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   FG Rheinland-Pfalz, 07.09.2016 - 1 K 1725/14   

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FG Rheinland-Pfalz, 07.09.2016 - 1 K 1725/14 (https://dejure.org/2016,58660)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07.09.2016 - 1 K 1725/14 (https://dejure.org/2016,58660)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07. September 2016 - 1 K 1725/14 (https://dejure.org/2016,58660)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 272 Abs 1a HGB, § 272 Abs 1b HGB, § 3 Nr 40 S 1 Buchst c EStG 2009, § 17 Abs 1 EStG 2009, § 17 Abs 2 EStG 2009
    Zur steuerrechtlichen Beurteilung des Erwerbs eigener Anteile beim veräußernden Anteilseigner

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Erwerb eigener Anteile auf Gesellschafterebene

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2017, 724
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 08.02.2011 - IX R 15/10

    Veräußerungsgewinn i. S. von § 17 Abs. 1 und 2 EStG

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 07.09.2016 - 1 K 1725/14
    Die in den Rücklagen der Kapitalgesellschaft ruhenden, noch nicht ausgeschütteten Gewinne seien, soweit sie mitveräußert worden seien, preisbildender Bestandteil des veräußerten Anteils und daher bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns nach § 17 Abs. 2 EStG nicht gesondert zu berücksichtigen (BFH Urteil vom 8. Februar 2011, IX R 15/10, BStBl II 2011, 684).

    Das vom Beklagten zur Begründung der Ermittlung der Einkünfte nach § 17 Abs. 1 EStG herangezogene Urteil des BFH vom 8. Februar 2011 (IX R 15/10) sei nicht einschlägig.

    Die Realisierung dieser Werthaltigkeit seines Anteils soll aber gemäß § 17 EStG beim Veräußerer besteuert werden (BFH Urteil vom 8. Februar 2011 IX R 15/10 BFHE 233, 100, BStBl II 2011, 684 m.w.N.).

    Zutreffend hat daher der Beklagte in der Einspruchsentscheidung vom 19. Mai 2014 unter Bezugnahme auf das Urteil des BFH vom 8. Februar 2011 (IX R 15/10) ausgeführt, dass das "Stehenlassen" von Gewinnansprüchen keine Einlage in das Gesellschaftsvermögen darstellt, die zu einer Erhöhung der Anschaffungskosten führt.

    Der Senat teilt die von der Klägerin gegen die Entscheidung des BFH vom 8. Februar 2011 (IX R 15/10, BFHE 233, 100, BStBl II 2011, 684) geäußerten Bedenken nicht.

  • BGH, 30.01.1995 - II ZR 45/94

    Behandlung eigener Anteile der GmbH; Anspruch des veräußernden Gesellschafters

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 07.09.2016 - 1 K 1725/14
    Das auf die eigenen Geschäftsanteile der Gesellschaft entfallende Gewinnbezugsrecht ruht hingegen ebenso wie die übrigen Mitgliedschaftsrechte (vgl. hierzu BGH Urteil vom 30. Januar 1995 II ZR 45/94, NJW 1995, 1027).

    Denn mit einem Beschluss, Gewinne an sich auszuschütten, würde der Erwerber weder der Klägerin als früheren Gesellschafterin noch der GmbH einen ihnen zustehenden Anteil des Gewinns der Gesellschaft entziehen (vgl. hierzu BGH Urteil vom 30. Januar 1995 II ZR 45/94 a.a.O.).

  • BFH, 21.05.1986 - I R 362/83
    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 07.09.2016 - 1 K 1725/14
    Die Klägerin verkennt im Rahmen ihrer Argumentation, dass der Anspruch eines Gesellschafters auf den Gewinn der Gesellschaft erst mit dem Gewinnverteilungsbeschluss entsteht und nicht schon mit dem Beschluss, Gewinne in die Gewinnrücklage einzustellen (vgl. hierzu BFH Urteil vom 21. Mai 1986 I R 362/83, BFHE 147, 37 m.w.N.).

    Es handelt sich bei dem Gewinnanteil um einen unselbständigen, preisbildenden Bestandteil des veräußerten Anteils (so auch schon BFH Urteil vom 21. Mai 1986 I R 362/83 a.a.O.; vgl. auch zur Handhabung von Gewinnbezugsrechten: BFH Urteil vom 28. Februar 2013 IV R 50/09, BFHE 240, 270, BStBl II 2013, 494).

