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   FG Rheinland-Pfalz, 04.07.2018 - 1 K 1480/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,44485
FG Rheinland-Pfalz, 04.07.2018 - 1 K 1480/16 (https://dejure.org/2018,44485)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04.07.2018 - 1 K 1480/16 (https://dejure.org/2018,44485)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04. Juli 2018 - 1 K 1480/16 (https://dejure.org/2018,44485)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    EStG § 33 ; EStDV § 64 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und S. 2
    Anerkennung von Aufwendungen für die Behandlung eines schwerbehinderten Kindes als außergewöhnliche Belastung; Nachweis der Zwangsläufigkeit der Maßnahmen und Aufwendungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Die Vorlage eines knappen amtsärztlichen Attests kann ausreichend sein, damit Aufwendungen für wissenschaftlich nicht anerkannte Heilmethoden steuerlich abzugsfähig sind.

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Einkommensteuer - Knappes Attest reicht für Abzugsfähigkeit nicht anerkannter Heilmethode

  • beck-blog (Leitsatz)

    Einkommenssteuer - Knappes Attest reicht für Abzugsfähigkeit nicht anerkannter Heilmethode

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Wissenschaftlich nicht anerkannte Heilmethoden und die steuerliche Abzugsfähigkeit

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Kosten für alternative Heilmethoden steuerlich absetzbar

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Die Vorlage eines knappen amtsärztlichen Attests kann ausreichend sein, damit Aufwendungen für wissenschaftlich nicht anerkannte Heilmethoden steuerlich abzugsfähig sind

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Kosten für unkonventionelle Heilmethoden sind steuerlich abzugsfähig

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Aufwendungen für wissenschaftlich nicht anerkannte Heilmethoden

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Alternative Heilmethoden: Auch knappes amtsärztliches Attest reicht aus

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Zu den Anforderungen an ein nach § 64 Abs. 1 S. 2 EStDV erforderliches amtsärztliches Gutachten zum Nachweis der Zwangsläufigkeit von Aufwendungen im Krankheitsfall

Besprechungen u.ä.

  • Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)

    Knappe Bestätigung des Amtsarztes kann für Anerkennung als außergewöhnliche Belastung genügen

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 26.06.2014 - VI R 51/13

    Außergewöhnliche Belastungen im Falle wissenschaftlich nicht anerkannter

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 04.07.2018 - 1 K 1480/16
    Der BFH habe im Urteil vom 26. Juni 2014, Az. VI R 51/13 (BStBl II 2015, 9) dargelegt, dass ein amtsärztliches Zeugnis eine nachvollziehbare Ableitung der gezogenen Folgerungen aus einer tragfähigen Tatsachengrundlage erfordere.

    Der BFH habe in der Entscheidung VI R 51/13 (a.a.O.) entschieden, dass es dem Finanzgericht obliege, zu beurteilen, ob eine Behandlungsmethode wissenschaftlich umstritten sei.

    Das privatärztliche Attest der Kinderärztin Dr. J vom 4. Juni 2013 beinhalte nicht solche tragenden Feststellungen, wie sie der BFH im Urteil vom 26. Juni 2014, Az. VI R 51/13 (a.a.O.) für das Vorliegen eines verwertbaren amtsärztlichen Zeugnisses gefordert habe.

    Im Regelfall setzt dies voraus, dass über Qualität und Wirksamkeit zuverlässige und nachprüfbare Aussagen gemacht werden können, dass sich der Erfolg aus wissenschaftlich einwandfrei durchgeführten Studien ablesen lässt und dass die Therapie in einer für die sichere Beurteilung ausreichenden Zahl von Behandlungsfällen erfolgreich gewesen sein muss (s. BFH-Urteil vom 26. Juni 2014 VI R 51/13, a.a.O., m.w.N.).

    Auch das vom Beklagten herangezogene Urteil des BFH vom 26. Juni 2014 VI R 51/13 (a.a.O.) stützt die Auffassung des Beklagten nicht.

