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   FG Rheinland-Pfalz, 11.12.2008 - 6 K 1801/08   

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https://dejure.org/2008,17886
FG Rheinland-Pfalz, 11.12.2008 - 6 K 1801/08 (https://dejure.org/2008,17886)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11.12.2008 - 6 K 1801/08 (https://dejure.org/2008,17886)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11. Dezember 2008 - 6 K 1801/08 (https://dejure.org/2008,17886)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Stichtagsregelung für Wegfall der Frist für Antragsveranlagung nicht verfassungswidrig

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Stichtagsregelung für Wegfall der Frist für Antragsveranlagung nicht verfassungswidrig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 413
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 12.11.2009 - VI R 1/09

    Fortgeltung der Antragsveranlagung ungeachtet der Antragsfrist

    Die Kläger beantragen, das Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 11. Dezember 2008 6 K 1801/08 aufzuheben und das FA zu verpflichten, die Kläger für das Jahr 2004 zur Einkommensteuer zu veranlagen.
  • FG Baden-Württemberg, 04.05.2010 - 4 K 478/10

    Keine Anlaufhemmung bei der Antragsveranlagung zur Einkommensteuer

    Dagegen hat das FG Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 11.12.2008 6 K 1801/08 (DStRE 2009, 982, EFG 2009, 413, juris) entschieden, dass die Antragsfrist des § 46 Abs. 2 Nr. 8 S.2 EStG (a.F.) weiter anzuwenden ist, wenn der Antrag auf Veranlagung erst nach dem 28.12.2007 gestellt wird.
  • FG Niedersachsen, 08.04.2009 - 9 K 298/07

    Keine Pflichtveranlagung nach rechtskräftiger Ablehnung eines Antrags auf

    Auf den Ausgang des beim BFH anhängigen Revisionsverfahrens mit dem Az. VI R 1/09 (Vorinstanz FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. Dezember 2008 - 6 K 1801/08), das die Anwendungsregelung des § 52 Abs. 55 j EStG in der Fassung des JStG 2008 zum Gegenstand hat, kommt es daher nicht an.
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