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   FG Rheinland-Pfalz, 05.02.2009 - 4 K 1078/05   

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https://dejure.org/2009,11847
FG Rheinland-Pfalz, 05.02.2009 - 4 K 1078/05 (https://dejure.org/2009,11847)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05.02.2009 - 4 K 1078/05 (https://dejure.org/2009,11847)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05. Februar 2009 - 4 K 1078/05 (https://dejure.org/2009,11847)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 42; EStG § 17 Abs. 1; EStG § 17 Abs. 2 S. 4
    Zur Frage, ob der Abzugsfähigkeit eines Veräußerungsverlusts ein Gestaltungsmissbrauch entgegen steht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur Frage, ob der Abzugsfähigkeit eines Veräußerungsverlusts ein Gestaltungsmissbrauch entgegen steht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Abzugsfähigkeit eines Veräußerungsverlusts

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 99
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BFH, 07.12.2010 - IX R 40/09

    Ringweise Anteilsveräußerungen und -erwerbe zur Verlustnutzung im

    Das Finanzgericht (FG) folgte in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 99 veröffentlichten Urteil der Auffassung des FA, die Berücksichtigung eines Veräußerungsverlustes nach § 17 EStG komme im Streitfall nicht in Betracht, da in dem gleichzeitig vereinbarten erneuten Erwerb der Gesellschaftsanteile, für den es an einem wirtschaftlichen oder sonst beachtlichen außersteuerlichen Grund fehle, ein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts (§ 42 Abs. 1 AO) liege.
  • BFH, 05.08.2010 - IX B 30/10

    Nichtzulassungsbeschwerde: Divergenz; zur Tenorierung als Verfahrensfehler

    Alt. FGO in Gestalt einer Divergenz ist nicht erforderlich; denn die gerügten Abweichungen zu den BFH-Entscheidungen (Urteil vom 29. Mai 2008 IX R 62/05, BFHE 221, 227, BStBl II 2008, 856; Beschluss vom 29. Januar 2009 IX B 23/08, nicht veröffentlicht, juris) und zum Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 5. Februar 2009  4 K 1078/05 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 99 --Leitsatz--, Revision IX R 40/09) liegen nicht vor.
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