Rechtsprechung
   FG Rheinland-Pfalz, 12.12.2001 - 6 K 1593/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,16878
FG Rheinland-Pfalz, 12.12.2001 - 6 K 1593/99 (https://dejure.org/2001,16878)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12.12.2001 - 6 K 1593/99 (https://dejure.org/2001,16878)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. Dezember 2001 - 6 K 1593/99 (https://dejure.org/2001,16878)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,16878) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MinöStG § 31 Abs. 3 Nr. 4; MinöStDV § 53
    Vergütung von Mineralölsteuer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vergütung von Mineralölsteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 17.12.1998 - VII R 148/97

    Revisionsfrist - Gerichtliche Vertretung der Behörde - Mineralölsteuer -

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 12.12.2001 - 6 K 1593/99
    Der BFH hat in seiner neueren Rechtsprechung (BFH-Beschluss vom 2. Februar 1999 VII B 247/98, BFH/NV 1999, 103; BFH-Urteile vom 2. Februar 1999 VII R 18/98, BFH/NV 1999, 1040 und vom 17. Dezember 1998 VII R 148/97, BFH/NV 1999, 883 ), dieses Vorgehen als zwingende, von Kausalitätserwägungen unabhängige Erstattungsvoraussetzung betont.

    Zwar hat die Klägerin im Konkursverfahren ihre Ansprüche in rechtlich zutreffender Weise gerichtlich verfolgt, indem sie diese zur Konkurstabelle anmeldete (vgl. BFH-Urteil vom 17. Dezember 1998 VII R 148/97, a. a. O.), allerdings hätte sie diese während der vorangegangenen Sequestration zu dem o. g. Zeitpunkt gerichtlich verfolgen müssen.

    Die gerichtliche Verfolgung der Ansprüche war daher außerhalb des Konkursverfahrens geboten, damit die Klägerin bei einer etwaigen Ablehnung des Konkursantrags unverzüglich gegen die M. GmbH die weitere Durchsetzung der Ansprüche hätte betreiben können, zumal die Vermögenssituation eines zahlungsunfähigen Schuldners von dritter Seite von vorneherein kaum zuverlässig abzuschätzen ist (BFH-Urteil vom 17. Dezember 1998 VII R 148/97, a. a. O.).

  • FG München, 17.05.2000 - 3 K 2187/00

    Mineralölsteuervergütung; rechtzeitige Mahnung unter Fristsetzung;

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 12.12.2001 - 6 K 1593/99
    Sofern ein Verkäufer von dem Maßnahmenkatalog des § 53 Abs. 1 Nr. 3 MinöStV abweicht und einem Käufer unter Einräumung einer Kreditlinie den Kaufpreis stundet, um einen Kunden nicht zu verlieren, so hat dieser das Risiko eines Zahlungsausfalles selbst zu tragen und kann es nicht auf den Fiskus abwälzen (Finanzgericht München, Urteile vom 17. Mai 2000 3 K 2188/00 und 3 K 2187/00 Datev-Dokument 0554767 und 0554766; Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 31. März 1999 4 K 4581/97, Datev-Dokument 0550862).
  • BFH, 08.02.2000 - VII B 269/99

    Mineralöllieferant - Zahlungsverzug des Abnehmers - Mahnung - Fristsetzung -

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 12.12.2001 - 6 K 1593/99
    Entscheidend ist dabei jedenfalls, dass die gerichtliche Geltendmachung des Kaufpreisanspruchs durch den Verkäufer des Mineralöls "rechtzeitig" i. S. d. § 53 Abs. 1 Nr. 3 MinöStV erfolgt, also spätestens etwa 2 Monate nach der Belieferung in die Wege geleitet wird (BFH-Beschluss vom 8. Februar 2000 VII B 269/99, BFH/NV 2000, 930).
  • BFH, 02.02.1999 - VII B 247/98

