Rechtsprechung
FG Rheinland-Pfalz, 08.12.2016 - 6 K 2485/13 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
Art 11 EGRL 112/2006, § 1 Abs 1a UStG 2005, § 15a Abs 8 UStG 2005, § 2 Abs 2 Nr 2 UStG 2005, UStG VZ 2005
GmbH & Co. KG keine Organgesellschaft - Auswirkungen eines Gesamtplans bei der Übertragung eines Unternehmens in mehreren Schritten auf den Zeitpunkt der Beendigung einer Organschaft- hier: Beendigung durch Vollzug einer formwechselnden Umwandlung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Betriebs-Berater
Auswirkungen eines Gesamtplans bei der Übertragung eines Unternehmens in mehreren Schritten auf den Zeitpunkt der Beendigung einer Organschaft
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Auswirkungen eines Gesamtplans auf den Zeitpunkt der Beendigung einer Organschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Auswirkungen eines Gesamtplans bei der Übertragung eines Unternehmens in mehreren Schritten auf den Zeitpunkt der Beendigung einer Organschaft
- pwc.de (Kurzinformation)
Personengesellschaft nur unter einschränkenden Voraussetzungen Organgesellschaft?
- pwc.de (Kurzinformation)
Personengesellschaft nur unter einschränkenden Voraussetzungen Organgesellschaft?
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 08.12.2016 - 6 K 2485/13
- BFH, 26.06.2019 - XI R 3/17
Papierfundstellen
- BB 2017, 214
- EFG 2017, 343
Wird zitiert von ... (4)
- BFH, 18.05.2021 - I R 4/17
Ermittlung fremdüblicher Zinsen auf Konzerndarlehen
dd) Wie sowohl die Klägerin als auch das BMF zu Recht bemängeln, hat das FG nicht hinreichend geprüft, ob im Streitfall die Preisvergleichsmethode für die Ermittlung der fremdvergleichsgerechten Darlehenszinsen zur Anwendung kommen kann (vgl. auch die ganz überwiegend kritische Rezeption des angefochtenen Urteils im Schrifttum, z.B. Ditz/Engelen, Die Unternehmensbesteuerung --Ubg-- 2017, 440; Tenbusch, IStR 2017, 824; Schnorberger/Haverkamp, Internationale Steuer-Rundschau --ISR-- 2017, 151; Busch/Weynandt/Röckle, IStR 2017, 531; Bärsch, IStR 2017, 629; Gosch in Gosch, KStG, 4. Aufl., § 8 Rz 693c; Blümich/Rengers, § 8 KStG Rz 595; a.A. Schmitz-Herscheidt, EFG 2017, 343). - BFH, 26.06.2019 - XI R 3/17
Übertragung des Betriebsgrundstücks auf die bisherige Organgesellschaft im Rahmen …
Auf die Revision der Klägerin werden das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 08.12.2016 - 6 K 2485/13 und die Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 15.11.2013 sowie der Umsatzsteuer-Änderungsbescheid vom 10.08.2012 aufgehoben.Das FG Rheinland-Pfalz wies die Klage, mit der die Klägerin vortrug, der Verkauf des Betriebsgrundstücks sei eingebettet gewesen in eine Geschäftsveräußerung im Ganzen, mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2017, 343 veröffentlichten Urteil vom 08.12.2016 - 6 K 2485/13 ab.
- FG Rheinland-Pfalz, 10.12.2019 - 3 K 1681/19
Ermittlung des Entnahmewerts für die private Nutzung eines betrieblichen Pkw bei …
Die Finanzverwaltung hat damit in einer für das Gericht auch maßgeblichen Form (vgl. FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08 Dezember 2016 - 6 K 2485/13 -, EFG 2017, 343) ausgedrückt, wie sie das frühere BMF-Schreiben vom 18. November 2009 verstanden sehen will, sodass aus insofern kein Anspruch auf Nichtberücksichtigung der im Jahr 2015 abgeflossenen Aufwendungen bei der Prüfung der Kostendeckelung bestand. - FG Münster, 25.03.2021 - 5 K 547/18
Festsetzung der Umsatzsteuer durch Vorliegen der Voraussetzungen der …
Der Beklagte nimmt Bezug auf das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 08.12.2016, 6 K 2485/13, EFG 2017, 343.Das vom Beklagten herangezogene Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 08.12.2016, 6 K 2485/13, EFG 2017, 343 (vom BFH aufgehoben…, Urteil vom 26.06.2019, XI R 3/17, BFH/NV 2019, 1455) ist daher hier nicht anwendbar, weil im Fall des FG Rheinland-Pfalz der Kläger die umsatzsteuerliche Organschaft angestrebt und das Finanzamt diese gebilligt hat und die Übergangsregelung daher als begünstigende Billigkeitsregelung Bindung entfalten konnte.