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   FG Rheinland-Pfalz, 12.04.2016 - 1 K 1001/14   

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https://dejure.org/2016,21961
FG Rheinland-Pfalz, 12.04.2016 - 1 K 1001/14 (https://dejure.org/2016,21961)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12.04.2016 - 1 K 1001/14 (https://dejure.org/2016,21961)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. April 2016 - 1 K 1001/14 (https://dejure.org/2016,21961)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Art 13 Abs 5 DBA USA vom 01.01.1999, § 12 KStG 2002, § 8b Abs 3 KStG 2002, § 8b Abs 2 S 1 KStG 2002, § 11 Abs 1 S 1 UmwStG 2006
    Zu den steuerlichen Folgen einer Abwärtsverschmelzung, wenn die Anteile an der übernehmenden Körperschaft auf ausländische Anteilseigner übergehen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Körperschaftsteuerliche Folgen einer Abwärtsverschmelzung mit Übergang der Anteile an der übernehmenden Körperschaft auf ausländische Anteilseigner

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abwärtsverschmelzung; ausländische Anteilseigner; Besteuerungsrecht; Buchwert; down stream merger; gemeiner Wert; Rückstellung; Schlussbilanz; Steuerrecht; übergehende Anteile; übernehmende Körperschaft; übertragende Körperschaft; Verschmelzungskosten

  • rechtsportal.de

    Körperschaftsteuerliche Folgen einer Abwärtsverschmelzung mit Übergang der Anteile an der übernehmenden Körperschaft auf ausländische Anteilseigner

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur Bewertung der im Rahmen einer Abwärtsverschmelzung auf ausländische Anteilseigner übergehenden Anteile an der übernehmenden Körperschaft in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Abwärtsverschmelzung auf ausländische Anteilseigner zu Buchwerten möglich?

Besprechungen u.ä.

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Downstream merger: Steuerneutralität trotz ausländischer Anteilseigner?!

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2016, 1392
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 22.04.1998 - I R 83/96

    Umwandlungskosten bei Verschmelzung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 12.04.2016 - 1 K 1001/14
    Bei der übertragenden Gesellschaft zu berücksichtigende Kosten sind hiernach nur solche, die mit ihrer Gesellschaftsform zusammenhängen, die sich also aus ihrem "Rechtskleid' ergeben (BFH, Urteil vom 22. April 1998 I R 83/96, BFHE 186, 200, BStBl II 1998, 698; hierzu gehören z.B. die Kosten der Erstellung der Übertragungsbilanz, vgl. Stimpel, GmbHR 2012, 199, 201).
  • BFH, 09.01.2013 - I R 24/12

    Steuerfreies Übernahmeergebnis bei sog. Abwärtsabspaltungen und

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 12.04.2016 - 1 K 1001/14
    Im Übrigen hat der BFH bereits entschieden, dass ein Übernahmeergebnis im Sinne von § 12 Abs. 2 Satz 1 UmwStG 2006 auch im Falle einer Abwärtsabspaltung zu ermitteln ist und die Kosten des Vermögensübergangs dementsprechend nicht als Betriebsausgaben abziehbar sind (vgl. BFH, Urteil vom 09. Januar 2013 I R 24/12, BFHE 240, 115) .
  • BFH, 28.10.2009 - I R 4/09

    Übergang von Verlustabzügen bei "Abwärtsverschmelzung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 12.04.2016 - 1 K 1001/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) erwerben die Gesellschafter der Muttergesellschaft die Anteile an der Tochtergesellschaft hierbei unmittelbar und ohne Durchgangserwerb seitens der Tochtergesellschaft (sog. Direkterwerb; vgl. BFH, Urteil vom 28. Oktober 2009 I R 4/09, BFHE 228, 21, BStBl II 2011, 315).
  • BFH, 18.12.2014 - IV R 22/12

    Keine erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG bei Veräußerung eines

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 12.04.2016 - 1 K 1001/14
    Die Auslegung einer Vorschrift nach dem Sinnzusammenhang (systematische Auslegung) erfordert, dass einzelne Rechtssätze, die der Gesetzgeber in einen sachlichen Zusammenhang gebracht hat, grundsätzlich so auszulegen sind, dass sie logisch miteinander vereinbar sind (vgl. BFH, Urteil vom 18. Dezember 2014 IV R 22/12, BFHE 248, 354, BStBl II 2015, 606).
  • BVerfG, 19.06.2007 - 1 BvR 1290/05

    Verletzung des Art 103 Abs 2 GG in seiner Ausprägung als besonderes

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 12.04.2016 - 1 K 1001/14
    Maßgebend für die Auslegung einer Gesetzesbestimmung ist jedoch nicht allein ihr Wortlaut, sondern vielmehr der in der Norm zum Ausdruck gekommene objektivierte Wille des Gesetzgebers, so wie er sich aus dem Wortlaut der Vorschrift und dem Sinnzusammenhang ergibt, in den sie hineingestellt ist (BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Juni 2007 1 BvR 1290/05, BGBl I 2007, 1781).
  • BFH, 30.05.2018 - I R 35/16

    Abwärtsverschmelzung mit ausländischer Anteilseignerin

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 12. April 2016 1 K 1001/14 aufgehoben.

    Die Klägerin erhob Klage, die hinsichtlich des Ansatzes eines Übertragungsgewinns erfolgreich war (Urteil des Finanzgerichts --FG-- Rheinland-Pfalz vom 12. April 2016 1 K 1001/14, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2016, 1392).

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