    Mahnung unter Fristsetzung - Hinweis auf Rechtshängigkeit - Rechtzeitigkeit der

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 12.12.2001 - 6 K 1593/99
    Der BFH hat in seiner neueren Rechtsprechung (BFH-Beschluss vom 2. Februar 1999 VII B 247/98, BFH/NV 1999, 103; BFH-Urteile vom 2. Februar 1999 VII R 18/98, BFH/NV 1999, 1040 und vom 17. Dezember 1998 VII R 148/97, BFH/NV 1999, 883 ), dieses Vorgehen als zwingende, von Kausalitätserwägungen unabhängige Erstattungsvoraussetzung betont.
  • BFH, 01.12.1998 - VII R 21/97

    Mineralölsteuer - Erstattung und Vergütung - Verfassungskonforme Auslegung -

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 12.12.2001 - 6 K 1593/99
    Mit der Regelung wurde eine Rechtsgrundlage geschaffen, die Erstattung oder Vergütung von Mineralölsteueranteilen ermöglicht, wenn bei Forderungsausfällen die Abwälzung über den Warenpreis mißlingt (BFH-Urteil vom 1. Dezember 1998 VII R 21/97, BFH/NV 1999, 565 ).
  • FG Düsseldorf, 31.03.1999 - 4 K 4581/97

    Erstattung von Mineralölsteuer (MinöSt) für Lieferungen, deren Empfänger

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 12.12.2001 - 6 K 1593/99
    Sofern ein Verkäufer von dem Maßnahmenkatalog des § 53 Abs. 1 Nr. 3 MinöStV abweicht und einem Käufer unter Einräumung einer Kreditlinie den Kaufpreis stundet, um einen Kunden nicht zu verlieren, so hat dieser das Risiko eines Zahlungsausfalles selbst zu tragen und kann es nicht auf den Fiskus abwälzen (Finanzgericht München, Urteile vom 17. Mai 2000 3 K 2188/00 und 3 K 2187/00 Datev-Dokument 0554767 und 0554766; Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 31. März 1999 4 K 4581/97, Datev-Dokument 0550862).
  • BFH, 02.02.1999 - VII R 18/98

    Versteuerung von Mineralöl - Erstattung von Mineralölsteuer - Zahlungsunfähigkeit

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 12.12.2001 - 6 K 1593/99
    Der BFH hat in seiner neueren Rechtsprechung (BFH-Beschluss vom 2. Februar 1999 VII B 247/98, BFH/NV 1999, 103; BFH-Urteile vom 2. Februar 1999 VII R 18/98, BFH/NV 1999, 1040 und vom 17. Dezember 1998 VII R 148/97, BFH/NV 1999, 883 ), dieses Vorgehen als zwingende, von Kausalitätserwägungen unabhängige Erstattungsvoraussetzung betont.
  • BFH, 01.06.2001 - VII B 232/00

    Zahlungsausfall - Mahnsystem - Zahlungsfrist - Androhung gerichtlicher Maßnahmen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 12.12.2001 - 6 K 1593/99
    Durch die Anordnung der Sequestration war die Klägerin nicht gehindert, die Ansprüche rechtshängig zu machen, also beispielsweise Klage zu erheben oder den Erlass eines Mahnbescheids zu beantragen (BFH-Beschluss vom 1. Juni 2001 VII B 232/00, BFH/NV 2001, 1609).
  • FG München, 17.05.2000 - 3 K 2188/00

    Mineralölsteuervergütung; Eigentumsvorbehalt; Annahme von Wechseln;

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 12.12.2001 - 6 K 1593/99
    Sofern ein Verkäufer von dem Maßnahmenkatalog des § 53 Abs. 1 Nr. 3 MinöStV abweicht und einem Käufer unter Einräumung einer Kreditlinie den Kaufpreis stundet, um einen Kunden nicht zu verlieren, so hat dieser das Risiko eines Zahlungsausfalles selbst zu tragen und kann es nicht auf den Fiskus abwälzen (Finanzgericht München, Urteile vom 17. Mai 2000 3 K 2188/00 und 3 K 2187/00 Datev-Dokument 0554767 und 0554766; Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 31. März 1999 4 K 4581/97, Datev-Dokument 0550862).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht