Rechtsprechung
FG Rheinland-Pfalz, 13.06.2017 - 3 K 1111/16 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 15a UStG 2005, § 15 Abs 4 UStG 2005, UStG VZ 2009, UStG VZ 2010, UStG VZ 2011
Vorsteuerberichtigung bei einem ehemals gemischt genutzten Gebäude - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UStG § 15 a; UStG § 15 Abs. 4
Gemischt genutztes Gebäude; Nutzungsanteil; Verwendungsabsicht; Vorsteuerabzug - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Vorsteuerberichtigung bei Einstellung der steuerpflichtigen Tätigkeit bei einem ehemals gemischt genutzten Gebäude
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Vorsteuerberichtigung bei einem ehemals gemischt genutzten Gebäude
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 13.06.2017 - 3 K 1111/16
- BFH, 27.03.2019 - V R 61/17
- EuGH, 09.07.2020 - C-374/19
- BFH, 27.10.2020 - V R 20/20 (V R 61/17
Papierfundstellen
- EFG 2018, 338
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 25.04.2002 - V R 58/00
Vorsteuerabzug bei späterem Gebäudeleerstand
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 13.06.2017 - 3 K 1111/16
20 Zwar ist ein Leerstehen von Räumlichkeiten nach dem Wortlaut des § 15 Abs. 2 UStG weder ein den Vorsteuerabzug ausschließender Umsatz noch ein dem gleichgestellter Sachverhalt (vgl. Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 6. Februar 1990 - 13 K 582/83 U, UR 1990, 357; Finanzgericht Köln, Urteil vom 20. November 1990 - 12 K 3108/88, UR 1992, 309) und durch einen Leerstand tritt keine Änderung der für den Vorsteuerabzug maßgeblichen Verwendungsverhältnisse ein (vgl. BFH-Urteil vom 25. April 2002 - V R 58/00, BStBl. II 2003, 435).Vielmehr kann eine durch objektive Anhaltspunkte belegte Änderung der Verwendungsabsicht zur Vorsteuerberichtigung führen (vgl. BFH-Urteil vom 25. April 2002 - V R 58/00, BStBl. II 2003, 435).
- BFH, 18.01.2012 - XI R 13/10
Keine Vorsteuerberichtigung wegen Entnahme bei Einbringung einer vermieteten …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 13.06.2017 - 3 K 1111/16
Nach § 15a Abs. 2 Satz 1 UStG ist bei der Berichtigung nach § 15a Abs. 1 UStG für jedes Kalenderjahr der Änderung in den Fällen des Satzes 1 von einem Fünftel und in den Fällen des Satzes 2 von einem Zehntel der auf das Wirtschaftsgut entfallenden Vorsteuerbeträge auszugehen (vgl. BFH-Urteil vom 18. Januar 2012 - XI R 13/10, BFH/NV 2012, 1012). - BFH, 12.05.1993 - XI R 64/90
Die Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG richtet sich beim Leerstehen von …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 13.06.2017 - 3 K 1111/16
Auch galt nach früherer Rechtsprechung, dass erst die spätere tatsächliche Verwendung des Gebäudes nach zwischenzeitlichem Leerstand darüber entscheidet, ob die Vorsteuer auch für die Zeit des Leerstehens eines Gebäudes zu berichtigen ist (vgl. BFH-Urteil vom 12. Mai 1993 - XI R 64/90, XI R 65/90, XI R 64, 65/90, BStBl. II 1993, 849).
- BFH, 20.10.2016 - V R 36/14
Zur Versagung des Vorsteuerabzugs aus Gutschriften, weil in der Gutschrift nicht …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 13.06.2017 - 3 K 1111/16
Dabei hat der Unternehmer, der den Vorsteuerabzug geltend macht, die Darlegungs- und Feststellungslast für alle Tatsachen, die den Vorsteuerabzug begründen (vgl. BFH-Urteil vom 20. Oktober 2016 - V R 36/14, BFH/NV 2017, 327). - FG Köln, 20.11.1990 - 12 K 3108/88
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 13.06.2017 - 3 K 1111/16
20 Zwar ist ein Leerstehen von Räumlichkeiten nach dem Wortlaut des § 15 Abs. 2 UStG weder ein den Vorsteuerabzug ausschließender Umsatz noch ein dem gleichgestellter Sachverhalt (vgl. Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 6. Februar 1990 - 13 K 582/83 U, UR 1990, 357; Finanzgericht Köln, Urteil vom 20. November 1990 - 12 K 3108/88, UR 1992, 309) und durch einen Leerstand tritt keine Änderung der für den Vorsteuerabzug maßgeblichen Verwendungsverhältnisse ein (vgl. BFH-Urteil vom 25. April 2002 - V R 58/00, BStBl. II 2003, 435). - FG Düsseldorf, 06.02.1990 - 13 K 582/83
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 13.06.2017 - 3 K 1111/16
20 Zwar ist ein Leerstehen von Räumlichkeiten nach dem Wortlaut des § 15 Abs. 2 UStG weder ein den Vorsteuerabzug ausschließender Umsatz noch ein dem gleichgestellter Sachverhalt (vgl. Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 6. Februar 1990 - 13 K 582/83 U, UR 1990, 357; Finanzgericht Köln, Urteil vom 20. November 1990 - 12 K 3108/88, UR 1992, 309) und durch einen Leerstand tritt keine Änderung der für den Vorsteuerabzug maßgeblichen Verwendungsverhältnisse ein (vgl. BFH-Urteil vom 25. April 2002 - V R 58/00, BStBl. II 2003, 435).
- BFH, 27.10.2020 - V R 20/20
Vorsteuerberichtigung bei Erfolglosigkeit
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 13.06.2017 - 3 K 1111/16 aufgehoben.Das FG ging in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2018, 338 veröffentlichten Urteil von einer Betriebseinstellung in den Streitjahren aus.
- BFH, 27.03.2019 - V R 61/17
EuGH-Vorlage zum erfolglosen Unternehmer
Das FG ging in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2018, 338 veröffentlichten Urteil von einer Betriebseinstellung in den Streitjahren aus.