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   FG Rheinland-Pfalz, 13.03.2014 - 6 K 1396/10   

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https://dejure.org/2014,6288
FG Rheinland-Pfalz, 13.03.2014 - 6 K 1396/10 (https://dejure.org/2014,6288)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13.03.2014 - 6 K 1396/10 (https://dejure.org/2014,6288)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13. März 2014 - 6 K 1396/10 (https://dejure.org/2014,6288)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1 Abs 1a UStG 2005, Art 5 Abs 8 EWGRL 388/77, § 3 Abs 1 UStG 2005, Art 19 EGRL 112/2006, § 4 Nr 8 Buchst f UStG 2005
    Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Fortführung des Unternehmens durch Erwerbergruppe - Sachlicher Anwendungsbereich von § 4 Nr. 8 Buchst. f UStG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Verkauf verpachteter Altenheime Grundstücke und Gebäude einerseits und Inventar andererseits auf veschiedene Gesellschaften einer Erwerbergruppe

  • Betriebs-Berater

    Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Veräußerung eines Geschäftsbetriebs an eine Erwerbergruppe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 1 Abs. 1a
    Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Verkauf verpachteter Grundstücke mit Inventar durch eine Unternehmer-Gruppe an eine andere Unternehmer-Gruppe

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Verkauf verpachteter Grundstücke mit Inventar durch eine Unternehmer-Gruppe an eine andere Unternehmer-Gruppe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Veräußerung eines Betriebs zur "Verpachtung von Seniorenheimen" als Geschäftsveräußerung im Ganzen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Veräußerung eines Geschäftsbetriebs an eine Erwerbergruppe

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Geschäftsveräußerung durch eine Gruppe an eine andere Gruppe

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2014, 1109
  • EFG 2014, 1036
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • BFH, 20.08.2009 - V R 21/08

    Vermietung eines Seniorenpflegeheimes incl. Überlassung der gesamten

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 13.03.2014 - 6 K 1396/10
    Diese zu § 4 Nr. 12a UStG ergangene Rechtsprechung (BFH Urteil vom 20.08.2009 - V R 21/08) sei auf die Geschäftsveräußerung zu übertragen.

    Das BFH-Urteil vom 20.08.2009 - V R 21/08 sei im Bundessteuerblatt nicht veröffentlicht und daher nicht anzuwenden.

    Unter Anwendung dieser Grundsätze hat der BFH mit Urteil vom 20.08.2009 - V R 21/08 ( BFH/NV 2010, 473) entschieden, dass die Vermietung eines Seniorenpflegeheims incl.

    Nach dem BFH-Urteil vom 20.08.2009 - V R 21/08 handelte es sich auch im Streitfall bei der Vermietung des Inventars um eine unselbstständige Nebenleistung zur steuerfreien Grundstücksvermietung.

    Vor der Veräußerung hatte die Klägerin die Grundstücke und das Inventar in einem einheitlichen Vertrag an die jeweiligen Schwestergesellschaften verpachtet; diese Verpachtung war bei zutreffender Sachbehandlung insgesamt steuerfrei (BFH Urteil vom 20.08.2009 - V R 21/08).

  • FG Nürnberg, 06.08.2013 - 2 K 1964/10

    Annahme einer Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Aufteilung des Geschäfts durch

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 13.03.2014 - 6 K 1396/10
    Zum Erwerb durch eine Unternehmergruppe hat das FG Nürnberg mit Urteil vom 06.08.2013 - 2 K 1964/10 (Az. des Revisionsverfahrens beim BFH: V R 36/13; EFG 2013 S. 1964) entschieden, dass § 1 Abs. 1a UStG richtlinienkonform in der Weise auszulegen sei, dass von der nicht steuerbaren Geschäftsveräußerung auch die Fälle erfasst werden, in denen ein Unternehmen nicht auf einen einzigen Erwerber, sondern auf mehrere übertragen werde, die den Geschäftsbetrieb gemeinsam in der bisherigen Form fortführen wollen.

    Die Auslegung durch das FG Köln ist nicht zwingend und nach Auffassung des Senats überholt durch das Urteil des EuGH vom 10.11.2011 Rs. C-444/10 Schriever (siehe auch Anm. Meyer zum Urteil des FG Nürnberg vom 06.08.2013 - 2 K 1964/10, EFG 2013 S. 1966).

