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   FG Rheinland-Pfalz, 13.12.2010 - 5 K 2099/09   

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https://dejure.org/2010,2969
FG Rheinland-Pfalz, 13.12.2010 - 5 K 2099/09 (https://dejure.org/2010,2969)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13.12.2010 - 5 K 2099/09 (https://dejure.org/2010,2969)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13. Dezember 2010 - 5 K 2099/09 (https://dejure.org/2010,2969)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grobes Verschulden i.S.d. § 173 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Abgabenordnung (AO) bei Übertragungsfehlern eines Steuerpflichtigen bei der Eingabe von Steuererklärungsdaten in das elektronische Steuerprogramm ElsterFormular (2006/2007)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 173 Abs. 1 Nr. 2
    Zu den Voraussetzungen des groben Verschuldens im Sinne des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zu den Voraussetzungen des groben Verschuldens im Sinne des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Bei Abgabe der Einkommensteuererklärung im elektronischen Elster-Verfahren können Fehler bei der Eingabe nicht stets als grobes Verschulden des Steuerpflichtigen gewertet werden.

  • heise.de (Pressemeldung, 31.01.2011)

    Steuererklärung: Vergessen ist kein grobes Verschulden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Elster-Fehler

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Falscheingabe bei elektronischer Steuererklärung ("Elster")

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Eingabefehler im Online-Steuerformular stellen kein "grob fahrlässiges Handeln" des Steuerzahlers dar

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Eingabefehler bei Elster-Verfahren

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Fehler bei der Eingabe im elektronischen Elster-Verfahren

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Fehler beim elektronischen Elster-Verfahren durch Steuerpflichtigen sind nicht immer grob fahrlässig

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Steuererklärung: Eingabefehler kein "grobes Verschulden"

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Änderung des Steuerbescheides bei Eingabefehler über Elster

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Falscheingabe bei elektronischer Steuererklärung ("Elster”)

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Kein grobes Verschulden bei Eingabefehlern im Elster-Verfahren

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    ELSTER: Bedienungsfehler nicht "grob fahrlässig"

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2011, 487
  • EFG 2011, 685
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 18.03.2014 - X R 8/11

    Grobes Verschulden bei elektronisch gefertigten Steuererklärungen

    Die nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobene Klage hatte Erfolg (Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 685).
  • BFH, 20.03.2013 - VI R 5/11

    Grobes Verschulden i. S. des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO

    Insoweit unterscheidet sich der hier zu beurteilende Fall auch von dem des FG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 13. Dezember 2010  5 K 2099/09, EFG 2011, 685, Revisionsverfahren anhängig unter dem Az. X R 8/11); dort hatten die Anwendungsmodalitäten des Programms den Anwender veranlasst, in eine andere Eingabemaske zu wechseln, ohne nach der Eingabe dort zur ursprünglichen Maske zurückzukehren.
  • FG Rheinland-Pfalz, 30.08.2011 - 3 K 2674/10

    Mögliche Fehler seiner Steuersoftware muss sich der Steuerpflichtige wie ein

    Nicht als grobes Verschulden anzusehen ist bei der Anfertigung und Abgabe einer Einkommensteuererklärung im Elster-Verfahren auch, wenn der Steuerpflichtige grundsätzlich um die steuerliche Berücksichtigungsfähigkeit von Aufwendungen weiß, die Eintragung in das elektronische Formular aber aufgrund eines Versehens unterbleibt und wegen einer Besonderheit in der Programmführung von ElsterFormular beim betreffenden Fragenkomplex ein kontinuierliches Arbeiten erschwert ist (vgl. Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. Dezember 2010 - 5 K 2099/09, EFG 2011, 685).
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