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   FG Rheinland-Pfalz, 07.05.2020 - 3 K 2036/19   

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https://dejure.org/2020,19781
FG Rheinland-Pfalz, 07.05.2020 - 3 K 2036/19 (https://dejure.org/2020,19781)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07.05.2020 - 3 K 2036/19 (https://dejure.org/2020,19781)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07. Mai 2020 - 3 K 2036/19 (https://dejure.org/2020,19781)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 33 Abs 2 S 4 EStG
    Rechtsverfolgungskosten im Zusammenhang mit mangelhafter Errichtung eines Wohnhauses keine außergewöhnliche Belastung

  • IWW

    § 33 Abs. 2 S. 4 EStG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Prozesskosten wegen Baumängeln sind keine außergewöhnliche Belastung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Prozesskosten wegen Baumängeln am selbst genutzten Eigenheim keine außergewöhnlichen Belastungen

  • ferner-alsdorf.de (Pressemitteilung)

    Prozesskosten wegen Baumängeln am Eigenheim keine außergewöhnlichen Belastungen

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Keine außergewöhnlichen Belastungen durch das künftige Eigenheim

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Prozesskosten wegen Baumängeln am selbst genutzten Eigenheim sind keine außergewöhnlichen ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Neues Eigenheim mit Baumängeln - Hauseigentümer können ihre Prozesskosten nicht von der Steuer absetzen

  • datev.de (Kurzinformation)

    Prozesskosten wegen Baumängeln am selbst genutzten Eigenheim keine außergewöhnlichen Belastungen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Prozesskosten wegen Baumängeln am selbstgenutzten Eigenheim nicht steuerlich abzugsfähig

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Prozesskosten wegen Baumängeln am selbst genutzten Eigenheim

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Kein Abzug von Kosten für Prozess rund ums Einfamilienhaus

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Rechtsverfolgungskosten im Zusammenhang mit Mängeln bei der Errichtung eines Wohnhauses keine außergewöhnliche Belastung

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