    Insoweit folgt der Senat der Entscheidung des FG Nürnberg (Urteil vom 06.08.2013 - 2 K 1864/10, EFG 2013, 1964).

  • EuGH, 10.11.2011 - C-444/10

    Schriever - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie - Art. 5 Abs. 8 - Begriff der

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 13.03.2014 - 6 K 1396/10
    Die Urteile des EuGH vom 10.11.2011 Rs. C-444/10 Schriever und des BFH vom 18.01.2012 - XI R 27/08 seien nicht auf den streitigen Sachverhalt übertragbar.

    Mit Urteil vom 10.11.2011 Rs. C-444/10 Schriever hat der EuGH entschieden, dass die Übereignung des Warenbestands und der Geschäftsausstattung eines Einzelhandelsgeschäfts unter gleichzeitiger Vermietung des Ladenlokals an den Erwerber auf unbestimmte Zeit, allerdings aufgrund eines von beiden Parteien kurzfristig kündbaren Vertrags, eine Übertragung eines Gesamt- oder Teilvermögens im Sinne dieser Bestimmung darstellt, sofern die übertragenen Sachen hinreichen, damit der Erwerber eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit dauerhaft fortführen kann.

    Die Auslegung durch das FG Köln ist nicht zwingend und nach Auffassung des Senats überholt durch das Urteil des EuGH vom 10.11.2011 Rs. C-444/10 Schriever (siehe auch Anm. Meyer zum Urteil des FG Nürnberg vom 06.08.2013 - 2 K 1964/10, EFG 2013 S. 1966).

  • BFH, 04.09.2008 - V R 23/06

    Geschäftsveräußerung im Ganzen: Fortführung des Unternehmens erforderlich -

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 13.03.2014 - 6 K 1396/10
    Andererseits hat der BFH mit Urteil vom 04.09.2008 - V R 23/06 (BFH/NV 2009, 426) eine Geschäftsveräußerung abgelehnt in dem Fall, dass der bisherige Pächter das Grundstück erwirbt und das auf dem Grundstück ausgeführte Unternehmen unverändert fortführt.

    Der dem Urteil vom 06.05.2010 - V R 25/09 zugrunde liegende Fall ist - im Gegensatz zu den den Urteilen vom 04.09.2008 - V R 23/06 und vom 06.05.2010 - V R 26/09 zugrunde liegenden Fällen - dem Streitfall vergleichbar, weil die Verpachtungen fortgeführt wurden, wenn auch aufgrund neuer Verträge.

  • BFH, 03.12.2015 - V R 36/13

    Nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung -

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 13.03.2014 - 6 K 1396/10
    Zum Erwerb durch eine Unternehmergruppe hat das FG Nürnberg mit Urteil vom 06.08.2013 - 2 K 1964/10 (Az. des Revisionsverfahrens beim BFH: V R 36/13; EFG 2013 S. 1964) entschieden, dass § 1 Abs. 1a UStG richtlinienkonform in der Weise auszulegen sei, dass von der nicht steuerbaren Geschäftsveräußerung auch die Fälle erfasst werden, in denen ein Unternehmen nicht auf einen einzigen Erwerber, sondern auf mehrere übertragen werde, die den Geschäftsbetrieb gemeinsam in der bisherigen Form fortführen wollen.

    Die Zulassung der Revision ist auch zur Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung erforderlich im Hinblick auf das bereits anhängige Verfahren V R 36/13.

  • BFH, 06.05.2010 - V R 25/09

    Geschäftsveräußerung durch Grundstücksübertragung ohne Übergang eines

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 13.03.2014 - 6 K 1396/10
    Nach dem Urteil des BFH vom 06.05.2010 - V R 25/09 (BFH/NV 2010, 1873) kann eine Geschäftsveräußerung im Ganzen auch dann vorliegen, wenn auf den Erwerber kein bestehender Mietvertrag übergeht, sondern aufgrund eines Gesamtplans ein neuer Mietvertrag abgeschlossen wird.

    Der dem Urteil vom 06.05.2010 - V R 25/09 zugrunde liegende Fall ist - im Gegensatz zu den den Urteilen vom 04.09.2008 - V R 23/06 und vom 06.05.2010 - V R 26/09 zugrunde liegenden Fällen - dem Streitfall vergleichbar, weil die Verpachtungen fortgeführt wurden, wenn auch aufgrund neuer Verträge.

