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   FG Rheinland-Pfalz, 13.11.2017 - 5 K 1391/15   

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https://dejure.org/2017,45943
FG Rheinland-Pfalz, 13.11.2017 - 5 K 1391/15 (https://dejure.org/2017,45943)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13.11.2017 - 5 K 1391/15 (https://dejure.org/2017,45943)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13. November 2017 - 5 K 1391/15 (https://dejure.org/2017,45943)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 8 Abs 2 EStG 2002, § 6 Abs 1 Nr 4 S 3 EStG 2002, § 19 Abs 1 Nr 1 EStG 2002, EStG VZ 2005, EStG VZ 2006
    Der geldwerte Vorteil der privaten Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs der Luxusklasse (Maserati) wird nach der sog. 1%-Regelung ermittelt, wenn kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch vorliegt

  • IWW

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Maserati als Geschäftswagen: Anteil der betrieblichen bzw. privaten Nutzung nur durch ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachweisbar

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Der Maserati und das ordnungsgemäße Fahrtenbuch - wie blöd muss man sein?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Maserati als Geschäftswagen - nur mit Fahrtenbuch?

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Anteil der betrieblichen/privaten Nutzung nur durch ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachweisbar

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Maserati als Geschäftswagen - Anteil der betrieblichen bzw. privaten Nutzung nur durch ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachweisbar

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Fahrtenbuch schlampig geführt - GmbH-Geschäftsführer muss die private Nutzung des Firmen-Maserati nach der Ein-Prozent-Regel versteuern

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anteil der betrieblichen/privaten Nutzung nur durch ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachweisbar

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an ordnungsgemäßes Fahrtenbuch für Nachweis des geldwerten Vorteils

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 14.12.2006 - IV R 62/04

    Fahrtenbuch

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 13.11.2017 - 5 K 1391/15
    30 a) Nach den Feststellungen des Beklagten in der Einspruchsentscheidung vom 25. März 2015 und den eigenen Feststellung des Gerichts gemäß § 76 Abs. 1 S. 1 FGO hinsichtlich des vom Kläger vorgelegten Fahrtenbuchs kann die Fahrtenbuchmethode im Streitfall schon deshalb keine Berücksichtigung finden, weil das Fahrtenbuch entgegen der ständigen Rechtsprechung des BFH im Streitfall nicht zeitnah geführt worden sein kann (vgl. BFH-Urteil vom 14. Dezember 2006, IV R 62/04, BFH/NV 2007, 691).
  • BFH, 18.11.2013 - X B 82/12

    Leichtfertige Steuerverkürzung i. S. von § 378 AO

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 13.11.2017 - 5 K 1391/15
    Der Kläger musste als in geschäftlichen Fragen versierte Person erkennen, dass es sich bei den von ihm im Fahrtenbuch eingetragenen und durchgeführten Privatfahren neben seinem Gehalt um geldwerte Vorteile im Sinne des § 8 Abs. 2 EStG gehandelt hat, die er in seiner Einkommensteuererklärung hätte angeben/erklären müssen (vgl. auch BFH-Urteil vom 18. November 2013, X B 82/12, BFH/NV 2014, 292).
  • BFH, 15.02.2017 - VI R 50/15

    Feststellung der Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs - steuerliche

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 13.11.2017 - 5 K 1391/15
    29 2. In materiell-rechtlicher Hinsicht hat der BFH mit Urteil vom 15. Februar 2017 nochmals hervorgehoben (VI R 50/15, BFH/NV 2017, 1155), dass in Fällen, in denen die Bemessung des geldwerten Vorteils aus der Überlassung eines Dienstwagens nach der Fahrtenbuchmethode erfolgt, seitens des Gerichts tatsächliche Feststellungen zur Ordnungsmäßigkeit des Fahrtenbuchs erforderlich sind.
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