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   FG Rheinland-Pfalz, 06.07.2021 - 5 K 1714/20   

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https://dejure.org/2021,56546
FG Rheinland-Pfalz, 06.07.2021 - 5 K 1714/20 (https://dejure.org/2021,56546)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06.07.2021 - 5 K 1714/20 (https://dejure.org/2021,56546)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06. Juli 2021 - 5 K 1714/20 (https://dejure.org/2021,56546)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kindergeldantrag mittels E-Mail

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Kindergeldantrag mittels E-Mail - erforderliche Angaben

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 25.08.2009 - III B 136/08

    Formloser Antrag auf Kindergeld durch einen Vertreter

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 06.07.2021 - 5 K 1714/20
    Es entspricht höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass es bei der Stellung des Kindergeldantrags der Verwendung des amtlichen Vordrucks nicht bedarf (BFH-Beschluss vom 25.08.2009 III B 136/08, juris).

    Vielmehr ist auch eine Vertretung des Antragstellers möglich (BFH-Beschluss vom 25.08.2009 III B 136/08, juris).

  • FG Niedersachsen, 13.09.2012 - 15 K 249/11

    Nennung des durch das Kindergeld begünstigten Kindes als Mindestinhalt eines

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 06.07.2021 - 5 K 1714/20
    33 Als Mindestinhalt müssen in einem Kindergeldantrag nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Niedersachsen die Person des Antragstellers und die Kinder, für die Kindergeld begehrt wird, namentlich bezeichnet werden (Finanzgericht Niedersachsen, Urteil vom 13.09.2012 15 K 249/11, EFG 2012, 2290).
  • BFH, 09.02.2012 - III R 45/10

    Zeitliche Einschränkung eines Kindergeldantrags

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 06.07.2021 - 5 K 1714/20
    Dabei kann auch auf Umstände zurückgegriffen werden, die außerhalb der auszulegenden Erklärung liegen und einen Rückschluss auf den vom Antragsteller erklärten Willen erlauben (BFH-Urteil vom 09.02.2012 III R 45/10, BFHE 236, 413, BStBl II 2013, 1028).
  • BFH, 12.10.2023 - III R 38/21

    Per E-Mail gestellter Kindergeldantrag formwirksam

    Auf die Revision der Familienkasse wird das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 06.07.2021 - 5 K 1714/20 aufgehoben.

    Die Familienkasse beantragt, das Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 06.07.2021 - 5 K 1714/20 aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • FG Hessen, 20.04.2023 - 9 K 39/23

    Kindergeldantrag über das Anwaltspostfach ist unwirksam

    Dies spricht dafür, dass im Rahmen des § 67 EStG auch die Schriftform abweichend von § 357 AO eine Authentifizierung durch Unterschrift verlangt (a.A. Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 6. Juli 2021 5 K 1714/20, juris, nicht rkr., Rev. vom BFH zugelassen).
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