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   FG Rheinland-Pfalz, 08.12.2020 - 3 K 1277/20   

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https://dejure.org/2020,46026
FG Rheinland-Pfalz, 08.12.2020 - 3 K 1277/20 (https://dejure.org/2020,46026)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08.12.2020 - 3 K 1277/20 (https://dejure.org/2020,46026)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08. Dezember 2020 - 3 K 1277/20 (https://dejure.org/2020,46026)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 23 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2009, § 23 Abs 3 S 3 EStG 2009, § 6 Abs 1 Nr 4 EStG 2009, § 17 Abs 2 EStG 2009, § 23 Abs 1 S 2 EStG 2009
    Fiktive Anschaffungskosten im Sinne des § 23 Abs. 3 Satz 3 EStG

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Ansatz fiktiver Anschaffungskosten bei der Ermittlung des Gewinns aus einem privaten Veräußerungsgeschäft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Kurzinformation)

    Gewinnermittlung | Entnahme eines Grundstücks aus dem Betriebsvermögen ohne Aufdeckung der stillen Reserven

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ermittlung des Veräußerungsgewinns in Fällen der Überführung eines Wirtschaftsgutes ins Privatvermögen durch Entnahme ohne Ansatz eines Entnahmegewinns

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Privates Veräußerungsgeschäft nach nicht besteuerter Grundstücksentnahme

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Ermittlung des Veräußerungsgewinns nach § 23 EStG in Fällen der Überführung eines Wirtschaftsgutes in das Privatvermögen durch Entnahme ohne Ansatz eines Entnahmegewinns

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 14.12.1999 - IX R 62/96

    AfA-Bemessungsgrundlage nach Betriebsaufgabe

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 08.12.2020 - 3 K 1277/20
    Die fiktiven Anschaffungskosten nach § 23 Abs. 3 Satz 3 EStG seien in Anlehnung an die Rechtsprechung des BFH im Urteil vom 14.12.1999 - IX R 62/96 - (BStBl II 2000, 656) zu ermitteln.

    Zur Begründung trug sie im Wesentlichen vor, das Urteil des BFH vom 14.12.1999 - IX R 62/96 - (BStBl II 2000, 656), auf das sich der Beklagte berufe, finde auf den Streitfall keine Anwendung, weil dort lediglich die AfA-Bemessungsgrundlage bei der Überführung eines Betriebsgrundstücks in das Privatvermögen ohne steuerliche Erfassung der stillen Reserven im Zeitpunkt der Entnahme streitig gewesen sei.

    In der Rechtsprechung zur AfA-Bemessungsgrundlage (BFH, Urteil vom 14.12.1999 IX R 62/96) führe der BFH aus, dass als Entnahmewert grundsätzlich der Teilwert anzusetzen sei.

    c) Da bereits nach dem eindeutigen Wortlaut und dem Willen des Gesetzgebers im Streitfall der Buchwert im Zeitpunkt der Entnahme an die Stelle der Anschaffungskosten tritt, bedarf es keiner Entscheidung, ob die Rechtsprechung des BFH zum Ansatz fiktiver Anschaffungskosten als AfA-Bemessungsgrundlage nach einer Entnahme (Urteil vom 14.12.1999 BStBl 2000 II S. 656 unter 2a) m.w.N.) und zum Ansatz der fiktiven Anschaffungskosten gemäß § 17 Abs. 2 EStG bei unterbliebener steuerlicher Erfassung der stillen Reserven im Rahmen einer Betriebsaufgabe oder Entnahme entsprechend auch auf Fälle des § 23 EStG übertragbar ist, bei denen im Zeitpunkt der Entnahme/Betriebsaufgabe vorhandene stillen Reserven steuerlich nicht erfasst worden sind.

  • BFH, 13.04.2010 - IX R 22/09

    Anteilsentnahme als Anschaffung i. S. von § 17 Abs. 2 EStG

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 08.12.2020 - 3 K 1277/20
    Ausgenommen vom Teilwertansatz seien jedoch gerade die Fälle der fehlenden steuerlichen Erfassung des Entnahmegewinns (BFH, Urteil vom 24.06.2008 IX R 58/05, BStBl II 2008, 872; BFH, Urteil vom 13.04.2010 IX R 22/09, BStBl II 2010, 790).

    Gleiches gelte für die Rechtsprechung zu § 17 EStG (BFH, Urteil vom 13.04.2010 IX R 22/09).

    Die Vergleichbarkeit mit den Ausführungen des BFH in seinem Urteil vom 13.04.2010 - IX R 22/09 - (BStBl II 2010, 790) sei ebenfalls gegeben.

  • BFH, 24.06.2008 - IX R 58/05

    Ursprünglich einbringungsgeborene GmbH-Anteile in der

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 08.12.2020 - 3 K 1277/20
    Ausgenommen vom Teilwertansatz seien jedoch gerade die Fälle der fehlenden steuerlichen Erfassung des Entnahmegewinns (BFH, Urteil vom 24.06.2008 IX R 58/05, BStBl II 2008, 872; BFH, Urteil vom 13.04.2010 IX R 22/09, BStBl II 2010, 790).
  • FG Niedersachsen, 20.02.2019 - 9 K 139/16

    Ermittlung des Veräußerungsgewinns nach § 23 EStG für ein zuvor aus dem

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 08.12.2020 - 3 K 1277/20
    Anders als in dem der Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts in seinem Urteil vom 20.02.2019 - 9 K 139/16 - (EFG 2019, 1283) zugrunde liegenden Sachverhalt, in dem ebenfalls durch Ansatz des Buchwertes als (fiktive) Anschaffungskosten im Rahmen der Ermittlung des (privaten) Veräußerungsgewinns nach § 23 Abs. 3 EStG eine Nachholung der Besteuerung der im Betriebsvermögen erwirtschafteten stillen Reserven streitig war, diese angesammelten stillen Reserven jedoch bei Entnahme in das Privatvermögen nach § 13 Abs. 4 Satz 5 EStG ausdrücklich von der Besteuerung freigestellt waren, ist im Streitfall die Nachversteuerung der im Betriebsvermögen erzielten Werterhöhungen nunmehr im Rahmen des § 23 EStG durch die gesetzliche Regelung und den Willen des Gesetzgebers abgedeckt.
  • BFH, 13.12.2005 - IX R 14/03

    Spekulationsgeschäft - Restitutionsanspruch (VermG) - Erwerb des

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 08.12.2020 - 3 K 1277/20
    Für die Berechnung des Zeitraums zwischen der Anschaffung und der Veräußerung ist nach ständiger Rechtsprechung auf den Abschluss der obligatorischen Verträge abzustellen (BFH, Urteil vom 13.12.2005 IX R 14/03, BStBl II 2006, 513).
  • BFH, 06.12.2021 - IX R 3/21

    Ermittlung des Gewinns aus einem privaten Veräußerungsgeschäft des

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 08.12.2020 - 3 K 1277/20 wird als unbegründet zurückgewiesen.
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