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   FG Rheinland-Pfalz, 13.06.2019 - 5 K 1182/19   

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https://dejure.org/2019,17310
FG Rheinland-Pfalz, 13.06.2019 - 5 K 1182/19 (https://dejure.org/2019,17310)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13.06.2019 - 5 K 1182/19 (https://dejure.org/2019,17310)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13. Juni 2019 - 5 K 1182/19 (https://dejure.org/2019,17310)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 37 Abs 2 AO, § 70 Abs 2 EStG 2009, EStG VZ 2017, EStG VZ 2018
    Zum Einwand der Auszahlung von Kindergeld auf das Konto eines Dritten, für das keine Zugriffsberechtigung des (vermeintlich) Kindergeldberechtigten besteht

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Auszahlung an Dritte; Erstattung; Kindergeld; Leistungsempfänger; Rückforderung; Zahlungsanweisung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 37 Abs. 2 ; EStG § 70 Abs. 2
    Auszahlung an Dritte; Erstattung; Kindergeld; Leistungsempfänger; Rückforderung; Zahlungsanweisung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Vater muss an Mutter ausgezahltes Kindergeld an Familienkasse zurückerstatten

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Ehemann muss überzahltes Kindergeld auch bei Auszahlung an getrenntlebende Ehefrau erstatten.

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Vater muss zu Unrecht gezahltes Kindergeld an die Familienkasse zurückerstatten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vater muss an Mutter ausgezahltes Kindergeld an Familienkasse zurückerstatten

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Vater muss an Mutter ausgezahltes Kindergeld zurückerstatten

  • datev.de (Pressemitteilung)

    Vater muss an Mutter ausgezahltes Kindergeld an Familienkasse zurückerstatten

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Vater muss auf fremdes Konto überwiesenes Kindergeld zurückzahlen

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Leistungsempfänger bei Zahlung von Kindergeld an einen Dritten auf Anweisung des (vermeintlich) Kindergeldberechtigten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 22.09.2011 - III R 82/08

    Zum Einwand der Weiterleitung beim Berechtigtenwechsel - Rückforderung von

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 13.06.2019 - 5 K 1182/19
    Da der durch die Anweisung begünstigte Zahlungsempfänger den Zahlungsanspruch - im Streitfall die Ehefrau des Klägers mangels einer zu ihren Gunsten bestehenden Kindergeldfestsetzung (vgl. § 218 Abs. 1 AO) - nicht aus eigenem Recht geltend machen kann und die Leistung mit dem Willen erbracht wird, eine Forderung gegenüber dem tatsächlichen Rechtsinhaber mit befreiender Wirkung zu erfüllen, ist nicht der Empfänger der Zahlung, sondern der nach materiellem Steuerrecht (vermeintlich) Kindergeldberechtigte als Leistungsempfänger i.S. des § 37 Abs. 2 AO anzusehen (BFH-Urteil vom 22.09.2011 III R 82/08, BFHE 235, 336, BStBl II 2012, 734).
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