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   FG Rheinland-Pfalz, 05.05.2010 - 5 K 1856/07   

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FG Rheinland-Pfalz, 05.05.2010 - 5 K 1856/07 (https://dejure.org/2010,19141)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05.05.2010 - 5 K 1856/07 (https://dejure.org/2010,19141)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05. Mai 2010 - 5 K 1856/07 (https://dejure.org/2010,19141)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 21 EStG 2002, § 4 Abs 1 EStG 2002, § 4 Abs 3 EStG 2002
    Wechsel der Einkunftsermittlung durch Einnahme-Überschuss-Rechnung zu Bestandsvergleich - Abgrenzung freiberufliche Tätigkeit und gewerbliche Tätigkeit einer Diplom-Pädagogin

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wechsel der Einkunftsermittlung durch Einnahme-Überschuss-Rechnung zu Bestandsvergleich ist zulässig; Zulässigkeit eines Wechsels der Einkunftsermittlung durch Einnahme-Überschuss-Rechnung zu Bestandsvergleich

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zurückweisung von Bevollmächtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 28.08.2003 - IV R 69/00

    Freiberufliche Tätigkeit bei Heilhilfsberufen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 05.05.2010 - 5 K 1856/07
    Verwiesen werde auf die Entscheidung des BFH vom 28. August 2003, IV R 69/00.

    bb) Auch unter Zugrundelegung des von der Klägerin angeführten BMF-Schreibens vom 3. März 2003, des § 124 Abs. 2 SGB V und des von ihr angesprochenen BFH-Urteils vom 23. August 2003 (IV R 69/00, BStBl II 2004, 954) hat die Klägerin im Streitjahr 2005 keinen - wie sie ausführt - dem Heilpraktiker bzw. dem Krankengymnasten ähnlichen Beruf ausgeübt.

    Dass die Klägerin die für die Leistungen eines Ergotherapeuten, eines Psychologischen Psychotherapeuten und/oder eines Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten erforderliche Ausbildung besitzt bzw. über eine zur Führung dieser Berufsbezeichnungen berechtigende Erlaubnis ihrer beruflichen Organisation verfügt, hat sie im Streitfall bis heute gerade nicht nachgewiesen (vgl. BFH-Urteil vom 23. August 2003, IV R 69/00, a. a. O.; [dort unter 1. b) ee)]).

    (4) Trotz des von der Klägerin angeführten BFH-Urteils vom 23. August 2003, das verlangt, dass der Steuerpflichtige die für den vergleichbaren Katalogberuf erforderlichen Kenntnisse nachweist (IV R 69/00, a. a. O.; [dort unter 1.]), hat sie des Weiteren nicht belegt, dass sie in den ähnlichen Berufen des Ergotherapeuten, des Psychologischen Psychotherapeuten und/oder des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten die erforderliche Berufsausbildung absolviert hat oder sich die für diese ähnlichen Berufe erforderlichen Kenntnisse etwa durch eine vergleichbare autodidaktische Ausbildung angeeignet hat.

  • BFH, 15.05.1997 - IV R 33/95

    Umqualifizierung eines Praxiswerts in einen Geschäftswert aufgrund der

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 05.05.2010 - 5 K 1856/07
    Sei für die Ausübung des Katalogberufs eine Erlaubnis erforderlich oder sei die Ausübung des Katalogberufs ohne Erlaubnis mit Strafe bedroht, könne die Ähnlichkeit nur gegeben sein, wenn für die Ausübung des vergleichbaren Berufs ebenfalls eine Erlaubnis erforderlich sei (BFH-Urteile vom 21. September 1989, IV R 117/87, BStBl II 1990, 153 und vom 15. Mai 1997, IV R 33/95, BFH/NV 1997, 751).
  • BFH, 19.09.2002 - X R 51/00

    Investitionsabsicht bei Ansparabschreibung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 05.05.2010 - 5 K 1856/07
    Dies bedeutet wiederum, dass die von der Rücklage betroffenen "neuen beweglichen Wirtschaftgüter" zum maßgeblichen Stichtag verbindlich bestellt worden sein müssen, um die Bildung einer Rücklage "ins Blaue hinein" auszuschließen (BFH-Urteil vom 19. September 2002, X R 51/00, BStBl II 2004, 184).
  • BFH, 21.03.1995 - XI R 85/93

    Zur Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit bei einem Arzt

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 05.05.2010 - 5 K 1856/07
    Im Gegensatz zur gewerblichen Tätigkeit wird jedoch wesentlich auf die persönliche Arbeitsleistung des Berufsträgers abgestellt (vgl. BFH-Urteil vom 21. März 1995, XI R 85/93, BStBl II 1995, 732).
  • BFH, 09.08.1991 - III R 129/85

    Verwerfung einer formell ordnungsmäßigen Buchführung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 05.05.2010 - 5 K 1856/07
    Die Kläger verkennen, dass die Ordnungsmäßigkeit ihrer Buchführungen und Jahresabschlüsse nur durch die Vorlage der dem § 158 AO i. V. m. §§ 140 AO bis 148 AO entsprechenden Aufzeichnungen und nicht durch die Bestätigung desjenigen, der sie erstellt hat, bewiesen werden kann (vgl. BFH-Urteil vom 9. August 1991, III R 129/85, BStBl II 1992, 55 und Stapperfend in: Gräber, FGO-Kommentar, 6. Aufl., § 76 Rn. 26).
  • BFH, 21.09.1989 - IV R 117/87

