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   FG Niedersachsen, 31.01.2008 - 16 K 343/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,11416
FG Niedersachsen, 31.01.2008 - 16 K 343/07 (https://dejure.org/2008,11416)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 31.01.2008 - 16 K 343/07 (https://dejure.org/2008,11416)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 31. Januar 2008 - 16 K 343/07 (https://dejure.org/2008,11416)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Kindergeld nach dem deutsch-jugoslawischem Sozialabkommen auch während der Sperrfrist nach § 144 SGB III

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 62 Abs. 2 EStG; § 144 Abs. 1 Nr. 1 SGB III; § 144 Abs. 3 SGB III
    Gewährung von Kindergeld nach dem deutsch-jugoslawischem Sozialabkommen während einer Sperrfrist für den Bezug von Arbeitslosengeld; Kindergeldanspruch eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    FGO § 56 Abs. 1; EStG § 62 Abs. 2; SGB III § 144 Abs. 1 Nr. 1; SGB III § 144 Abs. 3
    D (A), Kindergeld, Serben, Serbien, deutsch-jugoslawisches Sozialabkommen, Duldung, Arbeitslosengeld, Sperrfrist

  • Judicialis

    EStG § 62 Abs. 2; ; SGB III § 144 Abs. 1 Nr. 1; ; SGB III § 144 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 62; SGB III § 144; FGO § 56
    Kindergeld; Wiedereinsetzung; Deutsch-Jugoslawisches Sozialabkommen - Gewährung von Kindergeld nach deutsch-jugoslawischem Sozialabkommen auch während einer Sperrfrist für den Bezug von Arbeitslosengeld

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Gewährung von Kindergeld nach deutsch-jugoslawischem Sozialabkommen auch während einer Sperrfrist für den Bezug von Arbeitslosengeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gewährung von Kindergeld nach dem deutsch-jugoslawischem Sozialabkommen während einer Sperrfrist für den Bezug von Arbeitslosengeld; Kindergeldanspruch eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 1215
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 22.11.2007 - III R 54/02

    Verfassungskonforme Beschränkung der Kindergeldberechtigung von Ausländern

    Auszug aus FG Niedersachsen, 31.01.2008 - 16 K 343/07
    Im Falle der bloßen Duldung besteht jedoch kein Kindergeldanspruch nach dem EStG (BFH Urteile vom 15. März 2007 III R 93/03, BFH/NV 2007, 1234;vom 22. November 2007 III R 54/02, [...]).

    Ein Anspruch besteht nach dem Abkommen aber auch dann, wenn sich das Kind nicht in dem anderen Vertragsstaat - hier: Serbien - aufhält, sondern in dem Vertragsstaat, in dem der Anspruchsteller beschäftigt ist - hier: Bundesrepublik Deutschland - (BFH Urteil vom 22. November 2007 III R 54/02, [...]).

  • BFH, 15.03.2007 - III R 93/03

    Kein Kindergeld für geduldete Ausländer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 31.01.2008 - 16 K 343/07
    Im Falle der bloßen Duldung besteht jedoch kein Kindergeldanspruch nach dem EStG (BFH Urteile vom 15. März 2007 III R 93/03, BFH/NV 2007, 1234;vom 22. November 2007 III R 54/02, [...]).
  • BFH, 27.10.2011 - III R 14/08

    Zum Erhalt von Arbeitslosengeld i. S. des Art. 28 Abs. 1 Satz 2 SozSichAbk YUG -

    Der hiergegen erhobenen Klage gab das Finanzgericht (FG) statt (Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 1215).
  • FG Niedersachsen, 22.01.2010 - 11 K 274/08

    Bedeutung der Sperrfrist beim Arbeitslosengeld für den Bezug von Kindergeld

    Der Senat folgt insoweit im Ergebnis einer Entscheidung des 16. Senats des Niedersächsischen Finanzgerichts (Urt. v. 31. Januar 2008 16 K 343/07, juris - Rev. eingelegt Az. BFH: III R 14/08 -, der jedoch maßgeblich darauf abstellt, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld im Zeitraum der Sperrfrist nicht erloschen ist, sondern nur ruht.
  • FG Baden-Württemberg, 14.04.2008 - 4 K 2784/07

    Prozesskostenhilfe: Kein Kindergeld für mazedonische Staatsangehörige nach dem

    Dies galt - ungeachtet des insoweit anderslautenden Abkommenstextes - auch dann, wenn sich die Kinder nicht in dem anderen Vertragsstaat Jugoslawien aufhielten, sondern in Deutschland als dem Vertragsstaat, in dem der Anspruchsteller beschäftigt war (Urteil des Niedersächsischen FG vom 31. Januar 2008 16 K 343/07, [...]; inzident auch BFH-Entscheidungen vom 4. November 2002 VIII B 131/02, BFH/NV 2003, 168, vom 9. Juli 2003 VIII B 98/03, BFH/NV 2003, 1423, und vom 22. November 2007 III R 63/04, [...], unter II.5.).
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