  • BFH, 28.02.2013 - IV R 50/09

    Zurechnung von Organeinkommen bei unterjährigem Ausscheiden eines Gesellschafters

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 07.09.2016 - 1 K 1725/14
    Es handelt sich bei dem Gewinnanteil um einen unselbständigen, preisbildenden Bestandteil des veräußerten Anteils (so auch schon BFH Urteil vom 21. Mai 1986 I R 362/83 a.a.O.; vgl. auch zur Handhabung von Gewinnbezugsrechten: BFH Urteil vom 28. Februar 2013 IV R 50/09, BFHE 240, 270, BStBl II 2013, 494).
  • BFH, 27.04.2000 - I R 58/99

    Einzahlung in die Kapitalrücklage in Fremdwährung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 07.09.2016 - 1 K 1725/14
    Die Einstellung in eine Rücklage ist ein rein gesellschaftsinterner Vorgang, der die Stellung des Gesellschafters gegenüber der Gesellschaft nicht berührt (BFH Urteil vom 27. April 2000 I R 58/99, BFHE 192, 428, BStBl II 2001, 168).
  • BFH, 29.08.2000 - VIII R 7/99

    Rückzahlung einer offenen Gewinnausschüttung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 07.09.2016 - 1 K 1725/14
    Hätte die Klägerin hingegen eine an sie erfolgte Gewinnausschüttung an die GmbH zurückgeführt (Einlage), dann hätte dies unstreitig zu nachträglichen Anschaffungskosten geführt (vgl. hierzu BFH Urteil vom 29. August 2000 VIII R 7/99, BFHE 192, 554, BStBl II 2001, 173).
  • BFH, 04.03.2008 - IX R 78/06

    Keine nachträglichen Anschaffungskosten bei Bürgschaftsübernahme für mittelbare

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 07.09.2016 - 1 K 1725/14
    Zu den nachträglichen Anschaffungskosten einer Beteiligung zählen neben (verdeckten) Einlagen auch nachträgliche Aufwendungen auf die Beteiligung, wenn sie durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind und weder Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen noch Veräußerungs- oder Auflösungskosten sind (st. Rspr. des BFH u.a. Urteile vom 9. Juni 2010 IX R 52/09, BFHE 230, 326, BStBl II 2010, 1102 und vom 4. März 2008 IX R 78/06, BFHE 220, 446, BStBl II 2008, 575 m.w.N.).
  • BFH, 27.03.2007 - VIII R 64/05

    Einkünfte aus Kapitalvermögen: kein Abzug von Finanzierungskosten als

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 07.09.2016 - 1 K 1725/14
    Die Besteuerung auf der Gesellschafterebene ist aufgrund des Trennungsprinzips von der steuerlichen Würdigung auf der Gesellschaftsebene unabhängig (vgl. hierzu Blumenberg/Roßner, GmbHR 2008, 1079, 1082; zum Trennungsprinzip: u.a. BFH Urteile vom 27. März 2007 VIII R 64/05, BFHE 217, 497, BStBl II 2007, 639 und vom 19. Mai 2011 X R 30/10, BFH/NV 2011, 1854 jew. m.w.N.).
  • BFH, 19.05.2011 - X R 30/10

    Erwerb der Versorgungszusage des Gesellschaftergeschäftsführers zu Lasten seiner

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 07.09.2016 - 1 K 1725/14
    Die Besteuerung auf der Gesellschafterebene ist aufgrund des Trennungsprinzips von der steuerlichen Würdigung auf der Gesellschaftsebene unabhängig (vgl. hierzu Blumenberg/Roßner, GmbHR 2008, 1079, 1082; zum Trennungsprinzip: u.a. BFH Urteile vom 27. März 2007 VIII R 64/05, BFHE 217, 497, BStBl II 2007, 639 und vom 19. Mai 2011 X R 30/10, BFH/NV 2011, 1854 jew. m.w.N.).
  • BFH, 09.06.2010 - IX R 52/09

    Nachträgliche Anschaffungskosten - Halbabzugsgebot - Zur geschäftlichen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 07.09.2016 - 1 K 1725/14
    Zu den nachträglichen Anschaffungskosten einer Beteiligung zählen neben (verdeckten) Einlagen auch nachträgliche Aufwendungen auf die Beteiligung, wenn sie durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind und weder Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen noch Veräußerungs- oder Auflösungskosten sind (st. Rspr. des BFH u.a. Urteile vom 9. Juni 2010 IX R 52/09, BFHE 230, 326, BStBl II 2010, 1102 und vom 4. März 2008 IX R 78/06, BFHE 220, 446, BStBl II 2008, 575 m.w.N.).
  • BFH, 06.12.2017 - IX R 7/17

    Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften (§ 17 Abs. 1 und 2 EStG) -

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 7. September 2016  1 K 1725/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Finanzgericht (FG) führte in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2017, 724 veröffentlichten Urteil aus, die Veräußerung des Geschäftsanteils durch die ausscheidende Anteilseignerin an die GmbH (Erwerb eigener Anteile) sei unbeschadet der Einfügung des § 272 Abs. 1a und 1b HGB durch das BilMoG eine Veräußerung i.S. des § 17 Abs. 1 EStG.

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