    Ein selbständiger Zolldeklarant ist Gewerbetreibender

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 05.05.2010 - 5 K 1856/07
    Sei für die Ausübung des Katalogberufs eine Erlaubnis erforderlich oder sei die Ausübung des Katalogberufs ohne Erlaubnis mit Strafe bedroht, könne die Ähnlichkeit nur gegeben sein, wenn für die Ausübung des vergleichbaren Berufs ebenfalls eine Erlaubnis erforderlich sei (BFH-Urteile vom 21. September 1989, IV R 117/87, BStBl II 1990, 153 und vom 15. Mai 1997, IV R 33/95, BFH/NV 1997, 751).
  • BFH, 18.10.2006 - XI R 9/06

    Als Treuhänder für Immobilienfonds tätige Wirtschaftsprüfer sind

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 05.05.2010 - 5 K 1856/07
    Vielmehr muss die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit freiberuflicher Art sein, d. h. die selbständig ausgeübte Tätigkeit muss wissenschaftlicher, künstlerischer, schriftstellerischer, erzieherischer oder unterrichtender Art sein oder für den genannten Katalogberuf bzw. den diesem ähnlichen Beruf berufstypisch sein (vgl. BFH-Urteil vom 18. Oktober 2006, XI R 9/06, DStR 2007, 190).
  • BFH, 30.03.1994 - I R 53/93

    Gewerbesteuerpflicht eines Restaurationsbetriebs in der Form der Gesellschaft

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 05.05.2010 - 5 K 1856/07
    Die Feststellungslast für das Vorliegen eines freien Berufs trägt der Steuerpflichtige (BFH-Urteil vom 30. März 1994, I R 53/93, BFH/NV 1995, 210 m. w. N.).
  • BFH, 24.05.2005 - X B 137/04

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Ansparrücklage

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 05.05.2010 - 5 K 1856/07
    Dies sei aber nach ständiger Rechtsprechung des BFH erforderlich (BFH-Urteil vom 12. Dezember 2001, XI R 13/00, BStBl II 2002, 385; BFH-Beschluss vom 24. Mai 2005, X B 137/04, BFH/NV 2005, 1563 und BFH-Urteil vom 6. März 2003, IV R 23/01, BStBl II 2004, 187).
  • BFH, 18.05.2000 - IV R 89/99

    Krankenpflegedienst als Gewerbebetrieb

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 05.05.2010 - 5 K 1856/07
    Die für den vergleichbaren Katalogberuf erforderlichen Kenntnisse müssten nachgewiesen sein, die so qualifizierte Arbeit müsse den wesentlichen Teil der gesamten Berufstätigkeit ausmachen und dem ähnlichen Beruf das Gepräge im Sinne des Katalogberufs geben (BFH-Urteile vom 18. Mai 2000, IV R 89/99, BStBl II 2000, 625 und vom 21. März 1996, XI R 82/94, BStBl II 1996, 518).
  • BFH, 12.12.2001 - XI R 13/00

    Ansparabschreibung - Ansparrücklage auch ohne echte Investitionsabsicht

  • BFH, 06.03.2003 - IV R 23/01

    Nachträgliche Beantragung einer Ansparrücklage

  • BFH, 21.03.1996 - XI R 82/94

    1. Schiffssachverständiger ist nicht freiberuflich tätig, wenn er überwiegend

  • BFH, 16.05.2002 - IV R 94/99

    Pilot als Gewerbetreibender

  • BFH, 19.10.2005 - XI R 4/04

    Übergang auf die Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich

  • FG Rheinland-Pfalz, 05.05.2010 - 5 K 1190/08

    Zur Bekanntgabe und inhaltlichen Bestimmtheit von Aufteilungsbescheiden

    Dieser zwingende Zusammenhang begründe auch ihren Antrag, dieses Verfahren im Hinblick auf das vorgreifliche Verfahren 5 K 1856/07 gemäß § 74 FGO auszusetzen.

    Der Senat hat die Akten 5 K 1464/06, 5 K 2326/08 und 5 K 1856/07 beigezogen.

    Entgegen der Auffassung der Kläger ist das vorliegende Klageverfahren nicht gemäß § 74 FGO bis zur Rechtskraft des den Einkommensteuerbescheid 2005 betreffenden Klageverfahrens 5 K 1856/07 auszusetzen.

    Das den Einkommensteuerbescheid 2005 betreffende Klageverfahren 5 K 1856/07 ist für das vorliegende Klageverfahren nicht vorgreiflich.

  • BFH, 06.05.2011 - VIII B 99/10

    Nichtzulassungsbeschwerde - Wiedereinsetzung - Aussetzung des Verfahrens

    Das FG hat seine Entscheidung im Wesentlichen darauf gestützt, das Klageverfahren betreffend Einkommensteuer 2005 (Az. 5 K 1856/07) sei für das die Aufteilungsbescheide betreffende Klageverfahren nicht vorgreiflich, weil die Verfahren nicht derart miteinander verknüpft seien, dass eine einheitliche Entscheidung ergehen müsse (vgl. dazu auch BFH-Beschluss vom 17. Mai 2001 X B 69/00, BFH/NV 2001, 1521).
  • BFH, 19.11.2008 - VIII S 29/08

    Anhörungsrüge in Verfahren mit europarechtlichem Bezug

    Mit Beschluss vom 21. August 2008 VIII B 70/08 hat der Senat die Beschwerde des Beschwerdeführers und Rügeführers (Beschwerdeführer) gegen einen Beschluss des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz zurückgewiesen, durch den der Beschwerdeführer im Klageverfahren 5 K 1856/07 als Bevollmächtigter zurückgewiesen worden ist.
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