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   FG Rheinland-Pfalz, 08.05.2006 - 5 K 1099/06   

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FG Rheinland-Pfalz, 08.05.2006 - 5 K 1099/06 (https://dejure.org/2006,13836)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08.05.2006 - 5 K 1099/06 (https://dejure.org/2006,13836)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08. Mai 2006 - 5 K 1099/06 (https://dejure.org/2006,13836)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung von Bevollmächtigten mit Befugnis zur geschäftsmäßigen Steuerberatung nach dem Recht anderer EU-Staaten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zurückweisung von Bevollmächtigten mit Befugnis zur geschäftsmäßigen Steuerberatung nach dem Recht anderer EU-Staaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen im Inland im Sinne der Dienstleistungsfreiheit; Verhinderung der missbräuchlichen Ausnutzung von durch das Gemeinschaftsrecht geschaffenen Möglichkeiten durch die BRD; Steuerberatende Tätigkeit einer britischen Gesellschaft in ...

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 30.09.2003 - C-167/01

    Inspire Art

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 08.05.2006 - 5 K 1099/06
    Ihren hiergegen gerichteten Einspruch vom 14. November 2005 begründete die Klägerin im Wesentlichen damit, dass der Beklagte ihre Niederlassungsfreiheit gemäß Art. 43, 48 EGV und insbesondere die im Urteil des EuGH vom 30. September - Rs. C-167/01 - zur Niederlassungsfreiheit aufgeführten Grundsätze missachtet habe.

    Aus der Entscheidung des EuGH vom 30. September 2003 - C-167/01, Inspire Art. Ltd. gehe hervor, dass die Einschränkungen des § 3 Nr. 4 StBerG rechtswidrig und nichtig seien.

    § 3 Nr. 4 Satz 2 StBerG diskriminiere sie überdies in unzulässiger Weise, wie die Entscheidung des EuGH vom 30. September 2003 - C 167/01 - zeige (Inspire Art).

    dem EuGH gemäß Art. 234 EG-Vertrag die Frage zur Vorabentscheidung vorzulegen, ob die Beschränkung des § 3 Nr. 4 Satz 2 StBerG mit Art. 43ff. EG-Vertrag (Niederlassungsfreiheit) und Art. 49 EG-Vertrag (Dienstleistungsfreiheit) sowie dem allgemeinen Gleichheitssatz und der Rechtsprechung des EuGH vereinbar ist bzw. ob darin eine Diskriminierung ausländischer Dienstleistungserbringer gegenüber inländischen Erbringern von Dienstleistungen zu sehen ist, wie sie der EuGH in der Entscheidung vom 30. September 2003 in der Rechtssache C-167/01 (Inspire Art) zu vergleichbaren Beschränkungen gesehen hat,.

    Weder die von der Klägerin angesprochenen Urteile des BGH vom 13. Oktober 2005 (BGH-Urteil vom 13. Oktober 2005 - 3 StR 385/04, NJW 2005, S. 3732 ) und vom 26. Januar 2006 (BGH-Urteil vom 26. Januar 2006 - IX ZR 225/04, DB 2006, S. 722 ) noch die Urteile des EuGH vom 30. September 2003 (Urteil des EuGH vom 30. September 2003 - Rs. C-167/01 [Inspire Art], GewArch 2003, S. 472 ) und vom 11. Dezember 2003 (Urteil des EuGH vom 11. Dezember 2003 - Rs. C-215/01 [Schnitzler], NJW 2004, S. 435 ) führen vorliegend zu einem anderen Ergebnis.

  • EuGH, 30.11.1995 - C-55/94

    Gebhard / Consiglio dell'Ordine degli Avvocati e Procuratori di Milano

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 08.05.2006 - 5 K 1099/06
    Der vorübergehende Charakter einer Dienstleistung ist dabei nicht nur unter Berücksichtigung der Dauer der Leistung, sondern auch ihrer Häufigkeit, regelmäßigen Wiederkehr oder Kontinuität zu beurteilen (vgl. Urteil des EuGH vom 30. November 1995 - C-55/94 [Gebhard], NJW 1996, S. 579 ).

    Wäre die Entscheidung vom 11. Dezember 2003 so - wie die Klägerin meint - zu verstehen, hätte der EuGH indes von der Negativabgrenzung des Merkmals der vorübergehenden Dienstleistung im Sinne des Art. 50 Satz 3 EG-Vertrag in seinem Urteil vom 30. November 1995 in der Rechtssache C-55/94 (Gebhardt) ausdrücklich abrücken müssen.

