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FG Niedersachsen, 31.07.2002 - 1 K 263/98 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Keine erweiterte Anwendung des § 10i Abs. 1 Nr. 2b EStG auf Käufer, die die Wohnung unentgeltlich genutzt haben
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Vorkostenabzug bei Käufer, der Wohnung vor Erwerb unentgeltlich genutzt hat
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 10i Abs. 1 Nr. 2 b
Vorkostenabzug; Wohnung; Unentgeltliche Wohnungsnutzung - Kein Vorkostenabzug nach § 10i Abs. 1 Nr. 2b EStG bei Käufer, der die Wohnung vor Erwerb unentgeltlich genutzt hat - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Kein Vorkostenabzug nach § 10i Abs. 1 Nr. 2b EStG bei Käufer, der die Wohnung vor Erwerb unentgeltlich genutzt hat
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 28.05.1998 - X R 21/95
Vorkosten bei Wohnungserwerb durch Mieter
Auszug aus FG Niedersachsen, 31.07.2002 - 1 K 263/98
Dies war in den Fällen, in denen der Mieter seine Mietwohnung anschaffte, der Zeitpunkt, in dem das wirtschaftliche Eigentum auf ihn überging, d.h. im Regelfall der Zeitpunkt, in dem Besitz, Gefahr, Nutzungen und Lasten auf ihn übergingen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 28. Mai 1998 X R 21/95, BFHE 186, 271, BStBl II 1998, 563). - BFH, 13.06.1991 - V R 12/86
Kein Kürzungsanspruch nach § 1 BerlinFG, wenn in Berlin (West) hergestellte …
Auszug aus FG Niedersachsen, 31.07.2002 - 1 K 263/98
Eine derartige, vom Wortsinn gelöste Rechtsfortbildung ist nur dort möglich, wo das Gesetz eine planwidrige Regelungslücke enthält (vgl. BFH-Urteil vom 13. Juni 1991 V R 12/86, BFHE 165/140, BStBl. II 1991, 815, vom 13. November 1991 II R 15/89, BDHE 166, 571, BStBl. II 1994, 393). - BFH, 13.11.1991 - II R 15/89
Zum Fortschreibungszeitpunkt bei fehlerbeseitigenden Artfortschreibungen nach § …
Auszug aus FG Niedersachsen, 31.07.2002 - 1 K 263/98
Eine derartige, vom Wortsinn gelöste Rechtsfortbildung ist nur dort möglich, wo das Gesetz eine planwidrige Regelungslücke enthält (vgl. BFH-Urteil vom 13. Juni 1991 V R 12/86, BFHE 165/140, BStBl. II 1991, 815, vom 13. November 1991 II R 15/89, BDHE 166, 571, BStBl. II 1994, 393).