  • BFH, 11.11.2010 - VI R 16/09

    Verzicht auf mündliche Verhandlung durch beigetretenes BMF entbehrlich -

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 04.07.2018 - 1 K 1480/16
    Den Gesetzesmaterialien zum "Steuervereinfachungsgesetz 2011" ist zu entnehmen, dass - als Reaktion auf die Urteile des BFH vom 11. November 2010 VI R 16/09 und VI R 17/09 (BStBl II 2011, 966 und 969) - eine gesetzliche Festschreibung der in der bis dahin geltenden Verwaltungsanweisung dargestellten Nachweise der Zwangsläufigkeit, Notwendigkeit und Angemessenheit von Krankheitskosten erreicht werden sollte.
  • BFH, 11.11.2010 - VI R 17/09

    Verzicht auf mündliche Verhandlung durch beigetretenes BMF entbehrlich; Verzicht

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 04.07.2018 - 1 K 1480/16
    Den Gesetzesmaterialien zum "Steuervereinfachungsgesetz 2011" ist zu entnehmen, dass - als Reaktion auf die Urteile des BFH vom 11. November 2010 VI R 16/09 und VI R 17/09 (BStBl II 2011, 966 und 969) - eine gesetzliche Festschreibung der in der bis dahin geltenden Verwaltungsanweisung dargestellten Nachweise der Zwangsläufigkeit, Notwendigkeit und Angemessenheit von Krankheitskosten erreicht werden sollte.
  • BFH, 19.04.2012 - VI R 74/10

    Nachweis der Zwangsläufigkeit von Aufwendungen im Krankheitsfall - Neuregelung im

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 04.07.2018 - 1 K 1480/16
    Erforderlich ist, dass die Aufwendungen nach den Erkenntnissen und Erfahrungen der Heilkunde und nach den Grundsätzen eines gewissenhaften Arztes zur Heilung oder Linderung der Krankheit angezeigt sind und vorgenommen werden, also medizinisch indiziert sind (BFH-Urteil vom 19. April 2012 VI R 74/10, BStBl II 2012, 577).
  • BFH, 06.02.2014 - VI R 61/12

    Nachweis der Zwangsläufigkeit von krankheitsbedingten Aufwendungen für einen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 04.07.2018 - 1 K 1480/16
    In einem Parallelfall habe der BFH (DStR 2014, 740) für die Frage, ob der Einbau eines Treppenlifts in das Wohnhaus eines alten, behinderten Menschen zwangsläufig sei, § 64 EStDV für nicht anwendbar erklärt.
  • BFH, 18.06.2015 - VI R 31/14

    Außergewöhnliche Belastungen bei Unterbringung einer Jugendlichen in einer

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 04.07.2018 - 1 K 1480/16
    Der BFH habe im Urteil vom 18. Juni 2015 VI R 31/14 (BStBl. II 2016, 40) formuliert, dass Krankheitskosten ohne Rücksicht auf die Art oder Ursache der Erkrankung dem Steuerpflichtigen aus tatsächlichen Gründen zwangsläufig erwüchsen.
  • FG Thüringen, 07.07.2020 - 3 K 54/20

    Abzugsfähigkeit von Kosten einer Liposuktion bei Lipödem als außergewöhnliche

    B vom 15.05.2019 erfüllt aus rein formellen Gründen nicht die Voraussetzungen an ein nach § 64 Abs. 1 Satz 2 EStDV zu berücksichtigendes amtsärztliches Gutachten (vgl. Loschelder in Schmidt, EStG Kommentar, 36. Auflage, 2017, § 33, RdNr. 31; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04.07.2018 1 K 1480/16, EFG 2019, 279).
  • FG Münster, 13.06.2023 - 2 K 1045/22

    Berücksichtigung von Aufwendungen für den Besuch eines staatlich anerkannten

    Zudem sei das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 04.07.2018, 1 K 1480/16, zu berücksichtigen.

    Hierbei seien die Ausführungen in dem Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 04.07.2018, 1 K 1480/16, zu berücksichtigen.

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