    Schließlich ist sie zur Erreichung dieses Ziels erforderlich und geht nicht darüber hinaus (vgl. Urteil des EuGH vom 30. November 1995 - C 55/94 [Gebhard], NJW 1996, S. 579 ).

    Der EuGH hat diese Frage mit Urteil vom 30. November 1995 in der Rechtssache C-55/94 (Gebhardt) bereits in eindeutiger Weise entschieden.

  • EuGH, 11.12.2003 - C-215/01

    DIE VERPFLICHTUNG ZUR EINTRAGUNG IN DIE HANDWERKSROLLE VERSTÖSST GEGEN DIE

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 08.05.2006 - 5 K 1099/06
    Dies ergebe sich auch aus der Entscheidung des EuGH in der Rechtssache C-215/01 (Schnitzler), die unter der Rn. 30 Dienstleistungen beispielhaft wie folgt bezeichne: "Auch Leistungen, die ein in einem anderen Mitgliedstaat ansässiger Wirtschaftsteilnehmer mehr oder weniger häufig oder regelmäßig, auch über einen längeren Zeitraum, für Personen erbringe, die in einem oder mehreren anderen Mitgliedstaaten niedergelassen seien, könnten Dienstleistungen im Sinne des Vertrages sein, etwa die entgeltliche Beratung oder Auskunftserteilung." Aufgrund dieser Entscheidung habe sie die Vorabentscheidung des EuGH beantragt.

    Weder die von der Klägerin angesprochenen Urteile des BGH vom 13. Oktober 2005 (BGH-Urteil vom 13. Oktober 2005 - 3 StR 385/04, NJW 2005, S. 3732 ) und vom 26. Januar 2006 (BGH-Urteil vom 26. Januar 2006 - IX ZR 225/04, DB 2006, S. 722 ) noch die Urteile des EuGH vom 30. September 2003 (Urteil des EuGH vom 30. September 2003 - Rs. C-167/01 [Inspire Art], GewArch 2003, S. 472 ) und vom 11. Dezember 2003 (Urteil des EuGH vom 11. Dezember 2003 - Rs. C-215/01 [Schnitzler], NJW 2004, S. 435 ) führen vorliegend zu einem anderen Ergebnis.

    Schließlich führt auch ihr Hinweis auf die Entscheidung des EuGH vom 11. Dezember 2003 in der Rechtssache C-215/01 (Schnitzler) nicht dazu, dass sie vorliegend gemäß § 3 Nr. 4 StBerG i. V. m. Art. 50 EG-Vertrag in befugter Weise geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen leistet.

  • BGH, 26.01.2006 - IX ZR 225/04

    Erbringung von Hilfeleistungen in Steuersachen durch im Inland nicht berechtigte

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 08.05.2006 - 5 K 1099/06
    So habe auch das Urteil des BGH vom 26. Januar 2006 - IX ZR 225/04 - ausdrücklich zwischen Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit differenziert.

    Weder die von der Klägerin angesprochenen Urteile des BGH vom 13. Oktober 2005 (BGH-Urteil vom 13. Oktober 2005 - 3 StR 385/04, NJW 2005, S. 3732 ) und vom 26. Januar 2006 (BGH-Urteil vom 26. Januar 2006 - IX ZR 225/04, DB 2006, S. 722 ) noch die Urteile des EuGH vom 30. September 2003 (Urteil des EuGH vom 30. September 2003 - Rs. C-167/01 [Inspire Art], GewArch 2003, S. 472 ) und vom 11. Dezember 2003 (Urteil des EuGH vom 11. Dezember 2003 - Rs. C-215/01 [Schnitzler], NJW 2004, S. 435 ) führen vorliegend zu einem anderen Ergebnis.

    Zudem geht auch ihr Hinweis im Zusammenhang mit dem Beschluss des FG Köln vom 7. April 2006 - 11 V 1051/06 - auf die Entscheidung des BGH vom 26. Januar 2006 - IX ZR 225/04 - fehl.

  • BGH, 13.10.2005 - 3 StR 385/04

    Ruhen der deutschen Approbation hindert nicht vorübergehende ärztliche Tätigkeit

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 08.05.2006 - 5 K 1099/06
    Das Urteil des BGH vom 13. Oktober 2005 (NJW 2005, 3732 ) belege, dass dies nicht zutreffe.

