Rechtsprechung
   FG Rheinland-Pfalz, 10.01.2000 - 5 K 1397/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,10123
FG Rheinland-Pfalz, 10.01.2000 - 5 K 1397/98 (https://dejure.org/2000,10123)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10.01.2000 - 5 K 1397/98 (https://dejure.org/2000,10123)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10. Januar 2000 - 5 K 1397/98 (https://dejure.org/2000,10123)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,10123) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 10b Abs. 1 Satz 1; EStDV § 48 Abs. 3 Nr. 1
    Spende oder Entgelt für Beitritt in einen Golfclub

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Spende oder Entgelt für Beitritt in einen Golfclub

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorliegen einer Spende bei Zahlungen an einen Golfclub zum Erwerb der Mitgliedschaft bzw. zur Nutzung der Anlagen

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • FG Brandenburg, 14.04.1999 - 4 K 1133/98

    Regelmäßige Arbeitsstätte von Marinesoldaten; Definition des Begriffs

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 10.01.2000 - 5 K 1397/98
    In dem Fall eines in 1989 neueingetretenen Mitgliedes des Golfclubs, das den als Darlehen bezeichneten Betrag in Höhe von 8.000,00 DM in zwei Teilbeträgen zu je 4.000,00 DM erbrachte, hat das damit befaßte Hessische Finanzgericht (Urteil vom 28. April 1999, EFG 99, 769, Az.: 2 K 5239/96) nach Befragen des Klägers in der mündlichen Verhandlung und Vernehmung des ehemaligen Schatzmeisters des Golfclubs festgestellt, dass die beiden Teilbeträge tatsächlich nicht zurückgezahlt werden sollten.

    Die Darlehen waren vielmehr auf Grund einer antizipierten Erlassabrede tatsächlich wie eine Spende im untechnischen Sinne an den Verein behandelt worden (Hessisches Finanzgericht, EFG 1999, Seite 769 f.).

  • BFH, 11.06.1997 - X R 242/93

    Bei Aufhebung der Körperschaftsteuerbefreiung des (Letzt-)Empfängers einer sog.

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 10.01.2000 - 5 K 1397/98
    Er umfaßt nicht die rechtliche Qualifizierung der Zuwendung als Spende oder Entgelt (BFH-Urteil vom 11. Juni 1997, Az.: X R 242/93 BStBl 11, 612; Schmidt, Einkommensteuergesetz , 18. Aufl. 1999, § 10b Rz. 48, Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil vom 19. März 1998, Az.: I 184/95, EFG 1998, 1197 ff.).
  • FG Schleswig-Holstein, 19.03.1998 - I 184/95

    Ausstellerhaftung für unzutreffende Spendenbescheinigung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 10.01.2000 - 5 K 1397/98
    Er umfaßt nicht die rechtliche Qualifizierung der Zuwendung als Spende oder Entgelt (BFH-Urteil vom 11. Juni 1997, Az.: X R 242/93 BStBl 11, 612; Schmidt, Einkommensteuergesetz , 18. Aufl. 1999, § 10b Rz. 48, Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil vom 19. März 1998, Az.: I 184/95, EFG 1998, 1197 ff.).
  • BFH, 19.12.1990 - X R 40/86

    Zahlungen an eine gemeinnützige Einrichtung zur Erfüllung einer Auflage nach §

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 10.01.2000 - 5 K 1397/98
    Als Spenden kommen nur Aufwendungen in Betracht, die der Steuerpflichtige unentgeltlich und freiwillig, d.h. um der Sache willen ohne Erwartung einer durch den Empfänger oder einen Dritten gewährten Gegenleistung oder eines besonderen Vorteils geleistet hat (BFH-Urteil vom 19. Dezember 19909, Az.: X R 40/86, BStBl 1991 Teil II, Seite 234 f. m.w.N.).
  • FG Hessen, 28.04.1999 - 2 K 5239/96

    Zahlungen von Golfclubmitgliedern als Spenden

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 10.01.2000 - 5 K 1397/98
    In dem Fall eines in 1989 neueingetretenen Mitgliedes des Golfclubs, das den als Darlehen bezeichneten Betrag in Höhe von 8.000,00 DM in zwei Teilbeträgen zu je 4.000,00 DM erbrachte, hat das damit befaßte Hessische Finanzgericht (Urteil vom 28. April 1999, EFG 99, 769, Az.: 2 K 5239/96) nach Befragen des Klägers in der mündlichen Verhandlung und Vernehmung des ehemaligen Schatzmeisters des Golfclubs festgestellt, dass die beiden Teilbeträge tatsächlich nicht zurückgezahlt werden sollten.
  • FG Schleswig-Holstein, 28.03.2001 - II 883/97

    Vertrauensschutz beim Spendenabzug

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • FG München, 18.03.2003 - 12 K 1211/03

    Zahlungen an einen Golfclub als Spenden i.S. des § 10b Abs. 1 EStG 1987

    Auf die Spendenbestätigung der Gemeinde können sich die Kläger nicht berufen, weil hierin nur bestätigt wurde, dass die Spende für besonders förderungswürdig anerkannte gemeinnützige Zwecke im Sinne der Nr. 3 der Anlage 7 EStR verwendet wird und der von den Klägern bestimmte Empfänger körperschaftsteuerrechtlich begünstigt ist (vgl. dazu BFH in BStBI II 1997, 612, 614; Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 10. Januar 2000, DStRE 2000, 399).
  • FG München, 18.03.2003 - 12 K 3853/94

    Spenden an eine Gemeinde für einen Golfclub als nicht abzugsfähige

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht