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   FG Rheinland-Pfalz, 06.06.2007 - 1 K 2445/05   

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https://dejure.org/2007,15810
FG Rheinland-Pfalz, 06.06.2007 - 1 K 2445/05 (https://dejure.org/2007,15810)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06.06.2007 - 1 K 2445/05 (https://dejure.org/2007,15810)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06. Juni 2007 - 1 K 2445/05 (https://dejure.org/2007,15810)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Änderung der gesonderten Feststellung des Gewinnes nach § 165 Abs. 2 Abgabenordnung (AO); Ermessensspielraum der Finanzbehörde bei der vorläufigen Festsetzung einer Steuer; Pauschale Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen

  • Judicialis

    AO § 165 Abs. 1; ; AO § 165 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 32 § 165 Abs. 1
    In welchem Umfang können gem. § 165 Abs. 1 AO ergangene Bescheide geändert werden

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    In welchem Umfang können gem. § 165 Abs. 1 AO ergangene Bescheide geändert werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 13
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 28.01.1988 - IV R 61/86

    Zur Wirksamkeit eines Antrags nach § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 EStG 1975 auf

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 06.06.2007 - 1 K 2445/05
    Nach dem BFH-Urteil vom 28. Januar 1988 IV R 61/86 sei Voraussetzung hierfür, dass der Steuerpflichtige überhaupt eine Willenserklärung habe abgeben wollen.

    Der Beifügung der Anlage L komme eine besondere Bedeutung zu, so der BFH im Urteil vom 28. Januar 1988 IV R 61/86.

  • BFH, 27.11.1996 - X R 20/95

    Vorläufigkeit wegen anhängiger Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 06.06.2007 - 1 K 2445/05
    Sie kann daher die Vorläufigkeit auf alle Besteuerungsfolgen ausdehnen, die noch in einem Zusammenhang mit der Ungewissheit stehen (BFH-Urteil vom 27. November 1996 X R 20/95, BStBl. II 1997, 791 m.w.N.).

    In diesem Umfang kann das Finanzamt nachrangige Fehlbeurteilungen des Steuerpflichtigen vorläufig hinnehmen; dies geht unabhängig davon, ob die betreffenden Besteuerungsgrundlagen mit Ungewissheiten behaftet waren oder nicht (BFH-Urteil vom 27. November 1996, a.a.O.).

  • BFH, 22.12.1987 - IV B 174/86

    Erstreckung der Vorläufigkeit einer Steuerfestsetzung auf nachrangige

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 06.06.2007 - 1 K 2445/05
    § 165 Abs. 1 S. 3 AO verlangt, dass Umfang und Grund der Vorläufigkeit für den Steuerpflichtigen ausreichend erkennbar gemacht werden (BFH-Beschluss vom 22. Dezember 1987 IV B 174/86, BStBl. II 1988, 234).

    Geht die Finanzbehörde zutreffend davon aus, dass die für den Steuerpflichtigen negative Beantwortung der (in tatsächlicher Hinsicht ungewissen) Hauptfrage, nämlich der Bejahung der Liebhaberei, Ermittlungs- und Prüfungshandlungen in Bezug auf alle nachrangigen Fragen überflüssig machen würde und entschließt sie sich deswegen, die nachrangigen Fragen zunächst nicht zu beantworten, sondern in den Vorbehalt vorläufiger Steuerfestsetzung nach § 165 Abs. 1 AO einzubeziehen, bewegt sie sich im Rahmen eines von § 165 Abs. 1 u. 2 AO abgedeckten Ermessensspielraumes (BFH-Beschluss vom 22. Dezember 1987 a.a.O.).

  • BFH, 24.07.1986 - IV R 137/84

    Kein landwirtschaftlicher Liebhabereibetrieb bei Gewinnermittlung nach

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 06.06.2007 - 1 K 2445/05
    Bei der pauschalen Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen treten die tatsächlich erwirtschafteten Verluste nicht in Erscheinung, weshalb sich die Frage der Liebhaberei nicht stellen kann (BFH-Urteil vom 24. Juli 1986 IV R 137/84, BStBl. II 1986, 808).
  • BFH, 01.12.1988 - IV R 72/87

    1. Keine Berücksichtigung von Dauerverlusten bei Gewinnermittlung nach

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 06.06.2007 - 1 K 2445/05
    Die Frage, ob Liebhaberei in einem derartigen Fall vorliegt, kann sich erstmals für das Wirtschaftsjahr stellen, ab dem aufgrund eines wirksamen Antrags (Option) die durch Vermögensvergleich ermittelten Verluste steuerlich relevant gegenüber dem Finanzamt erklärt werden (BFH-Urteil vom 01. Dezember 1988 IV R 72/87, BStBl. II 1989, 234).
  • BFH, 17.03.2010 - IV R 60/07

    Liebhaberei - Zurückstellung nachrangiger Ermittlungen bei vorläufiger

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2008, 13 veröffentlicht.
  • BFH, 16.05.2008 - IV B 112/07

    Verletzung des rechtlichen Gehörs - keine Verböserung i.S. des § 367 Abs. 2 Satz

    Tatsächlich hat das FG auch die stattgebende Entscheidung betreffend den Änderungsbescheid 1999 (Urteil vom 6. Juni 2007 1 K 2445/05) ausschließlich darauf gestützt, dass die Änderungsvoraussetzungen des § 165 Abs. 2 AO (insoweit) nicht vorlagen.
  • VG Gelsenkirchen, 21.11.2008 - 1 K 1945/08

    Familienzuschlag, Kind, Zugang, Beweis, Nachweis, zeitnahe Geltendmachung,

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 12. Mai 2006 - 1 A 3606/04 -, IÖD 2007, 94 (im Anschluss an die Rechtsprechung des BVerwG, Urteil vom 3. März 2005 - 2 C 13.04 -, NVwZ-RR 2005, 591), nachgehend BVerwG, Beschluss vom 4. Oktober 2006 - 2 B 44.06 -, juris; vgl. auch VG Gelsenkirchen, Urteil vom 15. Januar 2008 - 1 K 2445/05 -.
  • FG Sachsen, 13.04.2018 - 8 V 311/18

    Zugrundelegung vorläufig berücksichtigter Verluste aus Gewerbebetrieb als nicht

    Während das FG München mit Urteil vom 19. Juni 2007 13 K 2602/03, auf das sich der Antragsgegner bezieht, die Einkunftserzielungsabsicht als gemeinsames, allen sieben Einkunftsarten immanentes Tatbestandsmerkmal für vorrangig hält, weil sich bei ihrem Fehlen die Zuordnung der fraglichen Betätigung zu einer bestimmten Einkunftsart erübrige, sehen das Finanzgericht Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 6. Juni 2007 1 K 2445/05 und im Nachgang auch der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 17. März 2010 IV R 60/07 die Einkünftequalifikation jedenfalls dann als vorrangig an, wenn mit ihr die Entscheidung einhergeht, nach welchen Vorschriften die Einkünfte zu ermitteln sind.
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