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   FG Rheinland-Pfalz, 09.08.2018 - 5 K 1373/16   

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https://dejure.org/2018,47537
FG Rheinland-Pfalz, 09.08.2018 - 5 K 1373/16 (https://dejure.org/2018,47537)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09.08.2018 - 5 K 1373/16 (https://dejure.org/2018,47537)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09. August 2018 - 5 K 1373/16 (https://dejure.org/2018,47537)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 4 Abs 4a S 3 EStG 2002, § 4 Abs 4a S 4 EStG 2002, § 4 Abs 1 EStG 2002, § 7 Abs 1 GewStG 2002
    Inhaltsgleich mit Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 09.08.2018 5 K 1375/16 - Überentnahmen nur, wenn das vorhandene Eigenkapital aufgebraucht ist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewStG § 7 Abs. 1 ; EStG § 4 Abs. 4a
    Rechtsstreit über das Vorliegen von zu verzinsenden Überentnahmen in einem Besitzunternehmen; Hinzurechnung von nicht abziehbaren Schuldzinsen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vorliegen von Überentnahmen bei Ermittlung des Gewerbesteuermessbetrags

  • Jurion (Kurzinformation)

    Vorliegen von Überentnahmen bei Ermittlung des Gewerbesteuermessbetrags

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Überentnahmen nur bei negativem Eigenkapital

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • FG Rheinland-Pfalz, 09.08.2018 - 5 K 1375/16

    Überentnahmen liegen nur vor, wenn das Eigenkapital negativ ist

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 09.08.2018 - 5 K 1373/16
    Wegen der Begründung wird auf die Klagebegründung in dem Verfahren 5 K 1375/16 verwiesen.

    Hinsichtlich der Begründung des Beklagten wird auf das Verfahren 5 K 1375/16 verwiesen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Entscheidungsgründe in dem Verfahren 5 K 1375/16 verwiesen.

  • BFH, 05.11.2019 - X R 42/18

    41/18 - Begrenzung des Schuldzinsenabzugs nach § 4 Abs. 4a EStG

    Auf die Revisionen des Beklagten werden die Urteile des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 09.08.2018 - 5 K 1373/16 sowie 5 K 1374/16 aufgehoben.
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