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   FG Rheinland-Pfalz, 10.05.2000 - 1 K 2072/97   

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FG Rheinland-Pfalz, 10.05.2000 - 1 K 2072/97 (https://dejure.org/2000,16208)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10.05.2000 - 1 K 2072/97 (https://dejure.org/2000,16208)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10. Mai 2000 - 1 K 2072/97 (https://dejure.org/2000,16208)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zu "entsprechende gezahlte Körperschaftsteuer"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 24.03.1999 - I R 83/98

    Ausschluß der Körperschaftsteuer-Anrechnung bei Teilleistung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 10.05.2000 - 1 K 2072/97
    Der Bundesfinanzhof konnte die Auslegung dieser Regelung in seiner Entscheidung vom 24.3.1999 (Az.: I R 83/98 BFH/NV 1999, 1406 ) offen lassen, da sie im Streitfall nicht relevant war.

    Der Senat schließt sich der in der Literatur vorherrschenden Meinung an, dass mit "durch die ihr entsprechende gezahlte" KSt die KSt des Jahres gemeint ist, für das die Ausschüttung erfolgt (Schmidt / Heinicke, ESt-Kommentar, 18. Auflage, § 36a Rn. 3; Stuhrmann in Blümich, ESt-Kommentar, § 36a, Stand 1996, Rn. 15; Brenner in Kirchhof / Söhn, ESt-Kommentar, § 36a Stand 1992, Rdnr. B 33 - B 42 m. w. N.; Krebs in Herrmann / Heuer / Raupach, ESt- Kommentar, § 36a Stand 1979, Anm. 2; vgl. auch Schlesw.-Holst. FG EFG 1998, 1467 - aufgehoben durch BFH Az.: I R 83/98 a. a. O.).

    Erfolgt die Zahlung nur teilweise, wie hier im Jahr 1986, so reicht es nach überwiegender Auffassung, der sich der Senat anschließt, aus, dass die Zahlung betragsmäßig den anrechenbaren Betrag deckt (vgl. BFH Az.: I R 83/98 a. a. O. unter 3. b, c; Brenner a. a. O. B 47 m. w. N.; Schmidt-Heinicke, a. a. O. Rn. 3; a. A. Jost a. a. O. Rz. 81: verhältnismäßige Anrechnung).

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