    Weder die von der Klägerin angesprochenen Urteile des BGH vom 13. Oktober 2005 (BGH-Urteil vom 13. Oktober 2005 - 3 StR 385/04, NJW 2005, S. 3732 ) und vom 26. Januar 2006 (BGH-Urteil vom 26. Januar 2006 - IX ZR 225/04, DB 2006, S. 722 ) noch die Urteile des EuGH vom 30. September 2003 (Urteil des EuGH vom 30. September 2003 - Rs. C-167/01 [Inspire Art], GewArch 2003, S. 472 ) und vom 11. Dezember 2003 (Urteil des EuGH vom 11. Dezember 2003 - Rs. C-215/01 [Schnitzler], NJW 2004, S. 435 ) führen vorliegend zu einem anderen Ergebnis.

  • FG Rheinland-Pfalz, 08.05.2006 - 5 K 1097/06

    Zurückweisung von Bevollmächtigten mit Befugnis zur geschäftsmäßigen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 08.05.2006 - 5 K 1099/06
    Sie leistet den Eheleuten H neben weiteren im Inland ansässigen Steuerpflichtigen (vgl. die Verfahren 5 K 1095/06, 5 V 1096/06, 5 K 1097/06, 5 V 1098/06, 5 K 1464/06 sowie die vor dem FG Köln anhängigen Verfahren 14 K 877/05, 14 V 3321/05, 14 K 5911/00 und 11 V1051/06) dauerhaft, regelmäßig wiederkehrend und kontinuierlich Hilfe in Steuersachen.
  • FG Rheinland-Pfalz, 08.05.2006 - 5 K 1095/06

    Zurückweisung von Bevollmächtigten mit Befugnis zur geschäftsmäßigen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 08.05.2006 - 5 K 1099/06
    Sie leistet den Eheleuten H neben weiteren im Inland ansässigen Steuerpflichtigen (vgl. die Verfahren 5 K 1095/06, 5 V 1096/06, 5 K 1097/06, 5 V 1098/06, 5 K 1464/06 sowie die vor dem FG Köln anhängigen Verfahren 14 K 877/05, 14 V 3321/05, 14 K 5911/00 und 11 V1051/06) dauerhaft, regelmäßig wiederkehrend und kontinuierlich Hilfe in Steuersachen.
  • FG Rheinland-Pfalz, 08.05.2006 - 5 V 1098/06

    Aussetzungsbegehrens bei der Vollziehung einer Zurückweisung als Bevollmächtigter

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 08.05.2006 - 5 K 1099/06
    Sie leistet den Eheleuten H neben weiteren im Inland ansässigen Steuerpflichtigen (vgl. die Verfahren 5 K 1095/06, 5 V 1096/06, 5 K 1097/06, 5 V 1098/06, 5 K 1464/06 sowie die vor dem FG Köln anhängigen Verfahren 14 K 877/05, 14 V 3321/05, 14 K 5911/00 und 11 V1051/06) dauerhaft, regelmäßig wiederkehrend und kontinuierlich Hilfe in Steuersachen.
  • FG Niedersachsen, 05.12.2000 - 6 K 423/99

    Zulässige Hilfeleistung in Steuersachen durch einen "Belastung Adviseur" nur bei

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 08.05.2006 - 5 K 1099/06
    Im Sinne des Art. 50 Satz 3 EG-Vertrag ist der Dienstleistende damit zu einer grenzüberschreitenden, vorübergehenden steuerberatenden Tätigkeit berechtigt, die ihren Ausgangspunkt in der Tätigkeit des Leistungserbringers als Steuerberater in dem anderen Gemeinschaftsstaat hat, es jedoch erforderlich macht, grenzüberschreitend und vorübergehend im Inland tätig zu werden (vgl. Beschluss des BFH vom 21. Januar 2004 - VII B 99/03, BFH/NV 2004, S 827 und Urteil des FG Niedersachsen vom 5. Dezember 2000 - 6 K 423/99, EFG 2001, S. 869).
  • BFH, 21.01.2004 - VII B 99/03

    Grenzüberschreitende Hilfeleistung in Steuersachen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 08.05.2006 - 5 K 1099/06
    Im Sinne des Art. 50 Satz 3 EG-Vertrag ist der Dienstleistende damit zu einer grenzüberschreitenden, vorübergehenden steuerberatenden Tätigkeit berechtigt, die ihren Ausgangspunkt in der Tätigkeit des Leistungserbringers als Steuerberater in dem anderen Gemeinschaftsstaat hat, es jedoch erforderlich macht, grenzüberschreitend und vorübergehend im Inland tätig zu werden (vgl. Beschluss des BFH vom 21. Januar 2004 - VII B 99/03, BFH/NV 2004, S 827 und Urteil des FG Niedersachsen vom 5. Dezember 2000 - 6 K 423/99, EFG 2001, S. 869).
  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvR 1772/91

