des FG München vom 18. Januar 2005 (12 K 4299/04, EFG 2005, 787) und des FG Rheinland-Pfalz vom 7. Dezember 2005 (1 K 2020/04, EFG 2006, 869) sind zur alten Rechtslage ergangen und daher nicht auf den Streitfall übertragbar.
  • BFH, 30.03.2017 - VI R 43/15

    Verpflichtung des Steuerpflichtigen zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung

    Die nach erfolglosem Einspruch erhobene Klage war insoweit erfolgreich, als das Finanzgericht (FG) durch Zwischenurteil aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2015, 701 veröffentlichten Gründen entschied, das FA sei dem Grunde nach dazu verpflichtet, den Kläger für die Streitjahre zur Einkommensteuer zu veranlagen.
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