  • BFH, 06.05.2010 - V R 26/09

    Keine Geschäftsveräußerung bei Übertragung eines an eine Organgesellschaft

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 13.03.2014 - 6 K 1396/10
    Ebenso hat der BFH mit Urteil vom 06.05.2010 - V R 26/09 (BFHE 230, 256; BStBl II 2010, 1114) eine Geschäftsveräußerung nicht angenommen im Falle des Verkaufs eines an eine Organgesellschaft vermieteten Grundstücks an deren Organträger mit der Folge, dass der Mietvertrag nicht fortgeführt wurde.

    Der dem Urteil vom 06.05.2010 - V R 25/09 zugrunde liegende Fall ist - im Gegensatz zu den den Urteilen vom 04.09.2008 - V R 23/06 und vom 06.05.2010 - V R 26/09 zugrunde liegenden Fällen - dem Streitfall vergleichbar, weil die Verpachtungen fortgeführt wurden, wenn auch aufgrund neuer Verträge.

  • BFH, 18.01.2012 - XI R 27/08

    Geschäftsveräußerung - Übereignung des Warenbestands und der Geschäftsausstattung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 13.03.2014 - 6 K 1396/10
    Die Urteile des EuGH vom 10.11.2011 Rs. C-444/10 Schriever und des BFH vom 18.01.2012 - XI R 27/08 seien nicht auf den streitigen Sachverhalt übertragbar.

    Nachfolgend hat der BFH mit Urteil vom 18.01.2012 - XI R 27/08 entschieden, dass unter diesen Voraussetzungen eine steuerfreie Geschäftveräußerung im Ganzen vorliegt.

  • BFH, 19.12.2012 - XI R 38/10

    Veräußerung eines Erbbaurechts mit aufstehendem, verpachtetem

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 13.03.2014 - 6 K 1396/10
    Gleiches gelte für das Urteil des BFH vom 19.12.2012 - XI R 38/10.

    Zur Veräußerung eines Erbbaurechts mit aufstehendem verpachteten Rehabilitationszentrum unter Fortführung des Pachtvertrages hat der BFH mit Urteil vom 19.12.2012 --XI R 38/10 entschieden, dass darin eine Geschäftsveräußerung im Ganzen liegt.

  • EuGH, 26.06.2003 - C-442/01

    KapHag

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 13.03.2014 - 6 K 1396/10
    Nach der Rechtsprechung des EuGH fehlt es bereits an einer wirtschaftlichen Tätigkeit; da das Halten der Beteiligung selbst keine wirtschaftliche Tätigkeit ist, gilt das auch für die Veräußerung (Urteil vom 26.06.2003 Rs. C-442/01).
  • EuGH, 30.05.2013 - C-651/11

    X - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie 77/388/EWG - Art. 5 Abs. 8 - Begriff

  • FG Köln, 14.11.2007 - 4 K 605/05

    Verbleib der Identität einer übergehenden Sachgesamtheit beim Übertragenden im

  • BFH, 18.08.2008 - XI B 192/07

    Übertragung eines Unternehmen im Ganzen auch wenn einzelne Betriebsgrundlagen

  • BFH, 11.10.2007 - V R 57/06

    Geschäftsveräußerung gem. § 1 Abs. 1a UStG bei Veräußerung verpachteter

  • BFH, 23.08.2007 - V R 14/05

    Vorliegen einer Geschäftsveräußerung im Ganzen nach § 1 Abs. 1a UStG 1999

  • EuGH, 05.07.2012 - C-259/11

    DTZ Zadelhoff - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 5 Abs. 3 Buchst. c und

  • EuGH, 27.11.2003 - C-497/01

    Zita Modes

  • BFH, 24.04.2013 - XI R 3/11

    Regelsteuersatz für Frühstücksleistungen an Hotelgäste - Aufteilungsgebot -

  • EuGH, 11.06.2009 - C-572/07

    RLRE Tellmer Property - Vorabentscheidungsersuchen - Mehrwertsteuer - Befreiung

  • EuGH, 06.05.2010 - C-94/09

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

  • BFH, 04.02.2015 - XI R 14/14

    Keine Geschäftsveräußerung im Ganzen beim Verkauf einzelner Unternehmensteile

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 13. März 2014  6 K 1396/10 aufgehoben.

    Das Urteil des FG ist in EFG 2014, 1036 veröffentlicht.

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