    Zur willkürlichen Auslegung des Zweckentfremdungsverbots im Mietrecht

  • BVerfG, 04.12.2002 - 1 BvR 2046/02
  • BFH, 01.08.2002 - VII B 35/02

    NZB; Widerruf der Bestellung als Steuerberater; grundsätzliche Bedeutung;

  • FG Schleswig-Holstein, 07.12.2022 - 2 K 211/21

    Zurückweisung einer Limited als Vertreter bzw. Bevollmächtigter - Fehlende

    Dies habe bereits das FG Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 8. Mai 2006 5 K 1099/06 (Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2006, 1286) festgestellt.

    Es kann vorliegend dahinstehen, ob diese Voraussetzung, die von der Klägerin nicht erfüllt wird, zu einer unzulässigen Beschränkung der Niederlassungsfreiheit von Vereinigungen mit satzungsmäßigem Sitz, Hauptverwaltung oder Hauptniederlassung in einem anderen Mitgliedstaat führt (ablehnend FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8. Mai 2006 5 K 1099/06, EFG 2006, 1286, juris Rz. 18).

  • FG Schleswig-Holstein, 27.09.2023 - 2 K 211/21

    Hilfsweise Erhebung einer Anfechtungsklage neben einer

    Dies habe bereits das FG Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 8. Mai 2006 5 K 1099/06 (EFG 2006, 1286) festgestellt.

    Es kann vorliegend dahinstehen, ob diese Voraussetzung, die von der Klägerin nicht erfüllt wird, zu einer unzulässigen Beschränkung der Niederlassungsfreiheit von Vereinigungen mit satzungsmäßigem Sitz, Hauptverwaltung oder Hauptniederlassung in einem anderen Mitgliedstaat führt (ablehnend FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8. Mai 2006 5 K 1099/06, EFG 2006, 1286, juris Rz. 18).

  • FG Rheinland-Pfalz, 08.05.2006 - 5 K 1831/05

    Zurückweisung von Bevollmächtigten mit Befugnis zur geschäftsmäßigen

    Im Rahmen der im vorliegenden Fall gebotenen Gesamtschau leistet der Kläger neben 11 weiteren im Inland ansässigen Steuerpflichtigen den Steuerpflichtigen J. und E. A. (vgl. auch die Verfahren 5 K 1095/06, 5 V 1096/06, 5 K 1097/06, 5 V 1098/06, 5 K 1099/06, 5 V 1100/06, 5 K 1464/06 sowie die vor dem FG Köln anhängigen Verfahren 14 K 877/05, 14 V 3321/05, 14 K 5911/00 und 11 V 1051/06 der Real-Conzept Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaft Ltd., hinter der der Kläger steht) dauerhaft, regelmäßig wiederkehrend und kontinuierlich im Inland Hilfe in Steuersachen.
  • FG Rheinland-Pfalz, 31.05.2006 - 5 V 1313/06

    Aussetzung der Vollziehung einer Zurückweisung als Bevollmächtigter

    Mit Urteil vom 8. Mai 2006 wurde die Klage der ... Wirtschafts- und Steuerberatungs-Ltd. gegen ihre Zurückweisung als Bevollmächtigte der Eheleute H gemäß § 80 Abs. 5 AO durch das Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg in dem Verfahren 5 K 1099/06 abgewiesen.
  • FG Rheinland-Pfalz, 08.05.2006 - 5 V 1100/06

    Aussetzung der Vollziehung einer Zurückweisung einer in Großbritannien

    Wegen der Einzelheiten wird auf das Urteil des Senats vom gleichen Tag in der Hauptsache 5 K 1099/06 verwiesen.
  • FG Rheinland-Pfalz, 08.05.2006 - 5 K 1095/06
    Sie leistet sowohl J. A. als auch der A GmbH neben weiteren im Inland ansässigen Steuerpflichtigen (vgl. die Verfahren 5 K 1097/06, 5 V 1098/06, 5 K 1099/06, 5 V 1100/06, 5 K 1464/06 sowie die vor dem FG Köln anhängigen Verfahren 14 K 877/05, 14 V 3321/05, 14 K 5911/00 und 11 V1051/06) dauerhaft, regelmäßig wiederkehrend und kontinuierlich Hilfe in Steuersachen.
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