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   FG Rheinland-Pfalz, 07.05.2020 - 3 K 2036/19   

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https://dejure.org/2020,19781
FG Rheinland-Pfalz, 07.05.2020 - 3 K 2036/19 (https://dejure.org/2020,19781)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07.05.2020 - 3 K 2036/19 (https://dejure.org/2020,19781)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07. Mai 2020 - 3 K 2036/19 (https://dejure.org/2020,19781)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 33 Abs 2 S 4 EStG 2009, EStG VZ 2017
    Rechtsverfolgungskosten im Zusammenhang mit mangelhafter Errichtung eines Wohnhauses keine außergewöhnliche Belastung

  • IWW

    § 33 Abs. 2 S. 4 EStG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Prozesskosten wegen Baumängeln sind keine außergewöhnliche Belastung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Prozesskosten wegen Baumängeln am selbst genutzten Eigenheim keine außergewöhnlichen Belastungen

  • ferner-alsdorf.de (Pressemitteilung)

    Prozesskosten wegen Baumängeln am Eigenheim keine außergewöhnlichen Belastungen

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Keine außergewöhnlichen Belastungen durch das künftige Eigenheim

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Prozesskosten wegen Baumängeln am selbst genutzten Eigenheim sind keine außergewöhnlichen ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Neues Eigenheim mit Baumängeln - Hauseigentümer können ihre Prozesskosten nicht von der Steuer absetzen

  • datev.de (Kurzinformation)

    Prozesskosten wegen Baumängeln am selbst genutzten Eigenheim keine außergewöhnlichen Belastungen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Prozesskosten wegen Baumängeln am selbstgenutzten Eigenheim nicht steuerlich abzugsfähig

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Prozesskosten wegen Baumängeln am selbst genutzten Eigenheim

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Kein Abzug von Kosten für Prozess rund ums Einfamilienhaus

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Rechtsverfolgungskosten im Zusammenhang mit Mängeln bei der Errichtung eines Wohnhauses keine außergewöhnliche Belastung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 18.05.2017 - VI R 9/16

    Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen nach Änderung des § 33 EStG

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 07.05.2020 - 3 K 2036/19
    Erfasst wird indes nicht nur das formale, kontradiktorische Verfahren zwischen Privatpersonen (Zivilprozess), sondern jedenfalls jedes gerichtliche Verfahren, insbesondere vor Verwaltungs-, Finanz- und Strafgerichten (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 18. Mai 2017 VI R 9/16, BFHE 258, 142, BStBl II 2017, 988).

    Als Existenzgrundlage i.S. des § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG ist die materielle Lebensgrundlage des Steuerpflichtigen zu verstehen (BFH-Urteil in BFHE 258, 142, BStBl II 2017, 988).

  • BVerfG, 23.11.1976 - 1 BvR 150/75

    Kinderfreibeträge

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 07.05.2020 - 3 K 2036/19
    Soweit sich die Kläger auf eine Ungleichbehandlung zu gewerblichen Unternehmen, bei denen - i.R. der Einkommenserzielung - Rechtsverfolgungskosten abzugsfähige Betriebsausgaben darstellen können, berufen, kann hieraus schon aufgrund der grundsätzlichen steuerlichen Unbeachtlichkeit der - im Streitfall vorliegenden - Einkommensverwendung (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23. November 1976  1 BvR 150/75, BVerfGE 43, 108, BStBl II 1977, 135) keine steuerliche Abzugsfähigkeit der geltend gemachten Kosten folgen.
  • BFH, 09.08.2001 - III R 6/01

    Kosten einer Asbestsanierung als außergewöhnliche Belastung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 07.05.2020 - 3 K 2036/19
    Dies gilt selbst für Prozesskosten wegen Baumängeln am selbst genutzten Einfamilienhaus (BFH-Urteil vom 9. August 2001 III R 6/01, BFHE 196, 492, BStBl II 2002, 240), so dass bei der im Streitfall vorliegenden Errichtung eines Zweifamilienhauses, dessen Bezug erst beabsichtigt ist, erst recht eine Außergewöhnlichkeit von Prozesskosten im Zusammenhang mit Baumängeln zu verneinen ist.
  • BFH, 19.05.1995 - III R 12/92

    Vergebliche Zahlungen für Grundstückserwerb und Bau eines selbst zu nutzenden

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 07.05.2020 - 3 K 2036/19
    30 Der Erwerb eines Einfamilienhauses berührt typischerweise das Existenzminimum nicht und erscheint deshalb steuerlich als Vorgang der normalen Lebensführung (BFH-Urteile vom 19. Mai 1995 III R 12/92, BFHE 178, 207, BStBl II 1995, 774; vom 21. April 2010 VI R 62/08, BFHE 230, 1, BStBl II 2010, 965).
  • BFH, 20.01.2016 - VI R 19/14

    Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 07.05.2020 - 3 K 2036/19
    Daher können auch entsprechende Prozesskosten im Zusammenhang mit Baumängeln grundsätzlich nicht als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden (BFH-Urteil vom 20. Januar 2016 VI R 19/14, BFH/NV 2016, 909).
  • BFH, 11.02.2009 - VI B 140/08

    Aufwendungen zur Beseitigung von Baumängeln keine außergewöhnliche Belastung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 07.05.2020 - 3 K 2036/19
    Vielmehr sind Baumängel nicht unüblich (z.B. BFH-Beschluss vom 11. Februar 2009 VI B 140/08, BFH/NV 2009, 762, m.w.N.).
  • BFH, 21.04.2010 - VI R 62/08

    Mietzahlungen als außergewöhnliche Belastungen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 07.05.2020 - 3 K 2036/19
    30 Der Erwerb eines Einfamilienhauses berührt typischerweise das Existenzminimum nicht und erscheint deshalb steuerlich als Vorgang der normalen Lebensführung (BFH-Urteile vom 19. Mai 1995 III R 12/92, BFHE 178, 207, BStBl II 1995, 774; vom 21. April 2010 VI R 62/08, BFHE 230, 1, BStBl II 2010, 965).
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